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Parkplatz für Kunden?

Themenstarteram 8. Juni 2009 um 17:37

Also folgende Situation in einer Tempo30 Zone:

Links ein Parkstreifen parallel zur Straße, an dessen Beginn ein Schild das Parken halb auf dem Gehweg befiehlt. Die Parkzonen auch entsprechend mit weißen Streifen gekennzeichnet. Am Ende der Straße ein entsprechendes Schild, dass nicht mehr geparkt werden darf.

Soweit, so gut. Nun fiel mir letztens beim Parken auf, dass da in einem Schaufenster ein blaues P-Schild mit Zusatz "Nur für Kunden" hängt - hat das irgendeine rechtliche Relevanz?

Beste Antwort im Thema

Das mit dem Fußweg vorm eigenen Haus ist schon eine tolle Sache.

Wenn es darum geht den Fußweg sauber, oder im Winter schnee- u. eisfrei zu halten, oder bei Sanierungsarbeiten einen nicht unerheblichen Anteil der Kosten zu tragen, dann ist es meiner.

Wenn ich aber dort parken will, meine Mülltonnen dort hinstellen will (weil auf dem Grundstück kein Platz), oder ich ihn für eine Baumaßnahme als Lagerplatz nutzen will, dann ist der Fußweg Eigentum der Stadt oder Gemeinde, und mir wird die Nutzung "Meines" Fußweges für diese Dinge untersagt.

Ist natürlich etwas ironisch gemeint, dennoch ist es doch auffällig das ich mich zwar kümmern und bezahlen darf, aber außer der üblichen Nutzung keinerlei Anspruch habe.

 

Grüße

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am 9. Juni 2009 um 13:24

Zitat:

Jetzt versetz dich mal in die Umzieher-Situation: Die kommen geschafft vor dem Haus an und müssen den Wohnzimmerschrank jetzt auch noch 400 m zum Haus schleppen. Oder es wird mitten auf der Straße gehalten und ausgeladen...

Dafür gibt es die tollen Firmen, die einem die Schilder aufstellen und sich um alles kümmern.

Zitat:

Ruhig ein bischen Umsicht und Rücksicht für die Umzieher.

Also wieder die typische Situation, die ich schon einmal in einem anderen Beitrag geschrieben hatte. Ich muss also Rücksicht auf Leute nehmen, die selber keine nehmen? Irgendwo hört es mal auf.

Themenstarteram 9. Juni 2009 um 14:23

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Nur aufpassen auf die richtige Parkrichtung, du schreibst ja von Parkflächen links der Straße. Wenn keien Einbahnstraße = umdrehen vor dem Einparken!

Ist Einbahnstraße, u.A. genau aus dem Grund, um mehr Parkraum zu haben.

Ob das nun öffentlicher Grund ist oder nicht, beantwortet sich gnaz einfach: Der Gehweg an dieser Stelle ist markiert als Parkplatz (weiße Parkbox einmal die Straße rauf).

am 9. Juni 2009 um 14:28

Zitat:

Original geschrieben von Autobahnheizer

Dafür gibt es die tollen Firmen, die einem die Schilder aufstellen und sich um alles kümmern....

....und das lassen sich die firmen sich auch ganz toll bezahlen....

wie bereits egschrieben wurde, der ladeninhaber kann sogar "parken nur für den kaiser von china" draufschreiben...hat keine relevanz.....wenn das schild hingegen vom zuständigen ordnunsamt genehmigt ist (dazu muss es aber wiederrum ein richtiges schild sein, und nciht soen 3€uro baumarktplastikschild) sieht die sache etwas anders aus.....

Zitat:

Original geschrieben von Autobahnheizer

Genauso eine weite verbreitete Unsitte, wie das Freihalten des Parkplatzes(Umzug) durch Stühle.

Wobei ich in dem Fall den Platz gerne frei halte. Wenn ich mal umziehe habe ich auch keine Lust, die Möbel zwei Straßen weiter zu schleppen, weil da erst der passende Parkplatz für den 7,5-tonner frei war...

Zitat:

Dafür gibt es die tollen Firmen, die einem die Schilder aufstellen und sich um alles kümmern.

Umzugsfirmen tun das durchaus. Ich habe meine Umzüge bisher immer selbst gemacht. Da ich nunmal sozial integriert bin und gute Freunde habe ist es kein Problem, hierfür Helfer zu finden. Leider gibts hierbei keine "offiziellen" Schilder. In einer guten Nachbarschaft mit normalem Sozialverhalten werden die improvisierten Absperrungen, zumal wenn der Grund erkennbar ist, aber genauso gut akzeptiert.

Zitat:

Original geschrieben von Autobahnheizer

[Also wieder die typische Situation, die ich schon einmal in einem anderen Beitrag geschrieben hatte. Ich muss also Rücksicht auf Leute nehmen, die selber keine nehmen? Irgendwo hört es mal auf.

Wenn diese Einstellung die generelle Haltung widerspiegelt, könnte das Finden freiwilliger Helfer natürlich schwierig werden.

