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OT: stillgelegtes Fahrzeug: Brief nicht richtig eingetragen?

Themenstarteram 5. September 2004 um 12:37

Moin,

ich habe mir mein Auto ja ca. Mitte Mai gebraucht gekauft. Der Wagen war zeitweise stillgelegt, ich habe ihn neu angemeldet. Bei der Anmeldung wurde ich nun auch korrekt als Halter eingetragen und alles - nur, wie ich heute gemerkt habe, fehlt im Feld "Stillegungen" der Stempel und das Datum für die Wiederinbetriebnahme - also es existiert ein Stillegungs-Stempel, aber kein Wiederinbetriebnahme-Stempel, das hat die Zulassungsstelle wohl verpennt, bzw. ich habe das nicht deutlich genug gesagt (auch wenn das grüne Papier, das die Stillegung deutlich macht, aus dem Brief entfernt wurde usw.)

Das eigentliche Problem ist jetzt, dass ich derzeit ca. 500km von zu Hause Zivildienst mache, mit sechs-Tage-Woche, also kaum zu einer Zeit zu Hause und in der Nähe meiner Zulassungsstelle sein kann, zu der diese geöffnet hat. Sonst würde ich da einfach mal anrufen und vorbeigehen und das dann persönlich klären.

Könnten dadurch irgendwelche Folgen auftreten, wenn das Auto sozusagen nicht 100% wieder in Betrieb genommen wurde? Ich meine, FZ-Schein und co. habe ich, Kennzeichen, Versicherung... ich nehme mal an, die haben einfach nur vergessen, die Wiederinbetriebnahme auch im Brief mit Stempel zu dokumentieren.

Ist das, mal ganz dämlich gefragt, für irgendwas wichtig? Zeitlich kritisch? Dann müsste ich den Brief nämlich evtl. per Post, zusammen mit einer Vollmacht für meine Mutter, nach Hause schicken...

MfG, HeRo

P.S: Es fehlt immer noch so ein "Zulassung-Straßenverkehrsrecht-Autokauf-Verwaltungs-Forum"

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12 Antworten

ich würd mal auf dem Amt anrufen (es findet sich doch immer eine frei Minute) und den Sachverhalt schildern.

Und dann würd ich eben das machen was die mir sagen :D

Da bist Du nicht der einzige. Bei mir wurde der Stempel für die Wiederzulassung auf der Rückseite des Fahrzeugbriefes auch vergessen. Der Vorgang der Anmeldung wurde aber richtig durchgeführt. Es wurde eben nur der Stempel vergessen. Ich sehe deshalb keine negativen Auswirkungen.

Ich habe mir darüber keine weiteren Gedanken gemacht. Außerdem habe ich keine Lust wegen deren Fehler wieder mal 1,5 h auf der Zulassungsstelle zu verbringen.

Ich bin mir nicht sicher, aber erübrigt sich der Stempel nicht mit der Ummeldung des Fahrzeugs? Es steht doch drin, wann das Fahrzeug auf den aktuellen Fahrzeughalter zugelassen wurde. Ich vermute, dass der Stempel zur Wiederinbetriebnahme nur nötig ist, wenn der Halter nicht wechselt. Ist aber wie gesagt nur eine Vermutung.

Gruß,

Tom

Zitat:

Original geschrieben von Tom N16

Ich bin mir nicht sicher, aber erübrigt sich der Stempel nicht mit der Ummeldung des Fahrzeugs? Es steht doch drin, wann das Fahrzeug auf den aktuellen Fahrzeughalter zugelassen wurde. Ich vermute, dass der Stempel zur Wiederinbetriebnahme nur nötig ist, wenn der Halter nicht wechselt. Ist aber wie gesagt nur eine Vermutung.

Gruß,

Tom

Nee, nee der muss drin sein. Mein altes Auto war auch abgemeldet bevor es an mich verkauft wurde und da war dann der Stempel drin. Wenn ich es jetzt stilllegen würde, gäbe es ja eine Lücke im Brief.

Ich habe gerade mal ne Mail an die Zulassungsstelle geschrieben. In der Hoffnung, dass sie heute noch antworten, werde ich die Antwort hier noch posten.

