Parkplätze Fahrgeschwindigkeit

Hallo ich bin sicher nicht der einzige in diesem Forum der das Mist findet!

Auf Parkplätzen für Supermärkte usw fahren Autos teilweise mit 50 oder noch Höher!!!

Das ist eine Schande - haben doch alle gelernt dass dort IMMER 10 km/h vorgegeben ist.

Was denken sich die dabei? Wahrscheinlich nichts.

Was halten Sie davpn?

101 Antworten

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 28. Dezember 2023 um 17:31:14 Uhr:


Es gibt keine Höchstgeschwindigkeit. Die Rechtssprechung geht von Schrittgeschwindigkeit aus und die ist irgendwo zwischen 3 und 10 km/h definiert.

Rechtsprechung, bei der es nur um Schadensansprüche im Falle eines Unfalls geht, richtig?

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 28. Dezember 2023 um 17:31:14 Uhr:


Es ist anscheinend gar nicht so einfach für einen deutschen Autofahrer, wenn etwas nicht zu 100% geregelt ist.

Dann scheinst wohl auch du ein Problem zu haben, denn ich nehme mal an, dass du ein deutscher Autofahrer bist. 😉

Ich hingegen brauche nicht für alles Regeln und Gesetze. Wenn man die StVO verstanden hat, und warum es dort so drinsteht, wie es da drinsteht, dann hat man die Hintergründe verstanden und handelt auch in anderen Situationen entsprechend passend.

Gruß

Uwe

Steht doch schon in Paragraph 1 - mehr muss man eigentlich gar nicht lesen…😎

Nein. Aus §1 der StVO kann ich nicht entnehmen, dass ich z.B. nachts auf einen völlig leeren Parkplatz nur Schrittgeschwindigkeit fahren darf. Auch, wenn ich in der Situation mit 30 km/h fahre, verstoße ich nicht gegen §1, denn ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht entfällt, weil kein anderer da ist, auf den ich Rücksicht nehmen müsste. Ebenso gibt es keinen, den ich schädigen, gefährden oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindern oder belästigen könnte.

Also nochmals, wo ist es gesetzlich geregelt, dass ich auf einen Parkplatz nur Schrittgeschwindigkeit fahren darf?

Gibt es Tatbestand im Bußgeldkatalog, wie z.B.: Sie überschritten auf einen Parkplatz die geltende Schrittgeschwindigkeit, XY,- €, X Punkte, X Verstoß?

Gruß

Uwe

Altes Rechtsprinzip: weil es nicht für jeden der Millionen möglichen Tatbestände/Sachverhalte eine Regelung geben kann, gibt es solche "Auffangparagrafen" wie den §1 StVO.

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Ja, der ist auch sinnvoll und der wichtigste Paragraf. Aus diesem Grund steht er auch ganz am Anfang des Gesetzes. Leider wird er von vielen Autofahrern ignoriert. 🙁

Das ist aber hier nicht das Thema, sondern an welcher Stelle von der Legestative vorgeschrieben wird, dass auf Parkplätzen nur Schrittgeschwindigkeit oder 10 km/h gefahren werden darf?

Ich habe ein Beispiel genannt, in dem es völlig unproblematisch ist, auch schneller (im Beispiel mit 30 km/h) zu fahren. Wieso ist das nicht erlaubt oder ist es doch erlaubt?

Gruß

Uwe

Sind Supermarkt Parkplätze nicht privatgelände ?

Zitat:

@Senkrechtparker75 schrieb am 28. Dezember 2023 um 22:22:31 Uhr:


Sind Supermarkt Parkplätze nicht privatgelände ?

Oh nein, nicht das schon wieder. Dort gilt die StVO natürlich auch....wurde irgendwo auf Seite 2 oder 3 erläutert.

@Uwe Mettmann
wie auch schon erwähnt, gibt es KEINE Höchstgeschwindigkeit. Erlaubt ist Schritttempo/max. 10Km/h. Immer unter Betrachtung von §1 StVO. Unser Ikea-Parkplatz hat die gefühlte Größe von 20 Fussballfeldern. Im Ein- und Ausfahrtsbereich wird auch weitaus schneller gefahren (vermutlich 50 km/h), weil dort keine Gefährdung anderer stattfindet.
Wenn du Nachts das Bedürfnis hast mit 50 km/h über den Aldi-Parkplatz zu brettern, kannst du das machen. Nach §1 StVO stellt dies dann wohl eher eine vermeidbare Lärmbelästiung dar und dürfte von der Rennleitung geahndet werden.

Und somit dürfte es auch keinen Tatbestand der Geschwindigkeitsüberschreitung geben, weil die max. Geschwindigkeit nicht definiert wird.

PS: In allmächtigen Netz gibt es übrigens dazu genug Lesestoff.

