Parken am Altglascontainer entgegen der STVO Vorschrift ?
Hallo zusammen,
ich wurde heute morgen mit einem roten Zettel am Auto empfangen der mich auf einen Verstoß gegen die STVO hinwies.
Es sind auf der Fläche nur zwei Altglascontainer abgestellt und ansonsten parken dort auch immer 2-3 Autos.
Es gibt dort weit und breit kein Schild was auf ein Parkverbot hinweisen würde.
Vielleicht kann mich einer aufklären gegen was ich hier verstoßen haben sollte (steht ja leider nicht auf dem Zettel sondern erst auf dem Bescheid in ein paar Wochen) ?
Meine Vermutung ist das schräg parken, der Glascontainer war von drei Seiten frei zugänglich. Zwischen Haube und Container war ca. 1 Meter platz..
Hab mal zwei Bilder angehangen.
Vielen Dank
Beste Antwort im Thema
Moin,
Schreiben ist gekommen:
"Sie parken verbotswidrig auf dem Gehweg. §bla bla bla"
Somit weiß ich nun auch das das ein Gehweg ist 😉
Danke an alle die mit gerätselt haben.
Gruß
59 Antworten
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 8. November 2016 um 21:59:15 Uhr:
Töpferscheibe . 😁
😁
Habt Ihr Ghost gesehen? Und die Töpferscheibe? Ich würde es auch so machen, aber mit gebranntem Ton und mit mehr Leidenschaft - mit den Stadtbediensteten.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 8. November 2016 um 22:07:12 Uhr:
Das wird den Therapeuten freuen. 😁
Kopie z. : gebranntem Ton und mit mehr Leidenschaft
Schätze der braucht dann auch einen
oder eine gesprächsrunde
Moorteufelchen
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Den werde ich auch mit Ton, Steine Scherben einseifen...Pah! Das fest der Liebe sollkommen...Fest der Hiebe könnt Ihr haben! ;-)
Im Ernst - wenn mir jemand wirklich blöd kommt, liebe ich es, Streiche zu spielen-wenn sie halbwegs gemein sind (und ich Inspiration habe).
Jaja ... macht kaputt was Euch kaputt macht ... aber der Rio Reiser ist ja nun auch schon verstorben ... 😉
Zitat:
@azrazr schrieb am 8. November 2016 um 22:54:23 Uhr:
Ach, der gute Rio... An dem hätten wir noch viel Freude gehabt.
Die Musik der Linken aus dem AStA hast Du Dir offensichtlich doch zu eigen gemacht 😉
Ich habe nichts gegen Musik. Ich habe was gegen Deppen :-)
Und ich bin auch ein "Linker", wenn es um Soziales geht. Aber die haben überall nur Faschismus gesehen, und dagegen "gekämpft" - das Soziale ist nur Maske für Aggression und Gelder-Unterschlagung. Ebenso, wie Meinungsfreiheit die Maske für Übles bei unseren Alternativen für Dumme ist. Na,egal, anderes Thema, lassen wir es.
Bei 35€ kannst du auch angeben nicht zu wissen wer gefahren ist, dann sinds nur noch 28,50€ Halterhaftung. Von der Differenz gibt's ne Pizza 🙂
Hab ich letztes mal auch so gemacht, als die Polizisten im Auto erst gewartet haben bis ich geparkt habe (hab nicht mitbekommen, dass ich da nicht parken darf), auf Gefahrenabwehr hatten die kein bock, und haben gewartet bis ich mich vom Auto entfernt hab um mir dann n Knöllchen unter die Scheibe zu stecken. Standen 2m von mir weg.
Feiglinge.
Zitat:
@IncOtto schrieb am 9. November 2016 um 09:14:02 Uhr:
Bei 35€ kannst du auch angeben nicht zu wissen wer gefahren ist, dann sinds nur noch 28,50€ Halterhaftung. Von der Differenz gibt's ne Pizza 🙂
Vor allem erlaubt es dieses Rechenspiel, gefahrlos Einspruch einzulegen. Mit der Begründung, dass das kein Gehweg ist oder nicht als solcher erkennbar bzw. dann die ganze Straße ein Gehweg wäre. Gehen sie nicht darauf ein, kann man immer noch nachschieben, dass man überhaupt nicht der verantwortliche Fahrzeugführer ist und landet damit letztlich immer bei den 28.50
Wenn der TE tatsächlich auf dem Gehweg parkt, dann "müssen" auch diese beiden Bauwerke da weg.
Zudem sind die ja noch nicht einmal richtig abgesichert.
Und ausserdem... wo ist da der Gehweg ?
Zitat:
@Geisslein schrieb am 9. November 2016 um 15:01:26 Uhr:
Wenn der TE tatsächlich auf dem Gehweg parkt, dann "müssen" auch diese beiden Bauwerke da weg.
Zudem sind die ja noch nicht einmal richtig abgesichert.Und ausserdem... wo ist da der Gehweg ?
Nein, müssen sie nicht, dank Sondergenehmigung. "Abgesichert", also kenntlich gemacht werden müssen sie nur bei Aufstellung auf der Fahrbahn. Und außerdem... wo sollte da eine Fahrbahn sein? ;-)
Zitat:
@azrazr schrieb am 8. November 2016 um 23:12:02 Uhr:
[...] Ebenso, wie Meinungsfreiheit die Maske für Übles bei unseren Alternativen für Dumme ist. [...]
Man merkt, daß Soziales Dein Kernthema ist und Du nicht so ein Depp bist, der überall Faschismus sieht...😎
Zitat:
@lemonshark schrieb am 9. November 2016 um 14:49:05 Uhr:
Vor allem erlaubt es dieses Rechenspiel, gefahrlos Einspruch einzulegen. Mit der Begründung, dass das kein Gehweg ist oder nicht als solcher erkennbar bzw. dann die ganze Straße ein Gehweg wäre. Gehen sie nicht darauf ein, kann man immer noch nachschieben, dass man überhaupt nicht der verantwortliche Fahrzeugführer ist und landet damit letztlich immer bei den 28.50
das wird nicht klappen. Voraussetzung, überhaupt Einspruch einlegen zu können, ist es, sich als Fahrer zu outen. In vielen Kommunen wird sonst einfach eingestellt und ein Kostenbescheid an den Halter verschickt.