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Parken ohne Kennzeichen vor der Zulassungsstelle?

Themenstarteram 11. Dezember 2012 um 8:42

Hallo!

Ich möchte mein Auto an meinem neuen Wohnort ummelden, das heißt es müssen/sollen neue Kennzeichen ran. Für die Ummeldung müssen ja die bisherigen Kennzeichen zur Entstempelung vorgelegt werden. Darf man denn vor der Zulassungsstelle einfach so ohne Kennzeichen parken? Das Auto ist zugelassen und versichert, nur das die dies aussagenden Kennzeichen eben nicht am Auto, sondern mit mir im Wartezimmer der Zulassungsstelle sind, was ja von Polizei, Politessen und sonstigen Anschwärzern nicht erschichtlich ist.

Beste Antwort im Thema

Sicherlich ist das möglich !

Es ist jederzeit nachweisbar, dass man just das Fahrzeug umgemeldet hat. Keine Politesse oder auch Polizei wird dageben etwas machen können. Ich glaube auch kaum, dass eine von dem genannten Personenkreis so du.... ist.

Selbst wenn eine von den genannten Personen ein Verfahren eröffnen würde, müsste dies wieder zuück genommen werden, weil, wie Du ja selbst schon geschrieben hast, die Schilder zwangsläufig zur Entwertung vorzulegen sind.

Einzige Allternative, die Schabearbeiter der Zulassungsstelle bemühen sich bei jeder Zulassung/Außerbetriebsetzung, bei der Schilder zu entwerten sind nach draußen und machen das vor Ort :D

Nette Grüße

Rolf

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Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge

Das ist bei einer Ummeldung unmöglich die Kennzeichen am Fahrzeug zu lassen, da die bisherigen Kennzeichen erst entwertet werden müssen, bevor neue zugeteilt werden, kann die Gemeide die Gebühren bei sich selbst kassieren.

Du musst aber auch wie gesagt nicht mit dem umzumeldenden Fahrzeug vorfahren....

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge

Das ist bei einer Ummeldung unmöglich die Kennzeichen am Fahrzeug zu lassen, da die bisherigen Kennzeichen erst entwertet werden müssen, bevor neue zugeteilt werden, kann die Gemeide die Gebühren bei sich selbst kassieren.

Du musst aber auch wie gesagt nicht mit dem umzumeldenden Fahrzeug vorfahren....

Unser Landkreis hat eine Durchmesser ( in der Länge) von ca. 45 km. Ländliche Gegend, wenig öffentl. Verkehrsmittel, wie soll dass denn immer gehen, ohne mit dem Fahrzeug vorzufahren ?

Ich erwähne noch nicht einmal unsere Insulaner, dem könnte ich überhaupt keinen Rat geben, wie er ohne dem Fahrzeug zur Zulassungsstelle kommen soll.

Mach Dir mal Gedanken, wie Du das bewerkstelligen willst. Du magst vielleicht direkt neben Deiner Zulassungsstelle wohnen, abder die anderen. ;)

Hach ja, jetzt werden die Szenarien wieder ausgepackt. Manch einer hat auch Freunde, Frau, etc. oder kann sich mal nen Auto ausleihen.

Und die meisten Zulassungsstellen haben einen eigenen Parkplatz. Damit ist das Thema eh erledigt.

Die Zulassungsstelle wird i.d.R. ebenfalls kein Kontrollschwerpunkt der Verkehrskontrolleure sein.

Zitat:

Du musst aber auch wie gesagt nicht mit dem umzumeldenden Fahrzeug vorfahren....

Dann stehts in der Stadt ohne Kennzeichen rum..

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge

Zitat:

Du musst aber auch wie gesagt nicht mit dem umzumeldenden Fahrzeug vorfahren....

Dann stehts in der Stadt ohne Kennzeichen rum..

Oder auf einem nicht zugänglichem Privatgrundstück :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge

Dann stehts in der Stadt ohne Kennzeichen rum..

Oder auf einem nicht zugänglichem Privatgrundstück :rolleyes:

Interessant, das oft davon ausgegangen wird, das man, wenn man ein Fzg. mit den glorreichen drei Buchstaben BMW faehrt, automatisch Grundbesitzer sein muss :rolleyes:

Bei mir ist es naemlich genauso mit den Kennzeichen im oeffentl. Verkehrsraum, entweder steht meine Kiste dann vor dem Haus meiner (Miet-) Wohnung (hat den Vorteil, das es ein reines und ruhiges Wohngebiet ist, wo selten Polizeistreifen durchfahren und auch keine Politessen unterwegs sind, die i.d.R. auf Falschparker fixiert sind) oder eben bei uns im Ort vor der Zulassungsstelle (wo die kostenpfl. Parkbuchten regelmaessig von Politessen nach abgelaufenen Parkscheinen "abgegrast" werden).

