OWi begangen - Bussgeldbehörde ignoriert meine Fristsetzung

Hab noch eine Frage zu einer anderen Sache, ich habe eine Ordnungswidrigkeit begangen (geblitzt) bin in Widerspruch gegangen und habe der Behörde eine Frist von 14 Tagen gegeben mir ihre Entscheidung mitzuteilen, die Behörde meldete sich aber erst nach 3 Wochen auf meinen Widerspruch. Hab ich ne Chance? LG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Transi


Hallo dürfen nur die Behörden und wir sind die Arschlöcher, ich bezahle die Lahmer mit meinen Steuern mit.

Die Behörden schreiben auch nicht irgendwelche Fristen rein, sondern im Regelfall die gesetzlichen Fristen 😉

Und das sind zudem keine Lahmer und wir sind auch keine Arschlöcher, sondern Angestellte und teilweise noch Beamte, welche lediglich ihren Job erledigen.

Zitat:

Original geschrieben von Transi


Darf ich keine Frist setzen für eine Antwort von der Behörde? LG

Du darfst natürlich Fristen setzen wie du möchtest.

Aber die haben halt keine Bedeutung, denn es gelten trotzdem die gesetzlichen Fristen, egal was du da rein schreibst 🙄

Außer die von dir gesetzte Frist liegt höher wie die gesetzliche Frist, da darfst du selbstverständlich der Behörde Aufschub gewähren 😁

Anderes Beispiel, der Vermieter kündigt dir deine Wohnung mit einer Frist von 2 Tagen, auch uninteressant die Friast von 2 Tagen, weil da gelten gesetzliche Fristen, und keine Wunschfristen.
Eine Frist die aber über der gesetzlichen Frist liegt ist auch in diesem Beispiel möglich.

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Hallo,

ich musste das Thema dann doch mal umbenennen - da ich von "Pechsträhne" nix erkennen konnte (also nicht wirklich 😉).

Zudem - als zweite Amtshandlung - mach ich dann auch mal zu, da das Thema erstens ausreichend beleuchtet wurde und zweitens nur wenig mit Sicherheit zu tun hat.

***GESCHLOSSEN***

Grüße
Schreddi

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