Parkleuchte - beide Seiten
Hallo zusammen,
weiß von euch jemand, warum man die Parkleuchte nicht mehr links oder rechts einschalten kann? Es bleiben immer beide Seiten an. Hat das etwas mit einem Softwareupdate zu tun???
Liegt hier ein Fehler vor ?
Danke im Voraus
11 Antworten
Ich hatte beim letzten Aufenthalt beim freundlichen ein Update bekommen und ein kleines Büchlein das genau das beschreibt - offensichtlich ist es ab einer gewissen Fahrzeugbreite notwendig das beide Parkleuchten leuchten müssen…
Interessant! Das prüfe ich gleich mal bei meinem GLE aus.
Also ich weiß zu 100%, dass ich vorher die Seite durch den Lichtschalter frei wählen konnte. Leider geht das nach dem letzten Service nicht mehr. Ich werde mal fragen, ob man das nicht rückgängig machen kann. Der Sinn, warum beide Seiten leuchten müssen erschließt sich mir nicht.
Also gerade ausprobiert! Ebenfalls beide Seiten an! Mein Auto hat EZ 04/2021
Ich kann mal das Zusatzbüchlein und den Inhalt fotografieren - da steht, glaub ich, etwas mehr drin warum..
Siehe angehängte Bilder und Infos - Fahrzeuge ab 2 Meter breite und/oder 6 Meter Länge muss es beidseitig leuchten - der GLE ist also mit 2,02 voll dabei…
Kein Muss in Deutschland, vgl. Paragraph 51c StVZO
Zitat:
@lcon schrieb am 25. Juli 2021 um 12:23:21 Uhr:
Kein Muss in Deutschland, vgl. Paragraph 51c StVZO
Wäre ich mir nicht sicher - Paragraph 51c StVZO spricht in Absatz 2, Satz 2 ja von „einer jeden Fahrzeugseite“ - da dieser Absatz und Satz für Fahrzeuge bis 2 Meter gilt scheint es wohl so zu sein das eben „einer jeden Fahrzeugseite“ wegfällt und somit alle 4 Leuchten zu leuchten haben.
Bin hier im MT bei den Leuten des X5 drüber gestolpert der auch zu breit ist und Ähnliches gemacht wurde per Update…
Zitat:
@lcon schrieb am 25. Juli 2021 um 12:23:21 Uhr:
Kein Muss in Deutschland, vgl. Paragraph 51c StVZO
Genau, war ja klar das es hier wieder jemand besser weiß.
Kannst dich ja gerne bei Daimler melden und denen verklickern, dass deren aktuelle Rückrufmaßnahme zum Parklicht unnötige Geldverschwendung ist. Scheint die dortige Rechtsabteilung dann ja wohl versäumt zu haben.
Die 5AW Werkstattkosten & das gedruckte Zusatzheft für jedes Fzg. sparen die mit deiner fachlichen Expertise sicher gerne ein.
*gelöscht
Sehr gut 😁😁😁
Zitat:
@V8-Freak schrieb am 25. Juli 2021 um 19:26:59 Uhr:
Zitat:
@lcon schrieb am 25. Juli 2021 um 12:23:21 Uhr:
Kein Muss in Deutschland, vgl. Paragraph 51c StVZOGenau, war ja klar das es hier wieder jemand besser weiß.
Kannst dich ja gerne bei Daimler melden und denen verklickern, dass deren aktuelle Rückrufmaßnahme zum Parklicht unnötige Geldverschwendung ist. Scheint die dortige Rechtsabteilung dann ja wohl versäumt zu haben.
Die 5AW Werkstattkosten & das gedruckte Zusatzheft für jedes Fzg. sparen die mit deiner fachlichen Expertise sicher gerne ein.