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Kind mit Rad beschädigt parkendes Auto

Themenstarteram 31. August 2022 um 19:02

Hallo Mitstreiter

heute ist leider unser parkendes Auto von einem Kind mit seinem Rad beschädigt worden. Er ist ziemlich gerast und dann gegen unser Auto geballert und gestürzt. Resultat 2 Beulen in der Tür. das Kind schätze ich so auf 10 Jahre. Es war soweit ich erfahren habe keine Aufsichtsperson dabei. Jetzt mache ich mir Sorgen das ich wegen dem Alter des Kindes ( noch nicht Strafmündig ) auf dem Schaden sitzenbleibe. Laut der Mutter meldet sie es ihrer Privathaftpflichtversicherung.

Wie ist euere Einschätzung des Vorgangs.

Viele deprimierte Grüße

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45 Antworten

Mal eine wichtigere Frage:

Ist dem Kind etwas passiert?

Den dir so wichtigen Schaden an dem Auto zahlt die PHV.

P.S. Die Strafmündigkeit hat mit der Ersatzpflicht in dem Falle nichts zu tun.

Zitat:

@kasawumbu schrieb am 31. August 2022 um 21:02:34 Uhr:

Hallo Mitstreiter

heute ist leider unser parkendes Auto von einem Kind mit seinem Rad beschädigt worden. Er ist ziemlich gerast und dann gegen unser Auto geballert und gestürzt. Resultat 2 Beulen in der Tür. das Kind schätze ich so auf 10 Jahre. Es war soweit ich erfahren habe keine Aufsichtsperson dabei. Jetzt mache ich mir Sorgen das ich wegen dem Alter des Kindes ( noch nicht Strafmündig ) auf dem Schaden sitzenbleibe. Laut der Mutter meldet sie es ihrer Privathaftpflichtversicherung.

Wie ist euere Einschätzung des Vorgangs.

Viele deprimierte Grüße

Habe nur den Text zitiert, um zu verhindern, dass er geändert wird.

Die Grenze ist 7 Jahre. Bei jüngeren Kindern sind deren Eltern nur schadenersatzpflichtig, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben. Bei einem 10-jährigen Kind müsste die PHV zahlen.

Höchstwahrscheinlich wird der Versicherer erstmal noch Fragen haben, bevor er die Haftungsfrage beurteilt.

Aus diesem Grund wird der Versicherungsnehmer, sowie der Geschädigte jeweils einen Fragebogen von der Versicherung bekommen.

Darin wird u.a. danach gefragt werden, wie alt das Kind tatsächlich ist und warum es zum Sturz kam.

Zitat:

@germania47 schrieb am 31. August 2022 um 21:14:39 Uhr:

Mal eine wichtigere Frage:

Ist dem Kind etwas passiert?

Den dir so wichtigen Schaden an dem Auto zahlt die PHV.

P.S. Die Strafmündigkeit hat mit der Ersatzpflicht in dem Falle nichts zu tun.

Macht eine Versicherung die Regulierung vom Befinden des Schadenverursachers abhängig?

 

Das Thema wurde doch erst vor ein paar Tagen ausgiebig diskutiert...

https://www.motor-talk.de/.../...unfaehigkeit-des-kindes-t7318422.html

Jo, und wenn Du eine VK hast, gibt es durchaus PHV, die Ihre Leistungspflicht versagen, auch wenn die Eltern eine Regulierung wünschen, mit dem Hinweis auf die VK des Autos...

Insofern ist es nicht in jedem Fall richtig, was @germania47 hier so pauschal sagt...

Der Verweis auf die VK kann aber nur im Fall des deliktunfähigen Kindes und der entsprechenden Vertragsgestaltung der Versicherung greifen.

Wenn das Kind deliktfähig ist besteht diese Einschränkung nicht. Die Grenze dafür liegt bei Unfällen mit geparkten Autos bei sieben Jahren. Es kommt also jetzt darauf an, wie gut der TE das Alter geschätzt hat ;)

(nein, natürlich kommt es nicht auf die Qualität der Schätzung an sondern auf das tatsächliche Alter des Kindes, ich weiß...)

Zitat:

@BerndMaili schrieb am 31. August 2022 um 23:13:44 Uhr:

Darin wird u.a. danach gefragt werden, wie alt das Kind tatsächlich ist und warum es zum Sturz kam.

und genau deshalb werden diese beiden Fragen gestellt werden.

Es kommt drauf an, wie alt das Kind ist. 7. Lebensjahr vollendet, 10. Lebenjahr vollendet und die wie die Verkehrslage vor Ort war.

Ist das Kind gegen das parkende Auto gestürzt, weil es durch andere Kraftfahrzeuge überfordert war, gilt die höhere Grenze. War sonst kein weiterer Verkehr, gilt die 7 Jahresgrenze.

Zitat:

@BerndMaili schrieb am 1. September 2022 um 08:20:35 Uhr:

Zitat:

@BerndMaili schrieb am 31. August 2022 um 23:13:44 Uhr:

Darin wird u.a. danach gefragt werden, wie alt das Kind tatsächlich ist und warum es zum Sturz kam.

und genau deshalb werden diese beiden Fragen gestellt werden.

Es kommt drauf an, wie alt das Kind ist. 7. Lebensjahr vollendet, 10. Lebenjahr vollendet und die wie die Verkehrslage vor Ort war.

Ist das Kind gegen das parkende Auto gestürzt, weil es durch andere Kraftfahrzeuge überfordert war, gilt die höhere Grenze. War sonst kein weiterer Verkehr, gilt die 7 Jahresgrenze.

Und die "Grenze" wird im Zweifelsfall durch ein Gutachten festgestellt.

Die Kosten hierfür können jedoch locker die des Sachschadens übersteigen.

Aus welchem Grunde alles kompliziert machen?

Zitat:

@germania47 schrieb am 1. September 2022 um 10:27:02 Uhr:

Aus welchem Grunde alles kompliziert machen?

Weil die einfacher Lösung (ich zitiere: "Den dir so wichtigen Schaden an dem Auto zahlt die PHV.") unter Umständen schlichtweg falsch ist.

Manchmal ist es halt nicht einfach.

(wenn man nicht auf etwa bestehende Ansprüche verzichten und stattdessen selber zahlen will)

Themenstarteram 1. September 2022 um 10:35

Hallo

wir wohnen in einer Sackgasse mit minimalem Verkehr. Das Kind geht in Richtung Wild und fährt entsprechend Rad. Alter ist auf jeden Fall größer als 7 Jahre. Er hat es halt übertrieben und ist ohne Beteiligung anderer ins Auto gebummst.

Zitat:

@germania47 schrieb am 1. September 2022 um 10:27:02 Uhr:

Aus welchem Grunde alles kompliziert machen?

Was würdest du machen, wenn du der Sachbearbeiter von diesem Schadensfall wärst?

Zitat:

@kasawumbu schrieb am 1. September 2022 um 12:35:21 Uhr:

Hallo

wir wohnen in einer Sackgasse mit minimalem Verkehr. Das Kind geht in Richtung Wild und fährt entsprechend Rad. Alter ist auf jeden Fall größer als 7 Jahre. Er hat es halt übertrieben und ist ohne Beteiligung anderer ins Auto gebummst.

Ich sehe dann kein Problem für die volle Haftung des Kindes.

@BerndMaili

Ich hätte zügig gezahlt, aber das hatte ich ja schon zum Ausdruck gebracht.

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