Parken im Garagenhof
Hi, ich habe ein kleines Problem, bzw. meine Mutter...
Wir besitzen eine Garage in einem Garagenhof. Dieser Garagenhof ist so aufgebaut, dass sich die Garagen immer jeweils gegenüber liegen, sodass in der Mitte ein Hof entsteht. Wir besitzen auf der Rückseite der Garage eine Tür, wodurch wir in die Garage kommen. Das Tor zum Garagenhof hin können wir elektrisch und per Funk öffnen. Es spielen öfters Kinder im Hof, deswegen ruft meine Mutter normalerweise vorher durch das geschlossene Tor, diesmal hat sie aber nichts gehört und hat auf den Knopf gedürckt, um das Tor öffnen zu lassen. Es stand ein Wagen so nah an unserer Garage, dass das Tor diesen langsam streifte und einen kleinen Kratzer an der hinteren Stoßstangenecke verursachte. Normalerweise hält das Tor an, wenn ein Wiederstand da ist, aber in diesem Fall hat der Besitzer den Wagen nur ein kleines Stück vor unserer Garage geparkt, sodass nur die Ecke des Tores an der Stoßstange schliff und den Kratzer verursachte. Anscheinend saß der Besitzer in seinem Auto. Als er es nämlich bemerkt, machte er den Motor an und setzte den Wagen ein Stück nach vorn. So nun die Rechtsfrage ;-) Wie sieht das aus, darf man in einem solchem Garagenhof in dieser beschr. Form parken? Und wenn ja auch so nah an einer fremden Garage?
Zusatz: Wir haben bereits ein Schreiben seines Anwalts erhalten, wo drin stand, dass der Besitzer des Fahrzeuges, versucht hat möglichst keinen zu blockieren.
Ich würde mich super freuen, wenn ihr mir da weiterhelfen könntet! Wenn ihr noch nähere Infos braucht, schreib ich die gerne noch dazu!!!
Gruß Julian
18 Antworten
Hi,
mmmmh - naja, also ich für meinen Teil seh nicht, warum er da nicht halten könnte - er hat ja keinen behindert da er auch jederzeit hätte wegfahren können (er saß ja drin).
Natürlich Riesensache, dass er sofort den Anwalt nimmt (aber ja, der Schaden war ja sicher >500€ und er liest auch mal im MT-Forum, wusste was er zu tun hat... *ggggg*) - der Hinweis lässt mich etwas stutzen - denn wie oben geschrieben finde ich nicht, dass er nen Verstoß gemacht hat.
Das ist jetzt für meinen Teil so- aber ich seh eure Chancen denkbar schlecht - denn nur weil er da steht hat ja keiner das Recht sein Auto anzukratzen.
(vielleicht in ner Notfallsituation oder sowas)
Versucht euch, mit ihm gut zu einigen.
Grüße und alles gute bei der Abwicklung 🙂
Schreddi
Also ich sehe das schon anders. Einfahrten etc. müssen frei gehalten werden. Die Garage zählt auch dazu. Er hat, dadurch dass er da stand, deine Mutter am Einfahren in den Straßenverkehr behindert und hat min. mal eine Teilschuld an dem Unfall.
Naja moment - okay okay - behindert hat er sie.
Aber ist das ne Rechtfertigung, das Auto zu zerkratzen?
@10sKäfer: Wobei nicht gemeint ist, dass ich das gutheiße, dass er da stand - der Anstand gebietet was andres und deine Mutter hatte ja nun echt keine Absicht
Dennoch - die Behinderung ist eine Sache - das kann auch passieren wenn einen einer zuparkt. Aber darf man ihm deswegen das Auto zerkratzen? Ich meine nein.
Lass mich aber (wirklich) sehr gern eines besseren belehren - gibts keine Urteile zu?
Grüße
Schreddi
1. Ist dies eine Frage zum privaten Haftpflichtrecht.
Der Schaden hat sich nicht im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Kfz ereignet.
2. Hat Deine Mutter beim Öffnen des Garagentores die im Verkehr notwendige Sorgfalt außer acht gelassen und damit einen Dritten geschädigt.
Sie haftet damit.
Den Schaden der also der Privathaftpflichtversicherung anzeigen. Die kümmert sich darum. Auch um die Abwehr unberechtigter Ansprüche. (Man muß als Schädiger eben nicht zum RA gehen, das erledigt die eigene Haftpflicht).
3. Am Rande erwähnt:
Wenn sich der Geschädigte zu Unrecht auf dem Privathrund aufgehalten hat trifft ihn u.U. ein Mitverschulden.
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Hi,
vielleicht noch ein nützlicher Link:
http://www.verkehrsportal.de/
--> dort gibts auch ein gutes Forum, was sich auch eher mit rechtlichen Dingen befasst (Forum "Verhalten im Straßenverkehr"😉
Grüße
Schreddi
@madcruiser:
Zum 3. Punkt:
Sicher, dass das hier als Privatgrundstück ausgeschildert war? (stand nicht in der Beschreibung)
Ansonsten volle Zustimmung - aber mal rein theoretich:
Auch sicher, dass es nicht (!) im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Kfz ausgelegt wird.
Die Rechtsprechung hatte doch in letzter Zeit (Thema Einkaufskorb auf dem Weg zum Autobeladen) arge Spielräume gelasen - denn wozu hat sie das Tor geöffnet?
Doch nicht, um frische Luft zu schnappen, sondern um loszufahren. Noch dazu mit so nem Funkdings - also am Ende hat sie gar dringesessen.
Ich freu mich für Käfer und seine Mutter, wenns über die PH geht - und will auch nicht unken 😉 aber irgendwie bin ich skeptisch geworden was solche Sachen angeht.
