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Parkplatz KFZ-Haftpflicht

Themenstarteram 14. Juli 2015 um 13:00

Hallo,

habe eine Frage zur Angabe des Stellplatzes eines PKW in der KFZ-Haftpflicht/Kasko-Versicherung.

Zu der Hausanlage, in der ich eine Eigentumswohnung habe, gehört ein Parkplatz.

Dieser ist von 3 Seiten durch Hecken begrenzt und von der Straße aus zugänglich. Hier dürfen nur Hausbewohner parken.

Kann ich jetzt bei der Versicherung "Parkplatz" oder "Strasse" angeben?

Es kommt ja schon mal vor, dass abends alle Plätze dieses Parkplatzes besetzt sind und ich an der Strasse des Hauses parken muss. Wie sieht es dann im Versicherungsfall aus?

Viele Grüße

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18 Antworten

Zitat:

@stullek schrieb am 18. Juli 2015 um 14:47:24 Uhr:

Da der Wagen ja überwiegend auf der Strasse steht ist es gar nicht wichtig ob er nun ein Sondernutzungsrecht für den Stellplatz erworben hat :D

Abgesehen davon, dass das nirgends steht, wäre das ein wesentlicher Unterschied.

am 19. Juli 2015 um 9:47

Zitat:

@Oetteken schrieb am 18. Juli 2015 um 22:28:06 Uhr:

Zitat:

@stullek schrieb am 18. Juli 2015 um 14:47:24 Uhr:

Da der Wagen ja überwiegend auf der Strasse steht ist es gar nicht wichtig ob er nun ein Sondernutzungsrecht für den Stellplatz erworben hat :D

Abgesehen davon, dass das nirgends steht, wäre das ein wesentlicher Unterschied.

Doch das hat er hier geschrieben:

Zitat:

Es kommt ja schon mal vor, dass abends alle Plätze dieses Parkplatzes besetzt sind und ich an der Strasse des Hauses parken muss.

Seit wann ist "schon mal" das gleiche wie "überwiegend"?

Wenn man z. B. eine Garage hat, in der das Fahrzeug überwiegend steht, dann bekommt man eine Ermäßigung, gleichwohl muss das Fahrzeug nicht immer in der Garage stehen, sondern kann "schon mal" auf der Straße geparkt werden.

am 19. Juli 2015 um 21:18

Zitat:

@Oetteken schrieb am 19. Juli 2015 um 21:26:01 Uhr:

Seit wann ist "schon mal" das gleiche wie "überwiegend"?

Wenn man z. B. eine Garage hat, in der das Fahrzeug überwiegend steht, dann bekommt man eine Ermäßigung, gleichwohl muss das Fahrzeug nicht immer in der Garage stehen, sondern kann "schon mal" auf der Straße geparkt werden.

Ich habe ihm unterstellt, dass er wenn er hier schon von "schon mal" spricht, es tatsächlich doch eher überwiegend ist :)

Fakt bleibt wohl, dass wir die Versicherungsbedingungen nicht genau genug kennen um zu wissen ob "Parkplatz" bei der Versicherung das gleiche bedeutet wie z.B. bei anderen, die das deutlicher beschreiben als "fest zu geordneter eigener Stellplatz" und sein Parkplatz ist halt ein "sporadisch zur Verfügung stehender Stellplatz auf umfriedetem Grundstück" (oder so ähnlich)

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