OT: Strafe für Vogelzeigen
Hi Leute, ich hab grad erfahren, dass mich einer angezeigt hat, weil ich ihm angeblich am 19.01.07 einen Vogel beim Autofahren gezeigt haben soll. Das kann an sich nich sein, aber naja, das werden wir ja noch sehn. Auf jeden Fall würde mich jez ma interessieren, was das denn kosten kann. MfG
23 Antworten
Weil Polen tagtäglich Überfälle auf des Deutschen liebstes Kind tätigt, so war das sicher gemeint...
An den Threadersteller: Würde mir da keinen allzugroßen Kopf machen an deiner Stelle. Wenn er das nicht nachweisen kann, passiert rein gar nichts. Und wie schon vorher erwähnt befasst sich die Justiz in diesen Zeiten nicht mehr mit solchem Pille-Palle, die haben Wichtigeres zu tun bei den ganzen Schadensersatz- und Schmerzensgeldklagen, die heutzutage tagtäglich so bei denen reinrasseln. Wahrscheinlich werden sich die Grünen im Präsidium auch erstmal nen Ast über den gelacht haben, als der nach der Anzeige das Gebäude verlassen hat.
Nein so war es nicht gemeint.
Ich wollte auch niemanden persönlich angreifen.
Das mit Polen war nur als Beispiel gedacht.
Mir is klar das jeder mal in die Situation kommt und stinkesauer ist und an jemanden selbstjustiz durchführen will.
Das führt aber zu nichts und bringt mehr ärger als alles andere.
Zitat:
Original geschrieben von Reave
Äh..
Einem Beamten oder einem Zivilisten *gg*?Bei Zivilisten:
Nötigung, § 240 StGB
Nach § 240 StGB macht sich wegen Nötigung strafbar, wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt.
Der Gewaltbegriff des Straftatbestands ist in seiner Tragweite und Bedeutung ein Gegenstand fortwährender Diskussion. Es wird gefragt, wann „Gewalt“ im Sinne des Straftatbestands vorliegt. Einzelheiten sind dabei umstritten. Klar ist aber, dass auch im Zusammenhang mit Verhalten im Straßenverkehr eine strafbare Nötigung vorliegen kann. Verurteilungen wegen Nötigung werden von der Staatsanwaltschaft z.B. beantragt, wenn jemand bei hoher Geschwindigkeit auf der Autobahn bis unmittelbar an das Heck eines vorausfahrenden Fahrzeugs heranfährt und Lichthupe und Blinker betätigt, um den Vordermann zum Spurwechsel zu veranlassen.
Bei Beamten wird sowas immer nach Fall entschieden da es eine Beamtenbeleidigung ist und kann sogar Schmerzensgeld für den Beamten nach sich ziehen 😉.
mal so zur info, es gibt keinen unterschied zwischen beamten beleidigung und einer beleidigung einer anderen Person, vor gericht sind alle gleich, das ist nur ein altes gerücht, das sich lange hält
gruß
Zitat:
Original geschrieben von Die-Waffe
Weil Polen tagtäglich Überfälle auf des Deutschen liebstes Kind tätigt, so war das sicher gemeint...
Ich denke Sonny_Black776 spielte in seinem Posting eher auf den 1. September 1939 an, dem Tag des Angriffs der Deutschen Wehrmacht auf Polen und dem Beginn des zweiten Weltkrieges.
Ich bitte um Korrektur, wenn dem nicht so ist.
Grüsse
Norske
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Zitat:
Original geschrieben von norske
Ich denke Sonny_Black776 spielte in seinem Posting eher auf den 1. September 1939 an, dem Tag des Angriffs der Deutschen Wehrmacht auf Polen und dem Beginn des zweiten Weltkrieges.
Ich bitte um Korrektur, wenn dem nicht so ist.Grüsse
Norske
Naja so in etwa....
Wollte halt nur ausdrücken das Selbstjustiz nichts einbringt und in der Vergangenheit schon genug Ärger eingebracht hat.
Aber jetzt genug des OT
Zitat:
Original geschrieben von Sonny_Black776
Naja so in etwa....
Wollte halt nur ausdrücken das Selbstjustiz nichts einbringt und in der Vergangenheit schon genug Ärger eingebracht hat.
Aber jetzt genug des OT
Richtig. Mehr als genug! MOD!
Trotzdem hat mein ursprüngliches Posting NICHTS mit einem Angriffskrieg nach Art. 26.1 GG auf Polen zu tun.
Welche Analogie Sonny_Black776 mit meinem ursprünglichen Posting und einen Angriff auf Polen konstruiert ist mir völlig unbegreiflich.
mensch es war nur als Metapher gemeint....
weiss auch nich was selbst in die hand genommene Justiz hiermit zu tun hat.
Also wir spammen hier alle nur rum und prall find ichs nich will das aber auch geklärt haben also bitte nicht alles persönlich nehmen.