Allerdings wurde ich da wg. "fehlender" Kennz. noch nie behelligt, Knoellchen wg. ueberzogener Parkzeit (Ohne montierte Kennzeichen! - Da stand dann halt die FIN im Bemerkungsfeld :D) allerdings schon ...

Zitat:

Original geschrieben von wbf325i

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider

 

Oder auf einem nicht zugänglichem Privatgrundstück :rolleyes:

Interessant, das oft davon ausgegangen wird, das man, wenn man ein Fzg. mit den glorreichen drei Buchstaben BMW faehrt, automatisch Grundbesitzer sein muss :rolleyes:

Ich gehe also als BMW-Fahrer davon aus, dass BMW-Fahrer automatisch Großgrundbesitzer sind? Interessanter Aspekt, insbesondere wenn ich meine Laternenparker-Karriere berücksichtige....aber klar, ein 12 Jahre alter BMW ist natürlich nur für Könige und Luden erschwinglich.....

Ich denke, gerade du als BMW-Fahrer und Mod brauchst diese Schublade nicht aufmachen. Es geht um ein Posting im V&S-Forum, völlig markenunabhängig.

Sonst wurde ja zum eigentlichen Thema schon einiges gesagt...

am 11. Dezember 2012 um 20:23

In Berlin hat die Zulassungsstelle einen riesengroßen Parkplatz im Hof.

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider

Zitat:

Original geschrieben von wbf325i

Interessant, das oft davon ausgegangen wird, das man, wenn man ein Fzg. mit den glorreichen drei Buchstaben BMW faehrt, automatisch Grundbesitzer sein muss :rolleyes:

Ich gehe also als BMW-Fahrer davon aus, dass BMW-Fahrer automatisch Großgrundbesitzer sind? Interessanter Aspekt, insbesondere wenn ich meine Laternenparker-Karriere berücksichtige....aber klar, ein 12 Jahre alter BMW ist natürlich nur für Könige und Luden erschwinglich.....

Ich denke, gerade du als BMW-Fahrer und Mod brauchst diese Schublade nicht aufmachen. Es geht um ein Posting im V&S-Forum, völlig markenunabhängig.

...

Dein Beitrag hier, vgl. Deine Uebertreibung Großgrundbesitzer in Deinem Beitrag zu meinem Zitat, zeigt mir ein mal mehr auf, warum ich mich am V&S schon sehr lange nicht mehr aktiv beteiligt oder oeffentlich dazu geaeussert habe!

Ich werde das nun - zukuenftig - auch gaenzlich unterlassen, weil das - offensichtlich - voellig sinnfrei ist oder absichtlich "missverstanden" wird, was man hier - ernst gemeint - zu einem Thema schreibt ...

Auf nimmer Wiedersehen!

Man verzeihe mir diesen Lesefehler, auch wenn es in der Sache unerheblich ist, ob man nun Grund- oder Großgrundbesitzer sein sollte, gerade in diesem Zusammenhang. Die Übertreibung im Sinne von Abwertung einer Aussage aufgrund der gefahren Automarke hast du selbst geliefert. Und zudem die Diskussion auf einen Ebene gelenkt, die hier gerade von den Mods eher nicht erwünscht sein dürfte. Insofern kann ich deine Entscheidung unterstützen.

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider

Man verzeihe mir diesen Lesefehler, auch wenn es in der Sache unerheblich ist, ob man nun Grund- oder Großgrundbesitzer sein sollte, gerade in diesem Zusammenhang. Die Übertreibung im Sinne von Abwertung einer Aussage aufgrund der gefahren Automarke hast du selbst geliefert. Und zudem die Diskussion auf einen Ebene gelenkt, die hier gerade von den Mods eher nicht erwünscht sein dürfte. Insofern kann ich deine Entscheidung unterstützen.

OK, sinnfreies Nachtreten kommt hier im V&S ja wohl offensichtlich besonders gut an :D

Wie schon von mir geschrieben, bin ich hier damit endgueltig aus dem Thema raus und damit fertig!

