Parkplatz raetsel...

Hi,
ich parke ein auto grade in mitte (berlin-mitte) Dort sind parkplaetze knapp.
Nach kurzem suchen fand ich allerdings dieses tolle schild.
Da mir ab jetzt (freitag abend) bis sonntag abend reicht sieht das aus wie eine loesung.

Am anfang der strasse steht aber dummerweise dieses bloede schild.

Ist es jetzt sehr naiv wenn ich glaube das 2. schild gilt fuer die strasse/zone ausser fuer den behinderten parkplatz auf dem ich auch den samstag stehen darf?

gruss
3L

Ps.: die frage ist ernst gemeint 🙂

Beste Antwort im Thema

Wenn Du einen Parkausweis für diese Zone besitzt, darfst Du außerhalb der auf dem personengebundenen Behindertenparkplatz vermerkten Zeiten, auf selbigen parken.

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Lieber TE, fällt Dir eigentlich auf, dass alle hier einer Meinung sind, es Dir nur auf unterschiedlichste Art und Weise erklären wollen, Du aber stets den Glauben an die für Dich nicht angenehme Lösung verweigerst?!

Im gesamten Bereich hinter Schild 2, darfst Du nur parken wie und mit und wann wie es da steht. Für den den konkreten einen Parkplatz von Bild 1 gilt eine Sonderregelung, die höchstwahrscheinlich zu Gunsten eines armen Tropfes eingerichtet wurde, weil der nicht so mobil ist wie Du und ich. Wenn seine Sonderregel nicht zieht, ist es wieder ein Parkplatz wie alle anderen drum herum.

Gruß

Stefan
(Ist IMHO auch gar nicht schwer zu verstehen)

Zitat:

Original geschrieben von StefanLi


Lieber TE, fällt Dir eigentlich auf, dass alle hier einer Meinung sind, es Dir nur auf unterschiedlichste Art und Weise erklären wollen, Du aber stets den Glauben an die für Dich nicht angenehme Lösung verweigerst?!

der herr möchte aber gerne

fakten

! ich denke, er wäre beim zuständigen ordnungsamt am besten aufgehoben.

Zitat:

Original geschrieben von StefanLi


Lieber TE, fällt Dir eigentlich auf, dass alle hier einer Meinung sind, es Dir nur auf unterschiedlichste Art und Weise erklären wollen, Du aber stets den Glauben an die für Dich nicht angenehme Lösung verweigerst?!

Im gesamten Bereich hinter Schild 2, darfst Du nur parken wie und mit und wann wie es da steht. Für den den konkreten einen Parkplatz von Bild 1 gilt eine Sonderregelung, die höchstwahrscheinlich zu Gunsten eines armen Tropfes eingerichtet wurde, weil der nicht so mobil ist wie Du und ich. Wenn seine Sonderregel nicht zieht, ist es wieder ein Parkplatz wie alle anderen drum herum.

Gruß

Stefan
(Ist IMHO auch gar nicht schwer zu verstehen)

Doch lieber stefan, war mir aufgefallen.

Ich gehe doch auf drauf ein und sage ich nehme das ebenso an.

Nur 100% sicher bin ich mir nicht und seit ich die nummer mit den eingezeichneten parkplaetzen und unwirksamen parkverbotsschildern in spielstrassen (zone) kenne informiere ich mich im zweifelsfall lieber gruendlich.

Ich bin euch auch allen dankbar, die reaktion auf nixfuerungut viel etwas schaerfer aus, weil der stets haltlose behauptungen postet, ich kenne ihn (und seine sonderbahren lehren) aus unzaehligen posts.

Das bitte sollte dich nicht erschrecken...

freundlichst
3L

Ich würde mich dem TE anschließen und behaupten, dass der TE ordnungsgemäß geparkt hat - auch wenn die Intention der Beschilderung anders gewesen sein mag.

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Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja


Ich habe hier , mal ein bischen gelesen, ich finde keine textstelle die passt. Worauf beziehst du dich genau?

