Parken vor einem Fußgängerüberweg in einer Parkbucht
Hallo zusammen,
ich hoffe, diese Frage gab es nicht schonmal und ich habe den entsprechenden Thread dazu übersehen - die Suche ergab auf den ersten Blick jedenfalls nichts passendes.
An meinem Arbeitsort und auch in einem nahen Wohngebiet gibt es die Situation, dass auf jeder Straßenseite extra eingezogene Parkbuchten über die gesamte Länge dieses Straßenabschnitts angelegt wurden. Diese rücken erst kurz vor jeder Kreuzung zurück auf die normale Straßenbreite. So weit, so unspektakulär. Nun kommt aber hinzu, dass dort auch ein Fußgängerüberweg vorhanden ist (Zebrastreifen und Schilder) - davor wiederum eine Ausfahrt mit abgesenktem Bordstein. Sprich: es entsteht ein ein-Wagen-langer Längsparkplatz dazwischen.
Von meinem Arbeitgeber wurden wir nun darauf aufmerksam gemacht, dass trotz vorhandener Parkbucht 5 m vor dem Fußgängerüberweg weder geparkt oder gehalten werden darf, wobei nur das Schild dies wirklich vorgibt - der Zebrastreifen alleine soll dahingehend wirkungslos sein. In den entsprechenden Aussagen der StVO wird meines Erachtens nicht näher auf derartige Situationen eingegangen, weshalb ich auch davon ausgehe, dass dort nicht geparkt werden darf, aber stimmt das? Das Ordnungsamt verteilt jedenfalls neuerdings Knöllchen dafür. Mich hat es zum Glück nicht getroffen. Zur Verdeutlichung ein Bild mit Blickrichtung von der Kreuzung in die Straße (in Google Maps wird die Stelle leider durch Bäume verdeckt)...
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 10. April 2019 um 08:33:15 Uhr:
Für alle Schlaumaier:
Schreibt der Schlaumeier. 😁
Gruß Metalhead
23 Antworten
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 10. April 2019 um 08:34:27 Uhr:
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 10. April 2019 um 08:33:15 Uhr:
Für alle Schlaumaier:
Schreibt der Schlaumeier. 😁Gruß Metalhead
Danke für die Berichtigung, hätte es bei der Rechtschreibprüfung merken müssen.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 10. April 2019 um 08:37:31 Uhr:
Nein, schon das Halten kostet, aber halten kann man nur auf der Fahrbahn.Gruß Metalhead
ja das Halten kostet auch, aber nur 10 Euro
Die 5 m beziehen sich aber nur auf die Fahrbahn und nicht auf die Parkbuchten am rechten Rand.
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Glaub ich nicht. Wie soll ich denn auf der Fahrbahn parken bei nachfolgendem Verkehr?
Parken oder Halten hinter einem Zebrastreifen ist jedoch zulässig. Auch wenn der Abstand weniger als 5 Meter beträgt.
https://www.gutefrage.net/.../...n-hinter-fussgaengerueberwegen-halten
evtl. ist es doch strittig
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=59973
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 10. April 2019 um 11:19:21 Uhr:
Glaub ich nicht.
Glücklicherweise ist nicht relevant was du glaubst. 😉
Zitat:
Wie soll ich denn auf der Fahrbahn parken bei nachfolgendem Verkehr?
Blinker rechts, Fuß vom Gas, Bremse betätigen, äußerst rechts fahren, Fahrzeug bis zum Stillstand abbremsen, Zündung aus, Ersten Gang einlegen (bei Automatik P-Stellung), Handbremse anziehen, Schulterbick, Türe öffnen, aussteigen, Fahrzeug verschließen und dann weg gehen. 😉
Gruß Metalhead
Das mit der Fahrbahn steht aber in dem Gerichtsurteil drin, was hier verlinkt wurde. Das ist auch logisch. Es kann ja nicht sein, dass 10 m weiter rechts immer noch Parkverbot ist, obwohl der Zebrastreifen dort schon lange aufgehört hat.
Zitat:
@pargelenisXXL schrieb am 10. April 2019 um 09:58:05 Uhr:
Die 5 m beziehen sich aber nur auf die Fahrbahn und nicht auf die Parkbuchten am rechten Rand.
Wo zum Teufel nochmal sollen dort Parkbuchten sein??? Wo ist die Fahrbahnbegrenzungslinie zu sehen? Wo kann man eine abweichende Befestigungsart erkennen?
Jedenfalls kann ich nur eine Fahrbahn sehen, zwischen dem linken und dem rechten Bordstein. Die Fahrzeuge stehen am Fahrbahnrand. Am Füw ist nur eine Gehwegvorstreckung, wodurch logischerweise die Fahrbahn an dieser Stelle eingeengt ist. Das Knöllchen ist n.m.M. gerechtfertigt.
Ich gebe Mischkolino hier recht.
Es sieht aber z.Teil auch irgendwie komisch aus, die Gesamtsituation.
Am besten wären Bilder aus anderer Perspektive oder mal ohne Autos.