Parkplatz Absperrung mitgenommen

Moin und Hallo erstmal.

Ich habe eine Frage wg einem kleinen Unfall der mir kürzlich passiert ist: Ich wollte abends (halb 9) kurz auf den örtlichen Discounter Parkplatz fahren und den Wagen abstellen (Das Geschäft war schon zu). Als ich nun auf den Parkplatz fuhr knallte es auf zweimal sehr laut. Mein Beifahrer und ich guckten etwas verwundert und ich tippte schon auf geplatzte Reifen. Als wir ausstiegen sahen wir die zerrissene Stahlkette im Straßenrand liegen. Keiner von uns beiden hat die Kette beim rauf fahren gesehen. Nachher habe ich bei der Kette gesehen das sie die ersten 30cm mal rot/weiß lackiert war was aber schon deutlich abgerieben wurde.

Abschließend muss ich zum Wetter sagen das es mittelmäßig genieselt hat.

Nun nach viel Text meine Frage: Ist es rechtens den Parkplatz mit einer schwer sichtbaren Kette abzusperren?

vielen Dank im Vorraus
Robert

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von CreepyKing


Meine Frage zielt auf darauf das die Kette vom Auto nicht sichtbar war und ob das so rechtens ist.

ja sicher. lass mich raten: ihr seid halt weitergefahren? damit hast du ne astreine fahrerflucht begangen.

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Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway


aber wir, die hier mitdenken, sind ja hier die bösen

Tja, das schwere Los des weisen Mannes.

Hallo,

man kann sich sicher drüber streiten, ob man die Kette hätte sehen können oder nicht und ob sie so kenntlich gemacht war, das andere nicht gefährdet werden.
Oder ob das Befahren außerhalb der Geschäftszeiten zulässig ist oder der Parkplatzbetreiber aus Gründen der Verkehrsicherungspflicht in so einem Fall mithaften muss oder nicht.

Interessant ist doch eher:
Man fährt auf einem fremden Parkplatz was mit dem eigenen Auto zu Bruch.
Dann fährt man einfach weg und stellt später fest, der Schaden am eigenen Auto ist doch teurer als gedacht.
Nun überlegt man, ob man eventuell den Parkplatzbetreiber an den Reparaturkosten des eigenen Autos beteiligen kann.

Das der Schaden des Parkplatzbetreibers vorläufig von ihm selbst zu tragen ist, hat man bereits unbürokratisch entschieden, weil man einfach weggefahren ist.

Ich bin sicher, der Betreiber wird Verständnis dafür haben und den Geldbeutel öffnen. 😁

Grüße

Manfred

Zitat:

Oder ob das Befahren außerhalb der Geschäftszeiten zulässig ist oder der Parkplatzbetreiber aus Gründen der Verkehrsicherungspflicht in so einem Fall mithaften muss oder nicht

Im Rahmen der Verkehsicherungspflicht solle er, sonst kann mancher Parkplatz binnen einer Nacht vermüllen oder als Driftplatz missbraucht werden.

Wenn das passiert, machen Polizei und Ordnungsamt dem Betreiber und den Spassvögeln mächtig Dampf unter dem Hintern.

Hallo,

mit der Verkehrsicherungspflicht gings mir eigentlich nur um die Kette, ob die nun sichtbar genug ist oder eben nicht.

Grüße

Manfred

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ob etwas sichtbar ist oder nicht, liegt doch eh nur im auge des betrachters,

was ich sehe, muss lotte meier die ihre brille grad zuhause vergessen hat oder nachtblind ist, noch lange nicht sehen

und fritzchen müller, der seit 3 jahren nicht beimoptiker oder augenarzt war könnte es evtl auch übersehen,

dafür könnte aber heribert lottermoser der grad seine neue brille abgeholt hat, die 26 schrauben die in der einfahrt liegen, erkennen wo ich drüber baller,
so, what ??

Hallo,

diese Beurteilung kann der TE meiner Meinung nach getrost einem Kadi überlassen, wenn er Wert drauf legt. 😁

Grüße

Manfred

Was für eine Grütze hier geschrieben wird. Dieser Parkplatz zählt als öffentlicher Verkehrsraum und als Absperrung zählt keine halbsichtbare Kette. Dafür gibt es eine Norm. Wenn hier ein kleiner Junge mit Rad da reinfährt und sich selbst köpft, dann ist Rom offen. Dann wünsch ich denn Eigentümer ein langes Leben um dies lange zu bereuen und langes Sitzvermögen weil er voll haftbar ist. Dies zählt vor deutschen Gerichten nicht als fahrlässig sondern als streng fahrlässig. Bestes Beispiel in den Bergen: selbst gebauter Skilift.!

unsinn, niemand hat da was verloren.

Zitat:

Original geschrieben von Lauzl


Dieser Parkplatz zählt als öffentlicher Verkehrsraum...
Nur

während der Geschäftszeiten.

Zitat:

Original geschrieben von Lauzl


Dafür gibt es eine Norm.

Na dann bring mal die Norm hier als Link wie ich mein Grundstueck sichern darf

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Lauzl


Dieser Parkplatz zählt als öffentlicher Verkehrsraum...
Nur während der Geschäftszeiten.

falsch, solang er nicht normgerecht nach denn Geschäftszeiten verschlossen wird. und da legen deutsche Gerichte hohe Werte an. z.Bsp. Schranke oder Zaun.

Zitat:

Original geschrieben von mattalf



Zitat:

Original geschrieben von Lauzl


Dafür gibt es eine Norm.
Na dann bring mal die Norm hier als Link wie ich mein Grundstueck sichern darf

Privat ist anders wie Gewerblich. aber wenn sich einer an deiner Absperrung verletzt, musst du es erstmal erklären. .-)

Natuerlich kann ich auch eine Gewerbliche Einfahrt mit einer Kette sichern. Sieht man auch sehr oft. Ich denke das der TE froh sein kann das dort kein Poller stand. Den haette er auch mitgenommen 😉

Zitat:

Original geschrieben von mattalf


Natuerlich kann ich auch eine Gewerbliche Einfahrt mit einer Kette sichern. Sieht man auch sehr oft. Ich denke das der TE froh sein kann das dort kein Poller stand. Den haette er auch mitgenommen 😉

Eine Plastikkette ist auch was anders oder sprechen wir von zwei verschiedenen Sachen?

wie ich oben schon mal fragte:

ist es denn gesichert,dass die kette durch den laden gespannt wurde und sich nicht iwer da nen scherz erlaubt hat oder aus anderen kranken gründen die kette gespannt hat??

kranke typen gibts ja in userer zeit mehr als genug

sieht man ja hier im forum teilweise genug

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