Parkfreigabe Schulhof

Hallo Zusammen,

wieder mal eine Beschilderungsfrage:
Ich möchte ausdrücklich keine Diskussion entfachen, wie die Zusatzschilder zu interpretieren sind, denn das ist unstrittig klar: Absolutes Halteverbot für alle, ausgenommen Lehrkräfte mit Parkausweis Nr. 01 - 10/10 an Schultagen zwischen 7 und 14 Uhr.

Mir geht es darum, ob eine Parkerlaubnis überhaupt mit einem Schild "absolutes Halteverbot" ausgeschildert werden darf.

Hat das jemand belastendes Material mit Quellenangaben?

Vielen Dank und Grüße,

diezge

Parkfreigabe Schulhof
73 Antworten

Zitat:

@diezge schrieb am 11. April 2022 um 19:21:04 Uhr:


… Hat das jemand belastendes Material mit Quellenangaben?

Die StVO und ihre VwV.
Jedes Verkehrszeichen kann durch ein Zusatzzeichen eingeschränkt oder erweitert werden.

Hier ist das ganz brauchbar erklärt: https://www.juraforum.de/lexikon/zusatzschilder

Zitat:

@diezge schrieb am 11. April 2022 um 19:21:04 Uhr:


Mir geht es darum, ob eine Parkerlaubnis überhaupt mit einem Schild "absolutes Halteverbot" ausgeschildert werden darf.

Etwa Stress mit dem Lehrpersonal ...? 😁 😉

Es ist das Wesen von "frei"-Zeichen, dass diese von einem darüber befindlichen Verbot befreien.

Ich frage mich eher, wo in der StVO oder im StVG eine Privilegierung von Lehrern vorgesehen ist. Das gibt es nämlich nicht. Allerdings nützt einem das nichts, denn das Haltverbot gilt ja trotzdem. Es sei denn, man argumentiert, dass unzulässige Zusatzzeichen die gesamte Schilderkombination unwirksam machen.

Oder es ist tatsächlich öffentliche Privatfläche, dann kann der Eigentümer an Schildern hinstellen, welche er will.

Oder es ist egal, weil jeder Inhaber eines Parkausweises Nr. 01 - 10/10 argumentieren kann, er sei irgendwo auf dieser Welt Lehrkraft. Dort steht ja nicht, dass es Lehrkräfte dieser Schule sein müssen.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 11. April 2022 um 21:59:55 Uhr:


Oder es ist tatsächlich öffentliche Privatfläche, dann kann der Eigentümer an Schildern hinstellen, welche er will.

Nicht ganz, denn er darf dann keine amtlichen Verkehrszeichen benutzen.

Zitat:

@Rockville schrieb am 11. April 2022 um 22:06:09 Uhr:



Zitat:

@remarque4711 schrieb am 11. April 2022 um 21:59:55 Uhr:


Oder es ist tatsächlich öffentliche Privatfläche, dann kann der Eigentümer an Schildern hinstellen, welche er will.

Nicht ganz, denn er darf dann keine amtlichen Verkehrszeichen benutzen.

Warum nicht? Was soll er dann als Zeichen verwenden, wenn er Parken auf seinen Privatflächen verhindern möchte?

Zitat:

@Florian48 schrieb am 11. April 2022 um 22:02:57 Uhr:


Oder es ist egal, weil jeder Inhaber eines Parkausweises Nr. 01 - 10/10 argumentieren kann, er sei irgendwo auf dieser Welt Lehrkraft. Dort steht ja nicht, dass es Lehrkräfte dieser Schule sein müssen.

Ich nehme an die Parkausweise mit dieser Nummerierung dürften doch etwas schwieriger auf dem freien Markt erhältlich sein.
Da gibt es vermutlich nur einen der die ausstellt.

Zitat:

@Glg11 schrieb am 11. April 2022 um 23:55:33 Uhr:


Warum nicht?

Wegen

§ 33 Abs. 2 StVO.

Zitat:

@Glg11 schrieb am 11. April 2022 um 23:55:33 Uhr:


Was soll er dann als Zeichen verwenden, wenn er Parken auf seinen Privatflächen verhindern möchte?

Irgendwelche nicht-amtlichen Zeichen, s. Foto.

Parken verboten

Zitat:

@Quertraeger schrieb am 11. April 2022 um 21:19:40 Uhr:



Zitat:

@diezge schrieb am 11. April 2022 um 19:21:04 Uhr:


Mir geht es darum, ob eine Parkerlaubnis überhaupt mit einem Schild "absolutes Halteverbot" ausgeschildert werden darf.

Etwa Stress mit dem Lehrpersonal ...? 😁 😉

Hallo,

ich nicht nein.

Bisher war das Parken dort in der schulfreien Zeit immer erlaubt (es handelt sich um einen Schulhof). Die Schilder sind nagelne und prompt hagelte es Knöllchen. Ich gehöre nicht dazu, da ich dort nie parken muss.

Meine Frage ist rein aus Interesse.

Grüße,

diezge

Zitat:

@Florian48 schrieb am 11. April 2022 um 22:02:57 Uhr:


Oder es ist egal, weil jeder Inhaber eines Parkausweises Nr. 01 - 10/10 argumentieren kann, er sei irgendwo auf dieser Welt Lehrkraft. Dort steht ja nicht, dass es Lehrkräfte dieser Schule sein müssen.

Hallo,

ich vermute mal, dass nur die dort arbeitenden Lehrer einen Parkausweis Nr. 01 - 10/10 bekommen.

Grüße,

diezge

Es muss ja wohl nicht jeder, der sein Kind zur Schule bringt auf den Schulhof fahren.
Unfallgefahr allein rechtfertigt das schon

Zitat:

@diezge schrieb am 12. April 2022 um 01:54:33 Uhr:



Zitat:

@Florian48 schrieb am 11. April 2022 um 22:02:57 Uhr:


Oder es ist egal, weil jeder Inhaber eines Parkausweises Nr. 01 - 10/10 argumentieren kann, er sei irgendwo auf dieser Welt Lehrkraft. Dort steht ja nicht, dass es Lehrkräfte dieser Schule sein müssen.

Hallo,

ich vermute mal, dass nur die dort arbeitenden Lehrer einen Parkausweis Nr. 01 - 10/10 bekommen.

Grüße,

diezge

Ich sag's ja immer 😉
Augen auf bei der Berufswahl! 😁

Wenn schon Autos auf dem Schulhof parken dürfen, dann sollten es auch die der Lehrkräfte sein.

Der Missbrauch wird wohl überhand genommen haben, die Lehrkräfte sich beschwert und schließlich hat man eine vernünftige Lösung herbeigeführt .
Was gibt's da dran zu meckern?
Um diese durchzusetzen gibt es jetzt Knöllchen, was ja völlig korrekt ist.

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 12. April 2022 um 00:22:04 Uhr:



Zitat:

@Florian48 schrieb am 11. April 2022 um 22:02:57 Uhr:


Oder es ist egal, weil jeder Inhaber eines Parkausweises Nr. 01 - 10/10 argumentieren kann, er sei irgendwo auf dieser Welt Lehrkraft. Dort steht ja nicht, dass es Lehrkräfte dieser Schule sein müssen.

Ich nehme an die Parkausweise mit dieser Nummerierung dürften doch etwas schwieriger auf dem freien Markt erhältlich sein. Da gibt es vermutlich nur einen der die ausstellt.

Völlig richtig. Es werden aber nicht nur Lehrkräfte dieser Schule sein, die diesen Parkausweis haben, sondern auch andere aus dieser Parkausweiszone.