Parken vor abgesenktem Bordstein
Hallo Zusammen,
seit einer Weile parke ich jetzt schon vor einem abgesenktem Bordstein (siehe Bild). Laut meiner Mutter sieht das unbedenklich aus, dort wo ich stehe geht der Bordstein allerdings schon leicht nach unten. Wegen des Zauns und der Rasenfläche im Hintergrund habe ich das bisher für unbedenklich gehalten. Was meint ihr dazu?
Liebe Grüße
Dome
Beste Antwort im Thema
Nach Stvo paragraph 12 ist das Parken vor abgesenktem Bordstein grundsätzlich untersagt.
30 Antworten
Zitat:
@Kai R. schrieb am 18. März 2019 um 18:07:39 Uhr:
Wo ist denn die Zufahrt zu der Tiefgarage im Hintergrund? Hätte auch gedacht, dass Du davor stehst
Direkt vor seiner Fahrzeugfront gehts abwärts.
Zitat:
@nordlicht schrieb am 19. März 2019 um 11:32:35 Uhr:
Ich kenne die Location nicht, aber ich sehe es so, dass Du in einer Tiefgarageneinfahrt stehst (deswegen ist der Bordstein dort abgesenkt).
Wenn der TS tatsächlich "in" der Tiefgarageneinfahrt steht, wäre die Zufahrt und Ausfahrt gänzlich blockiert.
Das Auto steht allerdings deutlich "neben" der Zufahrt und somit ist auch die Zu und Ausfahrt möglich.
es kann ja sein, dass die Zufahrt verlegt wurde. In solchen Fällen macht sich niemand die Mühe und baut den Bordstein auf höher um. Dennoch kann man dann dort risikolos parken.
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Zitat:
@nordlicht schrieb am 19. März 2019 um 11:32:35 Uhr:
Ich kenne die Location nicht, aber ich sehe es so, dass Du in einer Tiefgarageneinfahrt stehst (deswegen ist der Bordstein dort abgesenkt).
Diese ist zwar recht großzügig geschnitten, in einer schmalen Straße aber wohl sinnvoll, damit die Ein- bzw. Ausfahrt in beide Richtungen auch z.B. mit einer S-Klasse oder ähnlichem Kaliber noch problemlos möglich ist.
Sehe ich genauso, und deswegen würde ich mich da auch nicht hinstellen.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 19. März 2019 um 12:07:17 Uhr:
Zitat:
@nordlicht schrieb am 19. März 2019 um 11:32:35 Uhr:
Ich kenne die Location nicht, aber ich sehe es so, dass Du in einer Tiefgarageneinfahrt stehst (deswegen ist der Bordstein dort abgesenkt).Wenn der TS tatsächlich "in" der Tiefgarageneinfahrt steht, wäre die Zufahrt und Ausfahrt gänzlich blockiert.
Das Auto steht allerdings deutlich "neben" der Zufahrt und somit ist auch die Zu und Ausfahrt möglich.
Wenn die Straße aber eng ist und die Fahrzeuge beim rein- und rausfahren ausholen müssen, kann es schonmal eng werden.
Deswegen lieber woanders parken - auch aus Rücksicht auf die Tiefgaragen-Parker.
Wenn da niemand parken soll ist es ungeschickt, eine Markierung wie die einer Parktasche (tolle Begrifflichkeit) zu veranlassen. Wenn jetzt wieder das Argument mit der Absenkung kommt, IMHO ist niegends definiert, wie genau die auszusehen hat. So wie es auf dem Foto zu sehen ist, würde sich da keine(r) der mir bekannten Rollator- oder Rollstuhl-Benutzer(-innen) runterwagen.
Hier 🙂 Danke für die zahlreichen Antworten. Ich hatte ohnehin vor mich nicht mehr dahinzustellen, weil ich neulich einen Zettel an der Windschutzscheibe hängen hatte. Mich hat das Thema nur allgemein interessiert. Nirgendwo steht ein Schild und ich bin bisher auch davon ausgegangen, dass die verbleibende Lücke breit genug wäre.
Wenigstens weiss nun jeder dass sie oder er am 15.April (zu Ostern )
Seinen 19.Geburtstag feiert...
Dem kreativen Nick sei Dank. 🙂
So jung möcht ich auch wieder sein!
Wenn das geparkte Fahrzeug Ausfahrenden die Übersicht auf den Verkehrsfluss nimmt, kommt auch §1 der StVO zur Anwendung!
Zitat:
@HaGeoRi schrieb am 14. September 2021 um 11:07:43 Uhr:
Erläuterung in der Fotobeschreibung
Horst, bist Du es?