Da musst Du ein ganzes Ende runter kurbeln, ab 118 geht es los, Bewohnerparkplätze ist die 124.

Zitat:

Mein ansatz punkt ist, dass wir nicht von der zone sprechen, sondern einen eingezeichneten parkplatz mit extra regeln.

Der Hinweis auf "Zone" galt nur in Zusammenhang mit der (dort nicht) "automatischen" Aufhebung an einer Kreuzung oder Einmündung.

Hier ist klassisch die eine Straßenseite ab Schild bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung oder einem Aufhebungsschild reguliert,

Zitat:

Diese sind begrenzt durch die weissen linien, gelten dort aber 24/7.

und hier haben wird dann auch Deinen "Denkfehler":

Bodenmarkierungen, die das Parken regeln, haben allein keinerlei Wirkung. Die Wirksamkeit geht vom zugehörigen Schild aus, die Boden-Markierungen zeigen nur den Bereich, von wo bis wo das Schild eine Wirkung hat.

Ist kein Schild vorhanden (es war mal ein Behindertenparkplatz, wohnt aber nicht mehr dort, Schild entfernt, Bodenmarkierung bleibt aus Kostengründen bestehen), oder man befindet sich außerhalb des "aktiven Zeitraums", dann "existiert" kein Schild und damit hat die Bodenmarkierung auch keinerlei Wirkung.

Zitat:

Waer es anders, muesste meiner ansicht nach, der berechtigte behinderte auch zusaetzlich einen parkausweis oder schein haben.

Nein, Behinderte (Fahrzeuge mit ausgelegtem Behindertenparkausweis) benötigen grundsätzlich keinen Anwohnerdingens oder Parkschein:

VwV zu §46 StVZO, Pkt. 124 u.a.

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja


Nur 100% sicher bin ich mir nicht und seit ich die nummer mit den eingezeichneten parkplaetzen und unwirksamen parkverbotsschildern in spielstrassen (zone) kenne informiere ich mich im zweifelsfall lieber gruendlich.

Moment, das ist mir persönlich noch nicht untergekommen. Leider habe ich über SuFu nichts gefunden. Kannst Du das mal genauer erläutern oder mir einen Link nennen?

Sven

Zitat:

Original geschrieben von nixfuerungut



Zitat:

Original geschrieben von StefanLi


Lieber TE, fällt Dir eigentlich auf, dass alle hier einer Meinung sind, es Dir nur auf unterschiedlichste Art und Weise erklären wollen, Du aber stets den Glauben an die für Dich nicht angenehme Lösung verweigerst?!
der herr möchte aber gerne fakten! ich denke, er wäre beim zuständigen ordnungsamt am besten aufgehoben.

Ich bezweifele, dass Beamte oder Angestellte der Stadt sich da besser auskennen, als viele, die hier posten und eine ganze Reihe juristischer Lehren hinter sich haben. Fakt ist die StVO und/oder eine von einem höheren Gericht bestätigte Rechtslage, wenn der einzelfall vorgetragen würde. Vorher gibt es nur logische Schlüsse und Mutmaßungen.

So ist es doch mit den meisten Fällen hier, wo es um Beschilderungen und Regeln geht!

Gruß

Stefan
(@TE: Verstehe, aber mir ist das auch nach dem Geschriebenen hier klar)

Zitat:

Original geschrieben von incase



Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja


Nur 100% sicher bin ich mir nicht und seit ich die nummer mit den eingezeichneten parkplaetzen und unwirksamen parkverbotsschildern in spielstrassen (zone) kenne informiere ich mich im zweifelsfall lieber gruendlich.
Moment, das ist mir persönlich noch nicht untergekommen. Leider habe ich über SuFu nichts gefunden. Kannst Du das mal genauer erläutern oder mir einen Link nennen?

Sven

ich werde mich bemuehen...

3L

Zitat:

Original geschrieben von StefanLi



Zitat:

Original geschrieben von nixfuerungut


der herr möchte aber gerne fakten! ich denke, er wäre beim zuständigen ordnungsamt am besten aufgehoben.

