Parken in Siedlungen?
Hallo WoMo-Fans,
hab zwar kein WoMo - aber ein ähnlich grosses
Gefährt wie einen Caravan -
ein Peugeot Boxer (ähnlich Sprinter) mit 5,9m Länge,
2,5m Höhe (Hochdach) und ca. 2 Meter breite -
bisher wurde mein parken immer geduldet - wenn auch missmutig - seit ich nun einen 2 Tonnen Kofferhänger mit mir rumschleppe -werden alle Nachbarn hysterisch wenn ich vor ihren Häusern parke, obwoh die STrasse breit genug ist und ich niemanden behindere - kein Parkverbotsschild da ist und auch genug Platz bis zur nächsten Kreuzung lasse.
Mein Peugeot ist als LKW zugelassen und gewerblich.
Mich würde mal die rechtliche Seite interessieren -
darf ich als 3.5 Tonnen LKW nicht mehr in Siedlungen
am Strassenrand parken ? Gibts da ein Gesetz das ich nicht kenne ?
Danke für jeden Hinweis.
Gruß aus dem Frankenland
Dirk
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Dirk2496 schrieb am 7. Mai 2006 um 10:48:41 Uhr:
- ist ein Jahreswagen und noch viel Wert -
Mittlerweile ist der Kasten 13 Jahre alt und alle Ängste dürften sich verflüchtigt haben.
Kleiner Hinweis für alle die noch nicht gemerkt haben wie alt der Thread ist. 😉
Gruß Metalhead
23 Antworten
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 7. Mai 2018 um 10:32:25 Uhr:
Ich werde nie verstehen wie man sich darüber aufregen kann
Unser Wohnwagen steht jetzt quer zur Straße auf einer von hohen Büschen eingefassten Garageneinfahrt. Nur 3 Nachbarn können ihn sehen. Mit denen habe ich im Sinne der Pflege einer guten Nachbarschaft zuvor gesprochen. Es stört sie nicht.
Rechtlich könnte ich den Wohnwagen auch parallel zur Straße auf unser Grundstück stellen. Dann würde er das gesamte Straßenbild unserer schmucken Straße verschandeln (obschon es ein sehr schöner WoWa ist - aber er passt einfach nicht ins Bild).
Volles Verständnis hätte ich, wenn das die Anlieger gar nicht gut fänden. Ich ja auch nicht. Grund genug, das nicht so zu machen.
PS: Das ist jetzt auch nicht im Entferntesten auch nur ein Hauch von Kritik am taxler, sondern lediglich die Darstellung einer abweichenden Meinung.
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 7. Mai 2018 um 10:32:25 Uhr:
Wenn ich so einen 3,5 Tonner eben meinetwegen beruflich brauche, oder aus Spaß habe ist das rechtens und ich darf überall parken wo es nicht explizit verboten ist wurscht ob das dem Nachbarn gefällt oder nicht gefällt, schließlich zahle ich dafür genauso meine Steuern wie der Nachbar für seinen PKW.Ich werde nie verstehen wie man sich darüber aufregen kann
Da liegt der Taxler mal wieder falsch! 😁
Deine Ansichten reichen bis genau 2,8 to zGM, danach ist Schluß mit Parken auf ausgewiesenen Parkflächen und Parken auf Bürgersteigen (egal ob ganz oder halb), so es erlaubt ist! 🙄
@Franjo001
Bis 2,8t auf Gehwegen, auf normalen ausgewiesenen Parkflächen gilt das nicht.
Kommt auf die Ausschilderung an; ist da ein PKW-Symbol drauf, ist Schluss mit parken! Und die werden häufiger. 😉
Ähnliche Themen
Die Beschilderung spielt natürlich eine Rolle dabei, trotzdem darf auch mal ein 7,5Tonner im Wohngebiet parken, wenn das nicht regelmäßig passiert.
Blöd ist es dann nur, wenn man die Straße nicht einsehen kann.
Ich habe mein Mobil auch lange an einer öffentlichen Straße abgestellt. Allerdings achte ich dann darauf, dass - wenn das Auto länger als ein paar Tage stehen soll - es so geparkt ist, dass zum Beispiel niemandes Fenster verdeckt wird etc. Im Zweifel muss man dann ein paar Minuten länger laufen.
Alles gut, nur wenn ich so ein Auto habe, muss ich eben parken wo ich parken kann und wenn das mal zufällig vor dem Küchenfenster eines Nachbarn ist, ja nun was soll ich machen, Siemens Lufthaken?
Kaum jemand wird bewusst und absichtlich das Wohnzimmerfenster zuparken wenn es auch anders geht, aber manchmal lässt sich das eben nicht wirklich verhindern und bevor ich meinen „Laster” in mein Wohnzimmer stelle parke ich eben wo frei ist und das mit Recht.
Ich habe eben ein Auto für meinen Bedarf, wurscht ob privat, oder geschäftlich und habe das gleiche Recht wie jeder Andere das Auto auf einem legalen Parkplatz abzustellen.
Die Strassen und Parkplätze sind für Alle da, nicht nur für „Opel Adam” Fahrer, ist so.
Zitat:
@Dirk2496 schrieb am 7. Mai 2006 um 10:48:41 Uhr:
- ist ein Jahreswagen und noch viel Wert -
Mittlerweile ist der Kasten 13 Jahre alt und alle Ängste dürften sich verflüchtigt haben.
Kleiner Hinweis für alle die noch nicht gemerkt haben wie alt der Thread ist. 😉
Gruß Metalhead
Egal wie alt das Thema ist, es bewegt augenscheinlich immer noch die Gemüter, wenn auch wahrscheinlich nicht mehr die des TE. ;-)