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Parkplatz "geklaut" - Zettel von Anwohner am Auto?

Themenstarteram 8. April 2013 um 14:11

Hallo,

mit dem Auto parke ich eigentlich seit ca. 2 Wochen an der gleichen Stelle. Heute hatte ich einen Zettel am Auto, der auch ein wenig beleidigend wirkt. Es standen zwar keine Ausdrücke drin, ein aggressiver Ton war vorhanden. In der Straße steht NIRGENDS das Nichtanlieger hier nicht parken dürfen und Anwohner einen Parkausweis benötigen. Nicht mal ein Halteverbotszeichen oder ähnliches. Wie würdet ihr hier reagieren?

Beste Antwort im Thema

Im Umkreis meiner Zweitwohnung ganz in der Nähe des Kölner Flughafens sehen einige Nachbarn öffentlichen Parkraum als ihr Eigentum an. Es gab auch etliche Sachbeschädigungen insbesondere an Fahrzeugen mit Auswärtigen Kennzeichen, weil das in Augen der Beschädiger ja eh alles nur Leute sind die den Anwohnern die Parkplätze wegschnappen um Parkgebühren am Flughafen zu sparen....

Eine Zeit lang fuhr hier fast jedes Wochenende der Abschlepper durch die Straßen und hat die Autos mit 4 Platten Reifen (zerstochen) abgeschleppt. "Hochwertigere" bzw. Neuwertige Fahrzeuge wurden dazu noch extrem stark zerkratzt und die Spiegel abgetreten etc. pp. Dazu gab es dann noch schlaue Zettel mit Texten wie: 1 Woche Parken am Flughafen kostet 39€, was kosten 4 neue Reifen für ihr Auto?

Besonders "helle" könne der oder die Täter aber nicht sein, weil das Fahrzeug meiner Eltern ebenfalls beschädigt wurde, als diese mich übers Wochenende besucht hatten... So viel dazu das alle mit auswärtigen Kennzeichen Wochenlang dort billig Parken während sie im Urlaub sind...

Auch gab es selbst Sonntag morgens vor 6 Uhr, wo nun wirklich fast jeder zu Hause ist, noch immer mehr als reichlich Stellplätze. Nur musste man mal seine Beine benutzen und 3 Minuten laufen! Auch sind fürs Be- und Entladen Extra Bereiche mit Eingeschränktem Halteverbot eingerichtet, die das durch Zusatzschilder selbiges explizit erlauben.

Die Lage hat sich mittlerweile insofern gebessert das die Stadt Köln hier großzügig Anwohner Parkplätze ausgewiesen hat.

Trotzdem scheint in Deutschland leider die Meinung weit verbreitet zu sein, man hätte einen Anspruch auf einen Parkplatz in Wohnungsnähe....

Ich habe mir damals Extra eine Wohnung mit Stellplatz ausgesucht, damit ich diese Probleme nicht habe!

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39 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider

Zitat:

Original geschrieben von Himeno

ist irgendwie auf der fahrbahn was makiert mit nummern?

wenn nicht darf jeder parken.

Das stimmt nicht. Schilder gelten auch.

dazu muss dann aber bei nummerierten plätzen auch das schild irgendwo dazu stehen und nummerierungen weissen meist drauf hin das sowas dann vorhanden ist.

haben selbst bei uns vor den häusern solche nummerierungen aber nicht an jeder stelle steht dazu extra noch ein schild wie in nen schilderwalt

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Irgendwelche auf die Fahrbahn gemalten Zahlen sind ohnehin egal.

wenn es ein schild dazu gibt nicht und das muss nicht an jeder ecke und einfahrt sein

Ich ging bei meiner Antwort davon aus, dass es sich um eine normale Straße handelt.

muss keine privatstrasse sein sowas kanna uch eine normale strasse sein aber das wissen wir nunmal nicht

Was bedeuten Zahlen als Pflastermalerei auf einer normalen Straße? Die StVO kennt das nicht.

Wieso reden wir eigentlich von numerierten Bereichen?

