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Parkrempler Anhängerkupplung

Hallo alle!

Folgendes, letzten Freitag ist mir der Nachbar mit seinem Auto gegen mein geparktes Fahrzeug gerollt, weil er klugerweise die Handbremse nicht gezogen hat. Das Ergebnis seht ihr im Foto. Die Polizei hat den Schaden auch aufgenommen, die Werkstatt hat den Schaden auf 400-500 Euro geschätzt. Der Opa hat noch 25 Euro Bußgeld bekommen, wegen Nichtsicherung des Fahrzeuges.

So, nun also: seit heute früh ist die Delle fast komplett wieder raus. Spontane Selbstheilung? Habe ich trotzdem einen Anspruch von der gegnerischen Versicherung? Auch wenn der Schaden nicht mehr so sichtbar ist, dahinter muß ja trotzdem das fast 1500 kg Auto von vorn Schaden verursacht haben. Die Versicherung will einen Gutachter schicken, nicht daß der dann anfängt zu lachen und ich hab den Nerv, wegen diesem senilen alten Opa 😮

Dank euch!
grüße

Parkschaden
Beste Antwort im Thema

So ich update das mal, also es lief wie folgt ab:

Ich habe von meiner Werkstatt den Gutachter genommen, bei der Versicherung angerufen (die waren verdutzt, leicht sprachlos, nicht wirklich begeistert 😉 ) und danach wurde alles anstandlos reguliert. Der Schaden wurde auf etwas über 500 Euro beziffert, die gab es die Tage dann auch auf's Konto.

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Wie wäre es statt wilder Spekulationen und falscher Aussagen einfach mit "Rechte im Haftpflichtschadenfall" bei Google einzugeben und mal die ersten Ergebnisse zu lesen?

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 23. Juni 2015 um 17:41:05 Uhr:


tja, mein blödsinn ist aber wenigstens überzeugend, da ich diesen mit 30 sekunden googeln höchsrichterlich belegen und wie siehte es bei dir aus ?....

VI ZR 365/03 - ab seite 12.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 23. Juni 2015 um 17:41:05 Uhr:



Zitat:

c) Die Auffassung des Berufungsgerichts, die Beauftragung eines Sachverständigen sei erforderlich gewesen, weil der Schaden im Streitfall mehr als 1.400 DM (715,81 €) betragen habe und es sich deshalb nicht um einen Bagatellschaden gehandelt habe, ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden. Der Betrag liegt in dem Bereich, in dem nach allgemeiner Meinung die Bagatellschadensgrenze anzusiedeln ist (vgl. MünchKommBGB/Oetker, 4. Aufl., § 249 BGB, Rn. 372 m.w.N.; Wussow/Karczewski, 15. Aufl., Kap. 41, Rn. 6 m.w.N.).

anbei noch eine seite wo diveres andere urteile hierzu aufgeführt ist. ich hab mir nun nur das höchstrichterliche nageschaut und hier beigelegt.

gruß und danke für das gespräch...

Du hast auf Deiner Seite was vergessen! 😉

Auffällig aus dem Rahmen der Rechtsprechung fiel jüngst das AG München, das die Bagatellgrenze bei 1.500 Euro sah. Das mag das Echo darauf sein, dass der klagende Schadengutachter bei einer Schadenhöhe von 839,91 Euro die Erstattung eines Gutachtenhonorars in Höhe von 940,04 Euro aus abgetretenem Recht einklagte (AG München, Urteil vom 4.4.2014, Az. 331 C 34366/13; Abruf-Nr. 142486):

Da kann ich nur zustimmen, wenn das Gutachten fast 1000 Euro kostet, muss die Bagatellgrenze drüber liegen. 😉

Und auch im BGH-Urteil steht um die 750 Euro. Ich liebe die schwammigen Aussagen. Und wer klagt schon immer bis zum BGH, bzw. manche Klagen werden gar nicht soweit zugelassen. 🙁

Zitat:

@Moers75 schrieb am 26. Juni 2015 um 13:17:29 Uhr:


Wie wäre es statt wilder Spekulationen und falscher Aussagen einfach mit "Rechte im Haftpflichtschadenfall" bei Google einzugeben und mal die ersten Ergebnisse zu lesen?