Unter Betrachtung von §1 der StVO sind also 10 km/h erlaubt und somit, wenn es die Bedinungen auch zulassen ebenso 30 km/h, vieleicht sogar 50 km/h, wie du selbst schreibst. Eine von der Legestative festgelegte Grenze von maximal erlaubten 10 km/h auf Parkplätzen gibt es also nicht.

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 28. Dezember 2023 um 22:43:04 Uhr:


Wenn du Nachts das Bedürfnis hast mit 50 km/h über den Aldi-Parkplatz zu brettern, kannst du das machen. Nach §1 StVO stellt dies dann wohl eher eine vermeidbare Lärmbelästiung dar und dürfte von der Rennleitung geahndet werden.

Falls dir noch nicht bekannt ein Tipp:

Man nehme bei dieser Geschwindigkeit nicht den ersten Gang, sondern einen der höheren Gänge, idealerweise, dass eine Drehzahl von 2000 U/min nicht überschritten wird, denn dann wird das Auto auch nicht laut.

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 28. Dezember 2023 um 22:43:04 Uhr:


Und somit dürfte es auch keinen Tatbestand der Geschwindigkeitsüberschreitung geben, weil die max. Geschwindigkeit nicht definiert wird.

Somit habe wir jetzt auf Seite 7 endlich die Antwort auf die Aussage des TE, dass maximal 10 km/h vorgeschrieben ist. 🙂

Gruß

Uwe

Ich weiß nicht ob’s Supermärkte auch machen aber viele Betriebsgelände haben 10-20 km/h Schilder an der Einfahrt (schon auf privaten Grund ).

Diese Gelände sind teilweise vom öffentlichen Raum korrekt abgeschlossen (da fahren dann zum Beispiel auch alte lkw ohne Zulassung als Rangier Fahrzeuge rum , oder der 14 jährige Sohn Radlader) , aber teilweise auch offen/halboffen zum Beispiel keine Schranke in Ausfahrt und die einfahrtschranke oft halben Tag offen ) gestaltet.

Ich glaube das alle dort vorhandene Schilder nicht vom Amt aufgestellt wurden.

Wenn man da zu schnell ist kann man Stress mit der Firma vor Ort bekommen aber nicht mit der Polizei.

Wenn die Gelände komplett abgeschlossen waren und wir als Elektriker alleine auf dem Hof waren habe ich auch mal den Azubi der gerade seinen FS machte 15 min Sprinter fahren üben lassen.

Bei den Supermarkt Parkplätzen ist man natürlich noch im Raum der stvo. Aber ich kann ja nicht einfach nen 10kmh Schild zu Beginn meiner 2km langen Schloss einfahrt aufstellen und erwarten das der Staat das durchsetzt.
Natürlich kann der Eigentümer mich rauswerfen/Hausverbot erteilen aber mehr auch nicht.

Gleiches gilt für Behinderten /eltern-kind/frauenparkplätzen.
Ist die Beschilderung vom privaten Eigentümer aufgestellt kann auch nur er deswegen was unternehmen bei falscher Nutzung .

Zitat:

@olli132 schrieb am 29. Dezember 2023 um 14:39:38 Uhr:


Ich glaube das alle dort vorhandene Schilder nicht vom Amt aufgestellt wurden.

Wenn man da zu schnell ist kann man Stress mit der Firma vor Ort bekommen aber nicht mit der Polizei.

Genau so ist es. Die Schilder sind auf diesen Parkplätzen vom Betreiber aufgestellt worden. Beachte ich sie nicht, kann ich höchstens Streß mit dem Betreiber bekommen.

Die Schilder sind nicht gewidmet und werden weder von der Polizei noch vom OA überwacht.

Bei uns wurden auf so einem Parkplatz mal die Behindertenparkplätze von "Nichtberechtigten" geräumt. So ca. 10 Fahrzeuge wurden geschleppt.

Kosten wurden anschließend nicht den Haltern aufgebrummt bzw. musssten zurückerstattet werden.

Zitat:

@AS60 schrieb am 29. Dezember 2023 um 15:19:33 Uhr:


Genau so ist es. Die Schilder sind auf diesen Parkplätzen vom Betreiber aufgestellt worden. Beachte ich sie nicht, kann ich höchstens Streß mit dem Betreiber bekommen.

Gaaaanz dünnes Eis. 😉

Am Parkplatz steht selten ein Schild wem der Grund und Boden gehört. Wir haben in meiner Stadt zwei Supermärkte deren Parkplätze der Stadt gehören, da sind die Schilder seitens der Behörde aufgestellt und da wird normal mit Politessen kontrolliert und geahndet.

Manchmal kann man froh sein wenn die Stadt kontrollieren würde, da sind diverse Betreiber weit konsequenter und teurer unterwegs. Threads zum Thema Parkraumbewirtschaftung hat's hier genug. Und da werden auch Abschleppkosten durchgesetzt sofern das Abschleppen per sichtbar ausgehängter Hausordnung angekündigt ist.

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