Und Anwohnerparkzonen können auch nur auf dem Schild numeriert sein, da muss nicht auf der Straße rumgemalt werden...

Wenn das ne öffentliche Strasse ist wo der TE sein Auto parkt und nicht "Parken nur für Anwohner" gilt und es kein Privatparkplatz ist, würde ich den Zettelschreiber getrost ignorieren und weiterhin dort das Auto abstellen.

Was ich aber machen würde, beim nächsten mal wenn der TE dort parkt 1-2 Zettel selbst ans Auto machen mit dem freundlichen Hinweis, wer er ist oder wo er wohnt.

Was ich auch machen würde, mein Auto eine Weile zu beobachten (versteckt) evtl mit Foto.

Oder man könnte schauen ob evtl öfters ein anderes Auto dort steht welches dem Zettelschreiber gehören könnte.

Die ganzen Zettel vom Zettelschreiber würde ich aber aufheben für den Fall einer Beschädigung

Was mich noch interessieren würde, wie schaut die Strasse aus, gibt es Schilder (am besten ein Bild von Google Earth)

Der TE wird wohl eher nicht die Zeit haben, stundenlang auf sein geparktes Auto aufzupassen.

Wie oben schon gesagt: Wenn das Parken dort tatsächlich nicht für Jedermann erlaubt sein sollte, wird das an Schildern oder Markierungen erkennbar sein, ggf. bei schmalen Straßen auch wg. gegenüberliegender Ausfahrt. Ist das alles nicht gegeben, Zettel ignorieren.

Oder vielleicht so: Reden hilft ja bekanntlich. Zettel abnehmen, eigene Telefonnummer draufschreiben, Zettel gut sichtbar an den nächsten Baum/Laternenmast pinnen. Und dann dem guten Mann (sind ja meist Männer) mal die Lage erklären, dabei absolut sachlich bleiben und zum Schluß den freundlich intonierten Satz anfügen: "Ich hoffe nun, daß sich die Sache geklärt hat und niemand von Ihren Nachbarn auf die furchtbare Idee kommt, jetzt zum Beispiel mein Fahrzeug zu zerkratzen, vielleicht können Sie ja da ein Auge drauf haben."

 

Man sollte nur aufpassen, dass dem Auto dort nichts passiert. Mir wurde mal ein Reifen aufgestochen weil ich jemanden "seinen" Parkplatz "weggenommen" habe direkt vor seiner Haustüre. Erklärt er mir, dass er dort schon seit 20 Jahren parkt und ich gefälligst um die Ecke parken solle wenn ich meine Freundin besuche... Leider konnte man demjenigen nichts nachweisen und ich bin auf den Kosten sitzen geblieben.

am 9. April 2013 um 11:55

Zitat:

Original geschrieben von kirschv

...habe ich auch schon einmal erlebt in einer EFH-Wohnsiedlung im Norden von HH. Da hat jemand mit selbstgeschriebenem Zettel mit Anzeige gedroht. Nachher stellte sich heraus, dass der Mensch in der Nachbarschaft bekannt ist, kam wohl öfters vor.

Ein sachlicher Hintergrund sollte sein, dass er mit seinem PKW sein Grundstück nicht verlassen könne, da geparkter Wagen direkt gegenüber von seiner Ausfahrt auf der Strasse stand. Parken war erlaubt, Platz zum Ausfahren ausreichend vorhanden.

Was tun? Zukünftig woanders parken und den Rest des Tages geniessen? Oder weiter dort parken und auf die Anzeige oder eventuell gar Schlüsselspuren an der Seite des eigenen Autos geniessen?

Wir haben uns für die erste Variante entschieden, und gut ist. Mit manchen Zeitgenossen ist es schwierig, für beide Seiten sinnvolle Kompromisse zu finden.