Ist doch langweilig! 😉 Dann bräuchte man die Seite hier nicht. 🙂

Und einige Leute hier haben sicherlich Ahnung. Und was man in Googel liest muss nicht immer richtig sein und man muss es erst mal verstehen. 🙂

Aber Du hast recht, es gibt auch Juristen, Gutachter und Schadensachbearbeiter die Googeln, wenn sie gerade nicht weiter kommen oder sich einen Überblick über das Thema verschaffen wollen. Nur sind die meist in der Lage, dass was sie benötigen aus dem Netz zu ziehen und die für sie wichtigen Schlüsse daraus abzuleiten. Wobei dies nicht immer richtig sein muss, oder einem BGH-Urteil stand hält. 😉

Wer hier behauptete ,dass Gutachter immer neutral sind der irrt.
Habe mal beiner grossen autovermitung gearbeitet,sämtliche Gutachten von Versicherungsseite und DEKRA haben wir angefochten.
Mit vollem Erfolg,100%
Zb. Dekra Gutachten ca. 2900 Euro,Gegengutachten 17.000 Euro.
13,400 Euro dann bekommen.
Bopp19

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Ich weiß ja nicht, wie das hier immer ausartet.🙄

Laut Foto ist das eine Delle in einer alten Caddy (17 Jahre😁😁) Stoßstange😁 Und bitte Trägerkonstruktion zerstört ..... da ist max. ein Blech angestaucht, wenn überhaupt.

Kann man mit dem "Opa" reden?

Wenn Ja, einigt euch auf 200-300? EUR Bar auf die Hand. Das Geld kannste verjubeln, Opa wird nicht hochgestuft, eigentlich könnte es doch so einfach sein.😕

Zitat:

@tartra schrieb am 26. Juni 2015 um 17:42:09 Uhr:


Laut Foto ist das eine Delle in einer alten Caddy (17 Jahre😁😁) Stoßstange😁 Und bitte Trägerkonstruktion zerstört ..... da ist max. ein Blech angestaucht, wenn überhaupt.

Eben, bei einem alten Caddy ist ein angestauchtes Blech schnell im Bereich wo der wirtschaftliche Totalschaden im Raum steht und ein KVA sicher nicht akzeptiert wird.

Wobei man schon mal genauer hingucken muss, bei einer punktuellen Belastung durch eine fremde Anhängekupplung kann hinter der Plastikhaut auch mal mehr kaputt sein.

Wenn man mit 200-300€ bei dem alten Auto zufrieden ist und "Opa" das zahlt gut. Nur läuft es in den meisten Fällen leider nicht so. Dann ist hinterher doch noch mehr am Auto, Opa will nur 50 zahlen, ... aber einen Versuch kann es wert sein.

Hm, wollte der Opa nicht ein Gutachtenerstellen lassen? Da ist nix mehr mit unter der Hand einigen. Einfach die Versicherung machen lassen.

Bobb19, das mit den Gutachen kann ich mir nicht vorstellen. Solche Tomaten hat doch keiner auf den Augen. 2900 zu 17.000 Euro??? Einer der Gutachter liegt da wohl total falsch und wenn dem die Lizens nicht abgenommen wird, würde ich den wegen versuchtem Betrug anzeigen lassen.

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 26. Juni 2015 um 18:40:33 Uhr:


. Einfach die Versicherung machen lassen.

Äh, als Geschädigter im Haftpflichtschadenfall tunlichst nicht.

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 26. Juni 2015 um 18:40:33 Uhr:


Hm, wollte der Opa nicht ein Gutachtenerstellen lassen? Da ist nix mehr mit unter der Hand einigen. Einfach die Versicherung machen lassen.

...

Wenn das so ist auch ok, dann halt volle Programm.😁 Ich würde da gar nicht rumdiskutieren, ab zum Gutachter, am besten mit angeschlossenen Anwalt und sagen: Macht mal.😉

So ich update das mal, also es lief wie folgt ab:

Ich habe von meiner Werkstatt den Gutachter genommen, bei der Versicherung angerufen (die waren verdutzt, leicht sprachlos, nicht wirklich begeistert 😉 ) und danach wurde alles anstandlos reguliert. Der Schaden wurde auf etwas über 500 Euro beziffert, die gab es die Tage dann auch auf's Konto.

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