Parkplatzrempler
Guten Tag liebe Forengemeinde,
Ich wende mich heut an euch, in der Hoffnung, mir Hoffnung zu machen.
Folgender Sachverhalt:
Mein Fahrzeug war von Montag Mittag bis Dienstag Mittag zur Durchsicht in der Werkstatt, wurde zurückgebracht und alles war gut.
Am Mittwoch verlasse ich meine Wohnung, gehe auf unseren
(Privat-)Parkplatz und muss feststellen, dass ich einen offentsichtlichen Schaden am Fahrzeug habe. Vorderer Stoßfänger direkt unter dem linken Scheinwerfer. Mein erster Gedanke war, dass meine Parknachbarin beim Ausparken die Kurve zu eng genommen hat und mich touchiert hat. Da die Nachbarin nicht da war, bin ich erstmal mit dem Fahrzeug meiner Lebensgefährtin auf Arbeit gefahren. Gegen 22Uhr war ich wieder zu Hause und habe mein Fahrzeug sowie das Fahrzeug meiner Nachbarin amgeschaut und an ihrem rechten Hinterrad weiße Verfärbungen gefunden.
Habe dann am nächsten Morgen im Haus von Tür zu Tür die Fahrerin gesucht, bin fündig gewurden und habe sie zur Rede gestellt und sie stritt es sofort ab. Für meine Geschmack auch zu schnell und zu einzustudiert.
Also als nächstes Polizei gerufen- Parkplatzunfall und vermutlich Fahrerflucht.
Polizei hat Spuren gesichert von mir und ihrem Rad. Hat alles vermessen (Oberkante des Schadens 78cm, Radhöhe bei ihr auch 78cm) Polizei hält meine Vermutung für wahrscheinlich kann aber keine wirkliche Schuld bestätigen.
Nun würde mich interessieren ob die vorgenommenen Spurenproben (vorwiegend Reifenabrieb und die weißen Spuren auf ihrer Felge) zuversichtlich analysiert werden können und zur Überführung ausreichen und wie lange das in etwa dauert.
Problem ist für mich, dass das Auto stillgelegt ist und ich einen Tag vor dem Unfall einen Käufer gefunden habe. Nun habe ich Angst, dass sich das Verfahren zu lang hinschiebt und der Käufer abspringt, falls er es nicht schon wegen dem Schaden am sich tut.
Habe ich in einem solchen Fall evtl auch Ansprüche auf Schadensersatz?
Ich freue mich auf Antworten
Christoph
Edit: Bilder kann ich bei Bedarf nachreichen von zu Hause. Ansonsten entschuldigt die Rechtschreibung, aber ich tippe vom Handy und das hängt sich manchmal auf.
Beste Antwort im Thema
Hallo,
bei Unfallflucht besteht immer das Problem, dass in dem Moment der Schädiger zugibt, den Schaden verursacht zu haben ihm nicht nur strafrechtliche Konsequenzen drohen sondern er auch den Schaden mindestens bis 5.000€ selbstzutragen hat. Hat man sich also einmal für die Fahrerflucht "entschieden", so ist man auf verlorenem Posten bzw. hat nichts mehr zu verlieren. Ein Mittelweg gibt es hier nicht. Deswegen glaube ich auch nicht an eine gütliche Einigung.
Ich würde auf jeden Fall einen Rechtsanwalt einschalten. Dieser soll dann über den Zentralruf den Versicherer informieren und bei diesem Schadensersatz geltend machen.
Auch wenn zivilrechtlich es nicht notwendig ist, sollte man durch aus die zivilrechtliche Sitte einhalten und erst die Forderung anmahnen. Gleich die Leistungsklage zu erheben, halt ich für ein bisschen übertrieben und das wird auch ein Gericht nicht gerne sehen. Auch wenn Justizia blind ist, sind es die Richter nicht.
11 Antworten
Schadenersatzklage (mit Rechtsschutz) einreichen, bei der Verhandlung werden dann der/die Gutachter dem Richter helfen, ein Urteil zu fällen.
Hallo,
wenn der Schaden gering ist, würde ich nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen.
Je nach Schadenshöhe könntest du den Schaden auch Ihrer Kfz-Versicherung melden und um schnellstmögliche Begutachtung und Regulierung bitten.
Wenn du zum Anwalt gehst und Klage einreichst, wird sich die Angelegenheit vermutlich länger hinziehen und ganz risikolos ist das, ohne Rechtsschutzversicherung, auch nicht.
Das würde ich aber von der Reaktion der Versicherung abhängig machen.
Liebe Grüße
Herbert
Zunächst mal danke für die Antworten. Bevor ich die gegnerische Versicherung anspreche muss ich doch aber sicherlich erstmal darauf warten, dass sie als Schuldige überführt wird, oder?
Im Moment ist es eben so, dass es nur wahrscheinlich ist, dass sie es war.
Eine Rechtsschutzversicherung habe ich leider nicht, wie es aussieht muss ich dann wohl auf schnelle Bearbeitung und Gelduld beim Verkäufer hoffen.