Nun, einfach mal selber die Polizei hinzu ziehen und klären lassen, ob man dort legal parken darf. Falls ja und der kann trotzdem angeblich nicht aus seiner Ausfahrt raus, mal die Behörden einschalten, ob ihm nicht die Fahrerlaubnis entzogen werden kann, falls er nicht am ordendlichen Verkehr teilnehmen kann, wenn ihm "keine 10 m rings ums Auto Platz gegeben sind". *g*

am 9. April 2013 um 11:58

Zitat:

Original geschrieben von Shibi_

Man sollte nur aufpassen, dass dem Auto dort nichts passiert. Mir wurde mal ein Reifen aufgestochen weil ich jemanden "seinen" Parkplatz "weggenommen" habe direkt vor seiner Haustüre. Erklärt er mir, dass er dort schon seit 20 Jahren parkt und ich gefälligst um die Ecke parken solle wenn ich meine Freundin besuche... Leider konnte man demjenigen nichts nachweisen und ich bin auf den Kosten sitzen geblieben.

Wozu gibt es das Internet?

Einfach mal eine öffendliche Anfrage starten, mit Adressenangabe des "Tatortes", ob noch jemand diese Erfahrungen dort machen mußte.

Wenn es mehrere Opfer des selben Täters gibt, läßt sich bestimmt was in die Wege leiten.

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958

Nun, einfach mal selber die Polizei hinzu ziehen und klären lassen, ob man dort legal parken darf.

Und dann regen sich tatsächlich noch Leute darüber auf, dass die Polizei bei Verkehrsunfällen nicht mehr erscheint weil sie anderes zu tun hat.

Ein Schild sollte man schon ohne amtliche Hilfe lesen und verstehen können, ansonsten stellt sich die Frage WER hinsichtlich seiner Eignung der Teilnahme am Strassenverkehr überprüft werden sollte.:rolleyes:

 

Im Umkreis meiner Zweitwohnung ganz in der Nähe des Kölner Flughafens sehen einige Nachbarn öffentlichen Parkraum als ihr Eigentum an. Es gab auch etliche Sachbeschädigungen insbesondere an Fahrzeugen mit Auswärtigen Kennzeichen, weil das in Augen der Beschädiger ja eh alles nur Leute sind die den Anwohnern die Parkplätze wegschnappen um Parkgebühren am Flughafen zu sparen....

Eine Zeit lang fuhr hier fast jedes Wochenende der Abschlepper durch die Straßen und hat die Autos mit 4 Platten Reifen (zerstochen) abgeschleppt. "Hochwertigere" bzw. Neuwertige Fahrzeuge wurden dazu noch extrem stark zerkratzt und die Spiegel abgetreten etc. pp. Dazu gab es dann noch schlaue Zettel mit Texten wie: 1 Woche Parken am Flughafen kostet 39€, was kosten 4 neue Reifen für ihr Auto?

Besonders "helle" könne der oder die Täter aber nicht sein, weil das Fahrzeug meiner Eltern ebenfalls beschädigt wurde, als diese mich übers Wochenende besucht hatten... So viel dazu das alle mit auswärtigen Kennzeichen Wochenlang dort billig Parken während sie im Urlaub sind...

Auch gab es selbst Sonntag morgens vor 6 Uhr, wo nun wirklich fast jeder zu Hause ist, noch immer mehr als reichlich Stellplätze. Nur musste man mal seine Beine benutzen und 3 Minuten laufen! Auch sind fürs Be- und Entladen Extra Bereiche mit Eingeschränktem Halteverbot eingerichtet, die das durch Zusatzschilder selbiges explizit erlauben.

Die Lage hat sich mittlerweile insofern gebessert das die Stadt Köln hier großzügig Anwohner Parkplätze ausgewiesen hat.

Trotzdem scheint in Deutschland leider die Meinung weit verbreitet zu sein, man hätte einen Anspruch auf einen Parkplatz in Wohnungsnähe....

Ich habe mir damals Extra eine Wohnung mit Stellplatz ausgesucht, damit ich diese Probleme nicht habe!

am 9. April 2013 um 13:26

Zitat:

Original geschrieben von Matsches

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958

Nun, einfach mal selber die Polizei hinzu ziehen und klären lassen, ob man dort legal parken darf.