Ich bezweifele, dass Beamte oder Angestellte der Stadt sich da besser auskennen, als viele, die hier posten und eine ganze Reihe juristischer Lehren hinter sich haben. Fakt ist die StVO und/oder eine von einem höheren Gericht bestätigte Rechtslage, wenn der einzelfall vorgetragen würde. Vorher gibt es nur logische Schlüsse und Mutmaßungen.

So ist es doch mit den meisten Fällen hier, wo es um Beschilderungen und Regeln geht!

Gruß

Stefan
(@TE: Verstehe, aber mir ist das auch nach dem Geschriebenen hier klar)

Das war teil meiner kritik...

Zum einen wusste ich nicht ob ich parken darf, oder nicht und frug um rat, anderseits war das dem forum so leicht nicht moeglich, was ein hinweis ist, dass die regeln nichts taugen, weil zu kompliziert.

Deine vermutung oben spitzt das noch zu, koennte aber stimmen.

3L

So, hier nun die VwV, weswegen ich der Ansicht bin, dass der TE ordnungsgemäß geparkt hat.

Wie von den anderen bereits erwähnt, sind für das Zeichen 314 die VwV zu den Zeichen 283 und 286 analog anzuwenden. 

Zitat:

VwV zu den Zeichen 283 und 286
2 II. Das Ende der Verbotsstrecke ist zu kennzeichnen, wenn Verbotszeichen wiederholt aufgestellt sind oder wenn die Verbotsstrecke lang ist. Das gilt nicht, wenn die Verbotsstrecke an der nächsten Kreuzung oder Einmündung endet oder eine andere Regelung für den ruhenden Verkehr durch Verkehrszeichen unmittelbar anschließt.

Folgt also auf ein wie auch immer eingeschränktes Zeichen 314 ein weiteres Zeichen 314 mit abweichender Einschränkung, verliert das erste Zeichen seine Wirkung und mit ihm auch die Zusatzzeichen.

Zitat:

Original geschrieben von bits1011



Zitat:

...oder eine andere Regelung für den ruhenden Verkehr durch Verkehrszeichen unmittelbar anschließt.

Folgt also auf ein wie auch immer eingeschränktes Zeichen 314 ein weiteres Zeichen 314 mit abweichender Einschränkung, verliert das erste Zeichen seine Wirkung und mit ihm auch die Zusatzzeichen.

Wenn der Behindertenparkplatz

nicht

"aktiv" ist, dann hat dieses Schild keine Wirkung, und was keine Wirkung hat, kann keine andere Regelung bringen.

Diskutabel wäre es nach dieser Überlegung (ist es aber auch nicht), wenn das Schild für den Behindertenparkplatz "aktiv" ist, denn dann hat man eine Veränderung in der ursprünglichen Verbotsstrecke und hinter dem Behindertenparkplatz wäre dann keine Einschränkung mehr vorhanden.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Zitat:

Original geschrieben von bits1011


Folgt also auf ein wie auch immer eingeschränktes Zeichen 314 ein weiteres Zeichen 314 mit abweichender Einschränkung, verliert das erste Zeichen seine Wirkung und mit ihm auch die Zusatzzeichen.

Wenn der Behindertenparkplatz nicht "aktiv" ist, dann hat dieses Schild keine Wirkung, und was keine Wirkung hat, kann keine andere Regelung bringen.
....

Stell dir vor das schild steht in einer vekehrsberuhigten zone.

Parken ist ueberall verboten, es sei denn es sind spezielle parkplaetze eingezeichnet. (standart)

Dann darf auf dem behinderten parkplatz niemand parken ausserhalb der zeit die fuer den behinderten freigehalten wird?

Das waere denn ein aehnlicher fall....

3L

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja


Das waere denn ein aehnlicher fall...

Wie bist Du zu Deinem Führerschein gekommen,

Kaugummiautomat oder Ü-Ei ?

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