Leben und Leben lassen...

am 9. Juni 2009 um 17:06

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971

... Da ich nunmal sozial integriert bin und gute Freunde habe ist es kein Problem, hierfür Helfer zu finden. Leider gibts hierbei keine "offiziellen" Schilder. In einer guten Nachbarschaft mit normalem Sozialverhalten werden die improvisierten Absperrungen, zumal wenn der Grund erkennbar ist, aber genauso gut akzeptiert.

...

Schön das du sozial integriert bist! Aber wenn es nur einen in deiner guten Nachbarschaft stört, weil genau er dort parken will wo deine Stühle stehen bekommst du den Ärger frei Haus vom Amt!

Einfach ne Genehmigung auf der Gemeinde / Stadt holen und dann beim Schilderdienst entsprechende Schilder anmieten! Dann darfst du deinen lieben Nachbarn auch abschleppen lassen wenn er dort parkt.

Räumt er deine Stühle zur Seite ist er im Recht und die hast die A...karte!

Themenstarteram 9. Juni 2009 um 17:10

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

wenn das schild hingegen vom zuständigen ordnunsamt genehmigt ist (dazu muss es aber wiederrum ein richtiges schild sein, und nciht soen 3€uro baumarktplastikschild) sieht die sache etwas anders aus.....

wobei es dann natürlich auch auf der straße stehen müsste und nicht im schaufenster hängen, richtig?

am 9. Juni 2009 um 17:27

Zitat:

....und das lassen sich die firmen sich auch ganz toll bezahlen....

Vollkommen egal oder sind wir hier in einer Bananenrepublik?

Zitat:

Wobei ich in dem Fall den Platz gerne frei halte. Wenn ich mal umziehe habe ich auch keine Lust, die Möbel zwei Straßen weiter zu schleppen, weil da erst der passende Parkplatz für den 7,5-tonner frei war...

Und ich stelle die Stühle immer schön beiseite, wer dafür kein Geld hat, der darf schleppen :D

am 10. Juni 2009 um 11:29

Erstmal zum Umzug,rechtzeitig beim Ordnungsamt melden und dann bekommt man für ein angemessenes Entgeld die Genehmigung und auch die Schilder geliehen,ist jedenfalls hier so.

Schilder im Schaufenster wären mir egal, Verkehrsschilder und Zusatzzeichen werden vom Amt bzw. den Beauftragten angebracht und die hängen bestimmt nichts in Schaufenster.

Selbst angebrachte Schilder sind rechtswidrig,ja sogar verboten.

MfG Markus

Zitat:

Original geschrieben von Markus6305

 

Selbst angebrachte Schilder sind rechtswidrig,ja sogar verboten.

:D Mit einer solchen Verallgemeinerung wäre ich etwas vorsichtiger.Wenn einer auf sein Privatgrundstück ein Schild stellt mit dem er verkündet das Parken für unbefugte verboten ist ist das weder rechtswiedrig noch verboten.Nach neuesten Urteilen darf er dann sogar kommentarlos abschleppen lassen und der Halter darf zahlen.

So lange nicht geklärt ist ob sich der Parkplatz auf den sich der TE bezieht ein Öffentlicher ist oder sich auf Privatgrund befindet kann man nicht sagen ob das Schild im Schaufenster gültig ist oder nicht.Nicht immer ist auf den ersten Blick ersichtlich ob ein Parkplatz Öffentlich oder Privat ist.Bei einem Bekannten gab es da schon vor mehr als 10 Jahren kein Problem wenn er mal wieder einen von seinem Parkplatz schleppen lies,die Parkplätze links und rechts von seinen waren öffentlich.

Was ist das eigendlich für ein Geschäft?

Könnte doch sein, das dieses Schild zum Zwecke des Verkaufs in der Auslage steht.

Themenstarteram 10. Juni 2009 um 19:18

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

So lange nicht geklärt ist ob sich der Parkplatz auf den sich der TE bezieht ein Öffentlicher ist oder sich auf Privatgrund befindet kann man nicht sagen ob das Schild im Schaufenster gültig ist oder nicht.

Wenn es Privatgrund wäre, dürfte die Stadt dort nicht einfach so parken erlauben ;)

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Könnte doch sein, das dieses Schild zum Zwecke des Verkaufs in der Auslage steht.

Ein Frisör verkauft Parkplatzschilder? ;)

Man könnte das Schild doch als Werbegag interpretieren, frei nach dem Motto "Leg mal 'ne Rast ein und laß dir die Haare schneiden"....:D

am 11. Juni 2009 um 8:24

Meine Ausage machte ich in der Vermutung das es kein Privatgrund ist, auf privatem Grund kann ich natürlich diese und auch andere Schilder aufstellen, welche dann auch rechtsgültig sind.

MfG Markus

am 11. Juni 2009 um 16:21

also das mit der "Unsitte" mit den Stühlen wegen Umzug,

also etwas Rücksicht und Verständnis sollte jeder haben...

aber mit dem Schild im Schaufenster ist ga eine Dauerlösung und keine Ausnahmesituation und damit ganz anders zu bewerten... quasi wir machen uns die Verkehrsregeln selbt....

cool :D

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