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Parken im verkehrsberuhigten Bereich

Themenstarteram 20. September 2006 um 22:36

Sorry - ich habe leider kein passenderes Forum für meine Frage gefunden:

Und zwar kurz und bündig: Wenn man im verkehrsberuhigten Bereich parkt (natürlich auf eingezeichneten Flächen), gibt es dann eine Vorschrift, wie herum man parken darf? Gibt es dort also auch die Regel, dass man in Fahrtrichtung parken muss?

Meine Frage stelle ich, weil es in einem verkehrsberuhigten Bereich ja eigentlich keine Fahrbahn gibt und man deswegen auch nicht entgegen oder mit der Fahrbahn parken könnte.

Wäre nett, wenn mich da jemand aufklärt.

Joscha

Beste Antwort im Thema

/edit

Kurz und bündig verweise ich mal auf das Urteil des OLG Köln vom 30.05.1997; Az.: Ss 136/97:

http://www.rechtsanwalt.com/.../...20verkehrsberuhigten%20Bereich.html

Zitat:

"Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen - dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen - zu benutzen, wenn er ausreichend befestigt ist. Ansonsten ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren". So regelt § 12 Abs. 4, Satz 1 StVO das Linksparkverbot auf Straßen.

Dies gilt nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln jedoch nicht für das Linksparken in einem verkehrsberuhigten Bereich innerhalb der gekennzeichneten Parkflächen. Ihre Entscheidung begründeten die Richter damit, daß ein verkehrsberuhigter Bereich keine "Fahrbahn" hat, sondern insgesamt eine Sonderfläche darstellt, auf der sowohl Gehen als auch Fahren erlaubt ist. Letzteres aber nur mit erheblichen Einschränkungen. Daher kann ein generelles Linksparkverbot für verkehrsberuhigte Zonen nicht hergeleitet werden.

OLG Köln vom 30.05.1997; Az.: Ss 136/97

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am 11. Dezember 2012 um 13:08

Leider kann ich dir da nicht genau antworten, aber meines Wissens nach darf man im verkehrsberuhigtem Bereich eh nur auf markierten Stellen parken.

Wenn es zu-geschneit ist und man nicht weiß, wo genau diese ausgewiesenen Parkflächen sich befinden, dann wird man wohl pech haben.

 

Zitat:

Original geschrieben von KKolja

Leider kann ich dir da nicht genau antworten, aber meines Wissens nach darf man im verkehrsberuhigtem Bereich eh nur auf markierten Stellen parken.

Wenn es zu-geschneit ist und man nicht weiß, wo genau diese ausgewiesenen Parkflächen sich befinden, dann wird man wohl pech haben.

Genau das vermute ich auch. Wobei dieses "nur auf markierten Flächen parken" bei uns halt sehr schwer zu erkennen ist. Selbst bei Tageslicht kann mir dieses etwas dunklere Pflaster nur erahnen. Keine weisse Linie oder sonst was vorhanden.

Hintergrund meiner Frage ist der, dass alle Nachbarn die mehr als ein Auto haben halt auch auf nicht markierten Flächen parken. Da alle betroffen sind, meckert auch niemand. Alle, bis auf ein Nachbarhaus, die in ihrer Einfahrt beide Autos unterkriegen. Wenn kein Schnee liegt, stört sie nicht wenn ein Auto gegenüber ihrer Einfahrt parkt. Aber jetzt liegt etwas Schnee und da kam die Bitte, dort nicht zu parken, da sie sonst soviel rangieren müssten. Kann ich verstehen, wollte grundsätzlich nur mal wissen, was das Gesetz so sagt.

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von Patti.NRW

Zitat:

Original geschrieben von KKolja

Leider kann ich dir da nicht genau antworten, aber meines Wissens nach darf man im verkehrsberuhigtem Bereich eh nur auf markierten Stellen parken.

Wenn es zu-geschneit ist und man nicht weiß, wo genau diese ausgewiesenen Parkflächen sich befinden, dann wird man wohl pech haben.

Genau das vermute ich auch. Wobei dieses "nur auf markierten Flächen parken" bei uns halt sehr schwer zu erkennen ist. Selbst bei Tageslicht kann mir dieses etwas dunklere Pflaster nur erahnen. Keine weisse Linie oder sonst was vorhanden.