So nun die versprochene Antwort:

Auf meine Frage:

Zitat:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Durchsicht meiner Kfz-Unterlagen habe ich festgestellt, dass vor 2 Monaten bei der Wiederzulassung meines Fahrzeuges der Stempel auf der Rückseite des Kfz-Briefes für die Wiederinbetriebnahme vergessen wurde.

Hat das irgendwelche Auswirkungen?

Muss der Stempel nachträglich angebracht werden?

Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

...

kam folgende Antwort:

Zitat:

Sehr geehrter Herr ...,

der fehlende Stempel für die Wiederinbetriebnahme hat keine Auswirkung auf die Zulassung Ihres Fahrzeuges. Der Stempel kann bei der nächsten Befassung mit Ihren Fahrzeugpapieren nachgetragen werden.

Bei weitere Fragen können Sie mich unter u.a. Telefonnummer erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

...

meine Antwort:

Zitat:

Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Ich werde nächstes Jahr umziehen und werde bis dahin voraussichtlich nichts mehr mit der Zulassungsstelle Frankfurt zu tun haben.

Kann der Stempel im Fall der Fälle auch von einer fremden Zulassungsstelle nachgetragen werden?

Kann es später dann irgendwelche Schwierigkeiten geben?

Mit freundlichen Grüßen

...

und die Antwort:

Zitat:

Der Stempel kann nur von meiner Dienststelle eingetragen werden.

Ohne diesen Stempel könnte es auf anderen Zulassungsbehörden Schwierigkeiten geben, dies ist jedoch sehr unwahrscheinlich.

Wenn Sie möchten übersenden Sie mir Ihren Fahrzeugbrief zur Eintragung des Stempels per Einschreiben. Sie bekommen diesen unverzüglich zurück.

Mit freundlichen Grüßen

...

Meinen Kfz-Brief werde ich nicht per Post verschicken. Ich werde dann wahrscheinlich mal an einem Donnerstag Nachmittag hinfahren und mir den Stempel abholen. Sicher ist sicher.

Themenstarteram 6. September 2004 um 15:02

Vielen Dank für die Recherche - ich werde das dann wohl so ähnlich handhaben - wenn ich das nächste Mal wieder zu Hause bin, wenn die Zulassungsstelle geöffnet hat...

MfG, HeRo

...und ja, ich hätte auch selbst anrufen können...

am 10. September 2004 um 8:17

Klar, Briefe zu verschicken ist selbst per Einschreiben nicht ohne Risiko.

Wenn, dann vorher eine bestätigte (!) Kopie machen.

Im konkreten Fall würde ich mal im Urlaub bei der Zulassungsstelle vorbeifahren und den Stempel nachtragen lassen.

Nur mal so zur Info. Es gibt auch Zulassungsservice-Firmen, die einem die Warterei abnehmen. Kostet zwar nen Bissel aber man spart sich die Zeit. Hab bisher auch nur gute Erfahrungen mit gemacht.

Zitat:

Original geschrieben von pontibird

Wenn, dann vorher eine bestätigte (!) Kopie machen.

[klugscheiß]

Es heißt beglaubigte Kopie

[/klugscheiß]

am 10. September 2004 um 12:31

Irrtum

 

Es gibt beides.

Eine Kopie bestätigt Dir die Gemeinde, der Pastor und so.

Beglaubigungen werden vom Notar durchgeführt.

Re: Irrtum

 

Zitat:

Original geschrieben von pontibird

Es gibt beides.

Eine Kopie bestätigt Dir die Gemeinde, der Pastor und so.

Beglaubigungen werden vom Notar durchgeführt.

Korrekt.

Kopien bestätigen kann der Aussteller eines Dokumentes. Für Beglaubigungen sind Notare, staatliche Beamte und Behörden zuständig.

am 10. September 2004 um 14:18

Zitat:

Kopien bestätigen kann der Aussteller eines Dokumentes.

Nicht nur der.

Ich war schon mit Dokumenten verschiedener Herkunft zum Bestätigen bei der Gemeinde.

Allemal zeit- und kostengünstiger als der Gang zum Notar.

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