Parken mit teilweise abgekratzten Zulassungsaufkleber
Hallo allerseits,
Ich habe bei mir in der Straße ein Fahrzeug stehen (Steht seit über 1 Monat) der Saisonkennzeichen hat (04-10) und außerdem eine teilweise abgekratzte Zulassungsplakette hat (Mittig ca 40% abgekratzt). Das Fahrzeug hat aber noch TÜV bis Mitte 2016.
-Muß eine Saisonzulassung diese Plakette überhaupt haben?
-Darf so ein Auto im öffentlichem Raum parken?
-Wie wird diese Plakette ofiziell genannt?
Vielen Dank schon mal,
HTC
Beste Antwort im Thema
Du machst jetzt ernsthaft die Welle, weil bei euch ein Fahrzeug mit beschädigter Stempelplakette steht, sonst aber an dem Fahrzeug alles in Ordnung ist? 🙄
Unglaublich was Menschen so alles anstellen......
24 Antworten
Zitat:
@HTC schrieb am 31. Juli 2015 um 11:22:05 Uhr:
-Wie wird diese Plakette ofiziell genannt?
Stempelplakette
Zitat:
@HTC schrieb am 31. Juli 2015 um 11:31:46 Uhr:
Nun, ist dann das Kennzeichen mit abgekratzter (gehen wir mal theoretisch davon aus, daß es als "nicht mehr gültig" abgekratzt wurde) Plakette gültig?
Wenn die Plakette von Amts wegen entfernt wird, dann immer komplett. Wenn sie noch teilweise vorhanden ist, dann ist das eher ein Zeichen für Beschädigung oder Alterserscheinung. Ist theoretisch ein Mangel, Kennzeichen ist aber gültig.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 31. Juli 2015 um 12:25:29 Uhr:
In erster Linie würde ich mich an den / die Falschparker halten, die Deinen Parkplatz widerrechtlich nutzen. Wenn Du einen solchen hast, muss Dich das WoMo ja nur indirekt stören.
Hä? Die Optik des Wohnmobils gefällt mir nicht ist keine Störung.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 31. Juli 2015 um 13:05:26 Uhr:
Hä? Die Optik des Wohnmobils gefällt mir nicht ist keine Störung.Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 31. Juli 2015 um 12:25:29 Uhr:
In erster Linie würde ich mich an den / die Falschparker halten, die Deinen Parkplatz widerrechtlich nutzen. Wenn Du einen solchen hast, muss Dich das WoMo ja nur indirekt stören.Gruß Metalhead
Soweit ich das verstanden habe, parkt derjenige, der sonst immer auf dem WoMo-Parkplatz steht jetzt immer auf dem privaten Stellplatz des TE. Somit stört den TE das WoMo nur indirekt.
Ich würde mich daher auch eher an den direkten Störer, sprich den widerrechtlichen Stellplatznutzer, halten. Soll der sich doch mit dem WoMo-Besitzer auseinandersetzen. 2x Unrecht gibt kein Recht...
Nun mal nicht hier übertreiben, es ist bisher nur 2 mal vorgekommen...
Aber im kommenden Monat wird es richtig eklig, denn meine Nachbarn wollen ihr Parkplatz (6 Stellplätze) pflastern lassen und spätestens dann wird es zu Konflikten kommen...
Ich habe auch deshalb bis jetzt noch nichts unternommen, weil ich ebenfalls kein eindeutiges Fehlverhalten vom WoMo Fahrer erkennen konnte. Ist zwar etwas egoistisch, aber nicht strafbar...
Die Infos die ich haben wollte habe ich aber bereits bekommen.
Vielen Dank dafür!
HTC
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Zitat:
@HTC schrieb am 31. Juli 2015 um 13:16:08 Uhr:
Aber im kommenden Monat wird es richtig eklig, denn meine Nachbarn wollen ihr Parkplatz (6 Stellplätze) pflastern lassen und spätestens dann wird es zu Konflikten kommen...
Dann wäre aber mit der Vertreibung des Wohnmobils auch nur
einemNachbarn geholfen, bleiben noch 5 weitere potentielle Stellplatzblockierer. Da musst Du dann wohl doch in Konflikt treten...
Was ich nicht ganz verstehe, warum ist es egoistisch? Er zahlt für sein Wohnmobil Steuern also steht ihm auch ein Parkplatz zu. Eventuell wohnt er ja auch in der Straße, auch wenn man jeden in der Straße kennt gibt es immermoch diesen einen der lieber für sich ist und der vielleicht ein Wohnmobil hat.
Hab mir das vordere Kennzeichen angeschaut.
Zahlt wohl doch keine Steuern 🙁
War genau so mittig abgeschabt und schaut zudem noch so aus, als ob es jemand wieder einigermaßen hingeklebt hätte.
Das Kennzeichen ist aus AA, wohnt sehr wahrscheinlich nicht hier und gehört sehr wahrscheinlich einem Nachbarn, der Autos verkauft und diese bis zum Verkauf zwischen parkt.
Die 5 weiteren sind nach wie vor ein Problem, aber es sind die Art Nachbarn, die nicht "fremdparken", somit sind die 5 für mich kein Problem. Kann es eh nicht beeinflußen, das war aber auch keines meiner Eingangsfragen 🙂
HTC
Bei dauergeparktem Wohnmobil könnte noch eine unerlaubte Sondernutzung vorliegen, wenn darin gewohnt wird (nicht nur für eine Nacht, sondern für länger).
Aber auch abgemeldete Fahrzeuge haben auf der Straße nichts zu suchen.
Zitat:
@Kevin_Nrw schrieb am 31. Juli 2015 um 13:53:23 Uhr:
Was ich nicht ganz verstehe, warum ist es egoistisch? Er zahlt für sein Wohnmobil Steuern also steht ihm auch ein Parkplatz zu. Eventuell wohnt er ja auch in der Straße, auch wenn man jeden in der Straße kennt gibt es immermoch diesen einen der lieber für sich ist und der vielleicht ein Wohnmobil hat.
Gut zu wissen das mir ein Parkplatz zusteht da ich Steuern zahle 😁
Zitat:
@HTC schrieb am 31. Juli 2015 um 13:16:08 Uhr:
Ist zwar etwas egoistisch, aber nicht strafbar...HTC
Egoistisch, von wem?
Ich fürchte, in dieser kleinen Nachbarschaft ist wohl jeder etwas egoistisch.
Aber in der Nähe ist kein Autohaus?