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

In diesen Momenten gibt es keine Ordnungsstrafen, der Gesetzgeber schreibt ja sogar vor, das die Kennzeichen vorzulegen sind. Allein bei einer Außerbetriebsetzung ist das der Fall. Hier ist es sogar erlaubt mit den Fahrzeug zur Zulassungsstelle zu kommen und anschl. auch noch eine Bestimmungsfahrt zu machen, die innerhalb des Kreisen/Stadt max. anl. Kreis oder Stadt ist.

Weil die Kennzeichen vorzulegen sind, muss also das komplette Auto hin? Interessanter Ansatz, Kennzeichen sind bei dir also unlösbar mit dem Fahrzeug verbunden... Und Fahrten nach Außerbetriebsetzung sind gebietstechnisch unbegrenzt möglich, es gilt lediglich bis 24 Uhr des Abmeldetages...

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Ich glaube kaum, dass Du dein Fahrzeug auf den Rücken schnallst und es mit in die Zulassungsstelle nimmst, oder ?;) und wenn es sogar der Gesetzgeber eine Erlaubnis erteilt mit dem Fahrzeug vorzufahren, wird er sicherlich keine Saktionen durchführen, wenn klar zu beweisen ist, dass sich der Halter kurzfristig zur Erledigung im SVA aufhält.

Das wäre doch eher dein Part mit dem "auf dem Rücken", da du ja die Kennzeichen nicht abmachen kannst, wie wir schon festgestellt haben... Und von was für einen Erlaubnis redest du hier eigentlich, zeige doch mal den entsprechenden Passus, in dem steht "der Halter darf mit seinem Auto zur Zulassungsstelle fahren und es ohne Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum abstellen". Ich bin gespannt...

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Wenn dem so wäre, dass werde ich Morgen unsere Bußgeldstelle darauf aufmerksam machen, dass jede Menge Owig´s eingeleitet werden müssen, weil etwa 10.000 Fahrzeuge im Jahr bei uns in der Zulassungsstelle außer Betrieb gesetzt werden. Davon stehen sicherlich 7000 ohne Schilder kurzzeitig im öffentlichen Verkehrraum !!!

Mach es doch mal. Nur wunder dich nicht über das Gelächter...es gibt halt einen Unterschied zwischen einer gesetzlichen Regelung und der strikten Anwendung dieser Regelung.

Themenstarteram 12. Dezember 2012 um 9:25

Hier ist ja was los! :eek:

Eigentlich sollte sich ja eine normal gebildete Politesse mit gesundem Menschenverstand denken können, dass ein Auto gerade umgemeldet wird, wenn es in der Nähe einer Zulassungsstelle ohne Kennzeichen parkt. Aber so dumm-dreist-frech wie die manchmal sind, befürchte ich das schlimmste, dass sie gerade dort Ausschau nach kennzeichenlosen Auto halten. Gerade in einer Großstadt (in diesem Fall ist die Zulassungsstelle in Magdeburg Breiter Weg) lohnt es sich ja. Deshalb meine Frage mit diesem Thread. Vielleicht sollte man einen Zettel ins Auto legen mit dem bisherigem Kennzeichen und dem Hinweis, dass das Auto gerade umgemeldet wird? Aber auch das dürfte von böswilligen Politessen ignoriert werden.

am 12. Dezember 2012 um 9:58

@ ChrisAK:

dich, als normal denkenden gebildeten Menschen, zwingt doch keiner dein Fahrzeug ohne Kennzeichentafeln in der Nähe der Zulassungsstelle abzustellen!

Wieso bis du dann so dumm-dreist-frech und fährst hin, wenn du mit Ärger rechnest?

Es gibt nunmal Gesetze die vorschreiben, dass ein Kennzeichen montiert sein muss. Es gibt jedoch kein Gesetz, welches es dir erlaubt, das Auto ohne Kennzeichen in der Nähe der Zulassung abzustellen!

Merkst du was???

Und woher soll denn die Politesse wissen, dass das Auto umgehend dort weg kommt und nicht tagelang dort rumsteht?

Natürlich ist es nicht besonders nett, wenn da wirklich jemand kontrollieren und aufschreiben würde. Natürlich hat man verdammt gute Karten, wenn man eine Ummeldung zum jeweiligen Zeitpunkt belegen kann, dass das Verfahren eingestellt wird. Nur wäre es halt rein gesetzlich absolut rechtmäßig UND niemand hat einen Anspruch auf Einstellung des Verfahrens.

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