Und dann regen sich tatsächlich noch Leute darüber auf, dass die Polizei bei Verkehrsunfällen nicht mehr erscheint weil sie anderes zu tun hat.

Ein Schild sollte man schon ohne amtliche Hilfe lesen und verstehen können, ansonsten stellt sich die Frage WER hinsichtlich seiner Eignung der Teilnahme am Strassenverkehr überprüft werden sollte.:rolleyes:

Da hat jemand meinen Beitrag absichtlich? falsch verstanden. Ich meinte damit NICHT, einen Streifenwagen anzufordern. Man kann auch mal mit der zuständigen Wache telefonieren und sich den, falls vorhanden, zuständigen KOB geben lassen. Mit dem kann man sich dann mal vor Ort verabreden, um die Situation zu klären.

Die Eignung wird bei uns in der Firma übrigens jährlich überprüft. Nennt sich "Defensive Driving Course" und beinhaltet, daß nicht nur in Theorie nachgecheckt wird, wie man sich in den verschiedensten Verkehrssituationen verhält, immer auf die eigenen Fahrgäste bezogen, sondern auch, daß der Chef mit dem Mitarbeiter eine "Bus-Stadtrundfahrt" absolviert. Auch sitzen ab und zu Leute auf dem Bus, die den Fahrer kontrollieren, ohne daß der sie kennt. So ließ sich die "schuldige" Unfallzahl der eigenen Mitarbeiter von 20 im Jahr 1985 auf 0 seit dem Jahr 1987 reduzieren. Dabei waren auch die gestürzten Fahrgäste mitgezählt, weil der Fahrer zu stark bremste.

Das bei der Testfahrt auf dem Boden stehende Whiskeyglas im Bus, natürlich mit Wasser gefüllt, ist ein sehr guter Indikator dafür, wie der Fahrer fährt und bremst.

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958

 

Da hat jemand meinen Beitrag absichtlich? falsch verstanden. Ich meinte damit NICHT, einen Streifenwagen anzufordern. Man kann auch mal mit der zuständigen Wache telefonieren und sich den, falls vorhanden, zuständigen KOB geben lassen. Mit dem kann man sich dann mal vor Ort verabreden, um die Situation zu klären.

Hab ich schon verstanden, ändert aber nichts an meiner Einschätzung!

Die Bedeutung von Verkehrszeichen sollte man wie gesagt kennen, wenn man eventuellen Text der darunter steht lesen und verstehen kann istst umso besser.

Dann braucht man dazu auch nicht den Arm des Gesetzes zu bemühen.

Allerdings scheint es heute nicht mehr in Mode zu sein, etwas Eigenständigkeit an den Tag zu legen.

am 9. April 2013 um 15:46

Zitat:

Original geschrieben von Matsches

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958

 

Da hat jemand meinen Beitrag absichtlich? falsch verstanden. Ich meinte damit NICHT, einen Streifenwagen anzufordern. Man kann auch mal mit der zuständigen Wache telefonieren und sich den, falls vorhanden, zuständigen KOB geben lassen. Mit dem kann man sich dann mal vor Ort verabreden, um die Situation zu klären.

Hab ich schon verstanden, ändert aber nichts an meiner Einschätzung!

Die Bedeutung von Verkehrszeichen sollte man wie gesagt kennen, wenn man eventuellen Text der darunter steht lesen und verstehen kann istst umso besser.

Dann braucht man dazu auch nicht den Arm des Gesetzes zu bemühen.

Allerdings scheint es heute nicht mehr in Mode zu sein, etwas Eigenständigkeit an den Tag zu legen.

Nun, wenn ich den Anfangsbeitrag richtig gelesen habe, dann ist dort nirgends eine Beschilderung vorhanden, daß dort nur Anwohner parken dürfen, oder daß dort sonstige Beschilderung ist, die selbiges "fremden" ein parken untersagt.

Oder sollte Deine Bemerkung "Eigenständigkeit" den Rat zur Selbstjustiz verstecken?

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