Hintergrund meiner Frage ist der, dass alle Nachbarn die mehr als ein Auto haben halt auch auf nicht markierten Flächen parken. Da alle betroffen sind, meckert auch niemand. Alle, bis auf ein Nachbarhaus, die in ihrer Einfahrt beide Autos unterkriegen. Wenn kein Schnee liegt, stört sie nicht wenn ein Auto gegenüber ihrer Einfahrt parkt. Aber jetzt liegt etwas Schnee und da kam die Bitte, dort nicht zu parken, da sie sonst soviel rangieren müssten. Kann ich verstehen, wollte grundsätzlich nur mal wissen, was das Gesetz so sagt.

Grüße

Ich fürchte, rein rechtlich können sie wohl darauf bestehen, dass dort niemand parkt.

Wegen ein bisserl Schnee nicht mehr rangieren zu können ist allerdings auch interessant. Da sollte man vielleicht lieber das Auto stehen lassen. Aber naja, ist ein anderes Thema ;)

GuckstDU: --> http://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrsberuhigter_Bereich 

 

Die Markierungen sind definitiv verbindlich.

Zur Gültigkeit nicht sichtbarer Verkehrszeichen gibt es unterschiedliche Rechtsprechung, durch das blaue Schild am Anfang des Genietes ist aber klar, dass es Parkmarkierungen geben müsste.

 

Wenn diese nicht erkennbar sind, wende Dich z. B. ans Ordnungsamt, damit die zuständige Behörde aufgefordert wird, die Markierungen "lesbar" zu gestalten.

Zitat:

Original geschrieben von bnutzinger

Zitat:

Original geschrieben von Patti.NRW

 

Genau das vermute ich auch. Wobei dieses "nur auf markierten Flächen parken" bei uns halt sehr schwer zu erkennen ist. Selbst bei Tageslicht kann mir dieses etwas dunklere Pflaster nur erahnen. Keine weisse Linie oder sonst was vorhanden.

Hintergrund meiner Frage ist der, dass alle Nachbarn die mehr als ein Auto haben halt auch auf nicht markierten Flächen parken. Da alle betroffen sind, meckert auch niemand. Alle, bis auf ein Nachbarhaus, die in ihrer Einfahrt beide Autos unterkriegen. Wenn kein Schnee liegt, stört sie nicht wenn ein Auto gegenüber ihrer Einfahrt parkt. Aber jetzt liegt etwas Schnee und da kam die Bitte, dort nicht zu parken, da sie sonst soviel rangieren müssten. Kann ich verstehen, wollte grundsätzlich nur mal wissen, was das Gesetz so sagt.

Grüße

Ich fürchte, rein rechtlich können sie wohl darauf bestehen, dass dort niemand parkt.

Wegen ein bisserl Schnee nicht mehr rangieren zu können ist allerdings auch interessant. Da sollte man vielleicht lieber das Auto stehen lassen. Aber naja, ist ein anderes Thema ;)

Kommt halt auf die Menge Schnee an. In meiner Heimat im Sauerland liegt oft mehr als ein bisschen Schnee, so dass normale Straßen wo in der schneefreien Zeit gut am Straßenrand geparkt werden kann, zu Einbahnstraßen umfunktioniert werden und parken unmöglich ist.

Am Niederrhein aber....da kann man nicht von viel Schnee sprechen!

am 15. Dezember 2012 um 8:56

Zitat:

Original geschrieben von Patti.NRW

Da bnutzinger Bezug auf einen 4 Jahre alten Post nimmt und meiner sonst untergeht, poste ich ihn nochmal:

Hallo,

 

dieser Thread passt zu meiner Frage wohl am besten.

Wir wohnen in einer verkehrsberuhigten Spielstraße ohne Gehweg. Es gibt dort keine Parkverbotschilder oder ähnliches. Geparkt wird also meistens da wo frei ist, solang man keine Ausfahrt zuparkt oder andere stark behindert.

Jetzt ist es so, dass es verteilt in der Straße eine "Art" Markierungen gibt, wo man anscheinend parken soll. Diese "Markierung" besteht aus mininmal dunkleren Pflastersteinen. Man muss aber wirklich sehr genau hinschauen um diese "Parkmarkierung" zu erkennen. Ich habe schon viele Parkplatzsuchende erlebt, die diese Markierung garnicht erkannt haben und auch mein Besuch hat diese schon oft nicht erkannt.

Frage: Wie verhält es sich nun bei Schnee wenn diese Markierung unter dem Schnee verschwindet oder bei Dunkelheit (da erkennt man die Steine nämlich auch nicht)? Wie gesagt, weit und breit kein Schild zu sehen?

Ist dann im Zweifel, also wenn man sich nicht sicher ist, das parken verboten?