Hallo,
bei Unfallflucht besteht immer das Problem, dass in dem Moment der Schädiger zugibt, den Schaden verursacht zu haben ihm nicht nur strafrechtliche Konsequenzen drohen sondern er auch den Schaden mindestens bis 5.000€ selbstzutragen hat. Hat man sich also einmal für die Fahrerflucht "entschieden", so ist man auf verlorenem Posten bzw. hat nichts mehr zu verlieren. Ein Mittelweg gibt es hier nicht. Deswegen glaube ich auch nicht an eine gütliche Einigung.
Ich würde auf jeden Fall einen Rechtsanwalt einschalten. Dieser soll dann über den Zentralruf den Versicherer informieren und bei diesem Schadensersatz geltend machen.
Auch wenn zivilrechtlich es nicht notwendig ist, sollte man durch aus die zivilrechtliche Sitte einhalten und erst die Forderung anmahnen. Gleich die Leistungsklage zu erheben, halt ich für ein bisschen übertrieben und das wird auch ein Gericht nicht gerne sehen. Auch wenn Justizia blind ist, sind es die Richter nicht.
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Ohne das, was hier bereits geschrieben wurde, in Frage zu stellen, würde ich, bei der unklaren Sachlage und beim Risiko, ohne Rechtsschutzversicherung den Rechtsweg zu beschreiten, die gegnerische Versicherung, wie von mir bereits geschrieben, einschalten.
Vielleicht lässt sich die Angelegenheit so, im Interesse aller Beteiligten, lösen.
Ich denke z. B. daran, dass der von dir Beschuldigten eine Brücke gebaut werden könnte, derart, dass sie den Vorfall nicht zwangsläufig bemerkt haben muss und der Vorwurf des unerlaubten Entfernens von der Unfallstelle, damit vom Tisch wäre.
Zitat:
Original geschrieben von Oetteken
Vielleicht lässt sich die Angelegenheit so, im Interesse aller Beteiligten, lösen.
Ich denke z. B. daran, dass der von dir Beschuldigten eine Brücke gebaut werden könnte, derart, dass sie den Vorfall nicht zwangsläufig bemerkt haben muss und der Vorwurf des unerlaubten Entfernens von der Unfallstelle, damit vom Tisch wäre.
Fraglich wer das Interesse daran hat dem Schädiger eine Brücke zu bauen. Der Geschädigte im Glauben einer schnelleren Regulierung - sofern er nicht nachtragend ist - durchaus. Der Versicherer aber wohl eher nicht.
Das erste, was der Versicherer mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tun wird ist sich die amtliche Ermittlungsakte anzufordern. Spätestens dann fällt das Kind aus Sicht des Schädigers in den Brunnen bzw. die Wahrheit kommt ans Licht.
Ob man einem Fahrerflüchtigen eine Brücke bauen sollte, sei mal außer Diskussion gelassen; da vertritt denke ich jeder seine Ansicht. Ich will nur darauf hinaus, dass Deine Idee mangels Interesse des Versicherer auf den Regress zu verzichten wohl schon nicht klappen wird.
Gruß Phaeti
Bilder wären schon gut, wenn es ein Minischaden ist, lohnt der ganze Aufwand nicht.
Auch wenn der Schaden nicht allzu stark aussieht. Neben dem Nsw ist ein Riss und neben dem PDC sensor ebenfalls, sodass ich befürchte das es auf eine neue Stoßstange hinausläuft und da sind die Preise ja auch nicht gerade gering mit Lackierarbeiten und Wetkstattkosten.
Mfg
Christoph
Hallo Christoph,
ich lege mich jetzt mal aus dem Fenster, auf die Gefahr hin, von den Sachverständigen hier gerügt zu werden.
Für mich passen die Spuren nicht zu einer sich drehenden Felge.
Vielleicht solltest du mal, wenn sich keiner der Experten hier dazu äußert, einen Kfz-Sachverständigen aufsuchen und um eine Ersteinschätzung, vorerst noch kein Gutachten, bitten.
Liebe Grüße
Herbert
ich kann nur eines dazu sagen - niemals zur gegnerischen versicherung gehen. die unternehmen eh erst was ,wenn ihre mandantin den schaden gemeldet hat,oder eine anzeige von der polizei vorliegt.
noch was,fahrerflucht ist fahrerflucht. das sind nämlich diese bakaluden die schrammen und kratzer machen und sich klamm und heimlich verbissen,da kenne ich keine knade.
an meinen C70 war äußerlich weniger zu sehen,am ende warens 3700,- euro schaden.
Andreas
So würde ich ebenfalls vorgehen, unabhängig von der Schadenshöhe. Einfach die Versichrung darum bitte einen Gutachter zu schicken. Per Anwalt dauert alles länger und ist zudem auch nerviger.
Zitat:
Original geschrieben von Oetteken
Hallo,wenn der Schaden gering ist, würde ich nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen.
Je nach Schadenshöhe könntest du den Schaden auch Ihrer Kfz-Versicherung melden und um schnellstmögliche Begutachtung und Regulierung bitten.
Wenn du zum Anwalt gehst und Klage einreichst, wird sich die Angelegenheit vermutlich länger hinziehen und ganz risikolos ist das, ohne Rechtsschutzversicherung, auch nicht.
Das würde ich aber von der Reaktion der Versicherung abhängig machen.Liebe Grüße
Herbert