Grüße
Schreddi
hi, das ging ja schnell!!! ich kenn mich zwar in der rechtssprechung gar nicht aus, hätte aber jetzt gedacht, dass man in einem garagenhof generell nicht halten darf, höchstens zum ein und ausfahren!? theoretisch wäre ja dann das elektr. tor überflüssig, wir müssten also imemr außen rumlaufen um zu schauen, ob vor unserem tor jemand steht?
aber erstmal danke für eure antworten!
gruß julian
PS: mit dem besitzer so einigen... naja, ich weiß nicht! er hat sich zwischendurch nichtmehr gemeldet, sondern kam sofort mit dem schreiben des Anwalts. find ich nicht sehr human. aber gut das is ne andere sache...
@10sKäfer
Lässt sich das Tor auch von der Vorderseite öffnen?
Ich sehe es als Kfz-Haftpflichtschaden. Wie Schreddi schon schrieb, muss man unterscheiden, ob es mit dem Betrieb des Fahrzeuges zu tun hat oder nicht.
Bsp.
Man wird abgelenkt, da ein Kind wegläuft und der Einkaufswagen rollt gegen ein anderes Auto. ==> Privathaftpflicht
Man lädt seinen Einkauf in das Fahrzeug ein und der Einkaufswagen rollt weg. ==> Kfz Haftpflichtschaden, da der Schaden unmittelbar mit dem Fahrzeug zu tun hat
Beim Öffnen des Tores ist davon auszugehen, dass dies größtenfalls im Zusammenhang mit der Ausfahrt des Fahrzeuges steht. Somit denke ich das es eher der Kfz-Haftpflicht zuzuordnen ist.
Jep - und genau das wird das Prob.
Weigert sich nämlich die Privathaftpflicht (aus obigen Gründen) zu zahlen muss es die Kfz-Haftpflicht erledigen --> und dort wird gestuft (was dann richtig ins Geld geht)
Ihr könnt in diesem Sinne nur hoffen, dass die PH einspringt und es annimmt - denn da wäre ja keinen Hochstufung oder ähnliches fällig (ihr könntet höchstens gekündigt werden, aber okay, halb so wild)
Grüße
Schreddi
Sicherlich ist es nicht verkehrt den Vorgang vorsorglich der Kfz-Versicherung zu melden.
Zum Betrieb eines Fahrzeuges:
Be- und Entladen, Aus- und Einsteigen gehören zur unmittelbaren Betriebsgefahr die von einem Auto ausgeht. Es wird dabei stets ein mechanisches Teil des Autos bewegt bzw. ist geöffnet.
Hier wird Nichts an dem Kfz bewegt. Laut Schilderung ruft die Mutter zunächst, hört nach Reaktionen und öffnet anschließend das Tor. Das dies aus dem Kfz heraus passiert ist nicht ersichtlich.
Anders wäre es wenn Sie im Wagen sitzen würde, den Homelink bedienen würde und womöglich noch mit laufendem Motor auf die freie Ausfaht warten würde.
Drei praktische Anmerkungen:
Hat es hier vielleicht eine kleine Diskussion auf dem Hof gegeben und die Mutter hat dabei Ihre Schuld abgestritten: "Selber schuld, ich habe gerufen"?
Es ist ungewöhnlich das hier direkt ein Anwaltschreiben kommt.
Um aus der Garage ausparken zu können muss der Hof eine bestimmte Breite haben. Ein Fahrzeug, dass hier parkt oder hält kann somit in jedem Falle beidseitig einen ausreichenden Abstand zu den Garagentoren halten.
Wenn der Hof weder mit einem privatrechtlichen Schild gekennzeichnet ist oder durch eine Schranke oder ähnliches abgesperrt ist, so hat der Geschädigte mit der Einfahrt in den Hof keinesfalls einen Verstoß begangen.
Ich halte die Vorgehensweise zum Öffnen des Garagentores für sehr risikoreich.
Lasst mal einen Gehörlosen vor der Tür stehen. Der bekommt von dem Rufen nichts mit.
Um in Zukunft solche Fälle zu vermeiden, würde ich lieber einen Umweg zu Fuß machen und die Garagentür von vorn öffnen. Dadurch hat man immer einen Überblick, was vor der Tür los ist.
ja, ich sehe schon... jetzt gehts eigentlich nur noch darum den eigenen "schaden" so gering wie möglich zu halten.
danke aber für all eure antworten!!!
gruß Julian
Kopf hoch - wird schon 🙂
Wie gesagt - im Fall der Fälle könnte (!) es sein, dass ihm ne Teilschuld gegeben würde - aber dahin müsste man prozessieren - und was das wiederum kostet.... (zumindest ja die SB der Rechtsschutz)
Je nachdem wie hoch der Schaden ist, würd ich persönlich nicht prozessieren. 🙂
Wie gesagt - ich würds pro Forma der Kfz-Haftpflicht mit melden - aber zunächst ruhig der Privathaftpflicht einreichen - wenn die zahlt, prima. Wenn nicht, muss es eben die Kfz-HP machen.
Grüße
Schreddi
Achtung - das ist kein Fall für den Anwalt!
Es gehört zu den Aufgaben einer Haftpflichtversicherung unberechtigte Schäden abzuwehren.
Egal ob Privat- oder Kfz-Haftpflicht.
Hier wird keine Partei Ihre Position zu 100% durchsetzen können.
Die Mutter hätte ohne Sichtkontrolle das Tor nicht öffnen dürfen, und der Parker nicht so nah vor dem Tor stehen dürfen.