Genau das ist mir letzten Mittwoch in Berlin Charlotteburg passiert. Es war verschneit und ich parkte in einem VB an einer Stelle, die offensichtlich zuvor bereits zum Parken genutzt worden war - also Schnee war niedergefahren - eine Markierung war wegen des Schnees nirgends erkennbar. Ich war mir also nicht einmal bewusst dort "fehlerhaft" geparkt zu haben. Jetzt habe ich 10€ Ticket wegen Parken in nicht markiertem Bereich bekommen. Hat ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg?

Danke und Gruß

am 15. Dezember 2012 um 10:14

Nein hat keinen Erfolg. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

am 15. Dezember 2012 um 13:24

@C-x 1:

Verkehrsberuhigter Bereich = Parkverbot mit gekennzeichneten Ausnahmen

Keine Markierung sichtbar = keine Parkfläche

Ob da jemand anderer davor stand ist irrelevant. Wenn jemand vor dir mit 80 km/H in der Stadt fährt und du mit derselben Geschwindigkeit hinterherfährst, begehst du auch ein Verkehrsdelikt, unabhängig von dem Vorausfahrenden.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Nein hat keinen Erfolg. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

das stimmt zwar, aber gilt das wirklich immer und ohne einschränkung ?

 

wie ist es z.b. mit nicht lesbaren (z.b zugeschneiten) verkehrschildern ? muss man aussteigen und die schilder freikratzen ?

ich denke eher nein....

am 15. Dezember 2012 um 13:52

Zitat:

Original geschrieben von eugain

das stimmt zwar, aber gilt das wirklich immer und ohne einschränkung ?

wie ist es z.b. mit nicht lesbaren (z.b zugeschneiten) verkehrschildern ? muss man aussteigen und die schilder freikratzen ?

ich denke eher nein....

Zugeschneite Schilder gelten nicht, sofern man natürlich nachweisen kann, dass es zu dem Zeitpunkt so war.

In diesem Fall ist es aber genau umgekehrt. Es herrscht generell Parkverbot in der Zone(das sollte man eig. wissen). Sind die Paar Parkplätze nicht sichtbar, heißt es noch lange nicht, dass plötzlich das komplette Fahrverbot aufgehoben wird. Ich würde sogar behaupten, dass man rechtlich im schlimmsten Fall während der Schneetage dort überhaupt nicht parken dürfte, solange die Asphaltdecke komplett mit Schnee bedeckt ist.

Wenn Bodenmarkierungen bezüglich gekennzeichneter Parkflächen durch Schnee verdeckt besteht die große Gefahr auf einer sonst nicht gekennzeichneten Fläche zu parken.

Wenn Behindertenparkplätze die nur durch Bodenmarkierung gekennzeichnet schneebedeckt sind kannst auch den "unberechtigt" dort parkenden auch nicht auf sein "Fehlverhalten" aufmerksam machen. Behindertenparkpatz ist unter diesen Umständen nicht erkennbar/vorhanden.

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl

Wenn Behindertenparkplätze die nur durch Bodenmarkierung gekennzeichnet [...] sind ...

[Klugscheißmodus an] ... dann sind es juristisch keine, egal ob mit oder ohne Schnee. [Klugscheißmodus aus]

Gruß vom bösen Dieter

Wo lest ihr eigentlich raus, daß es Parkmarkierungen geben muß? :D

(also wenn wir allgemein sprechen)

 

Und zu wiki... Es gibt Gegenmeinungen bezüglich der Möglichkeit von Einbahnstraßen

(was ich persönlich nicht befürworte, da ich das wie wiki sehe, aber der Vollständigkeit halber, bin ja nicht so)

Hallo zusammen, der Beitrag ist zwar schon älter, aber mich hat es jetzt auch erwischt, was das "Parken entgegengesetzt der Fahrtrichtung" angeht. Das Ganze in einem eindeutig durch VZ 325.1 und 325.2 markierten "Verkehrsberuhigter Bereich".

 

Wir haben nun 2022, was gilt denn da jetz? Darf man oder darf man nicht entgegen der Fahrtrichtung parken? Ist der Verkehrsberuhigte Bereich nun ausgenommen von der Fahrbahndeklarierung gem. §12 Abs.4 STVO, sowie es damals in der Rechtsprechung vom OLG Köln festgelegt wurde?

am 7. März 2022 um 21:27

Im August 2021 galt das Urteil des OLG nach Ansicht eines Strafrechtlers immer noch:

https://www.ferner-alsdorf.de/.../

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