Ordnungswidrigkeit wegen Zeugenaussage eines Vollzugsdienstes
Guten Tag,
Eine Beamtin wirft mir vor die die vorgeschriebene Parkscheibe von außen nicht gut lesbar bzw. überhaupt nicht im Fahrzeug angebracht zu haben. Weiteren Zeugen oder Beweisfotos bestehen nicht.
Mein Fahrzeug wurde auf der rechten Seite geparkt, der Fußgängerweg war somit auf der rechten Seite (aus Sicht des Fahrersitzes). Ich habe meine Parkscheibe aber auf das Armaturenbrett gelegt, wenn auch links vom Lenkrad.
Ist eine solche Handlung rechtens? Mir ist sehr wohl bewussst, dass ich wahrscheinlich günstiger komme, wenn ich einfach stumm die Ordnungswidrigkeit bezahle, könnten dann aber nicht alle Beamten einfach behaupten "Parkscheibe nicht gesehen - Geld her."?
Mit freundlichen Grüßen
Beste Antwort im Thema
Moin,
wenn ich unschuldig wäre würde ich nicht bezahlen.
Wo kommen wir denn hin, wenn ich jetzt schon ständig Fotos von meinem richtigen täglichen Verhalten fertigen muß, um bei etwaiger Beschuldigung den Nachweis parat zu haben...
Gruß
16 Antworten
Zitat:
@Alf3366 schrieb am 5. November 2014 um 15:50:10 Uhr:
Wenn die Politesse nicht das Gegenteil beweisen kann, steht eigentlich Aussage gegen Aussage. Da sollte der Rechtsgrundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" zum Tragen kommen. Leider sieht die Realität meist anders aus und es wird den (unfehlbaren) Beamten geglaubt.Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 4. November 2014 um 11:44:54 Uhr:
Allerdings ist die Frage, wie man beweisen soll, dass überhaupt eine Parkscheibe hinterlassen wurde....
Das ist ein weitverbreiteter Denkfehler. Hier steht nicht "Aussage gegen Aussage". Die Beamtin ist Zeugin, während hier der TE Verfahrensbeteiligter ist. Es gibt somit eine eindeutige Zeugenaussage - die Beamtin muss als Zeuge gar nichts beweisen. Selbst wenn die Beamtin versehentlich o.ä. die Parkscheibe übersehen hat, dürfte keine Richter bei der eindeutigen Sachlage für den TE entscheiden. Wie schon gesagt wurde hat die Beamtin kein persönliches Interesse beim Ausstellen eines "Tickets" bzw. an einer Falschaussage. Dadurch wird sie für den Richter zu einer äußerst glaubhaften Zeugin. Und in 9.999 Fällen von 10.000 hat die Beamtin ja auch alles richtig gemacht. Daher müsste der TE jetzt glaubhaft darlegen, dass es ausgerechnet in seinem Fall anders war. Und da reicht halt nicht: Die Parkscheibe war doch da. Insofern leider aus meiner Sicht so gut wie keine Erfolgsaussichten für den TE.
Grundsätzlich sehe ich das auch so. Aber wenn die Parkscheibe nun mal da lag, und richtig eingestellt war, würde ich in jedem Fall Einspruch erheben. Ob der dann durch geht, steht auf einem anderen Blatt. Aber einfach so kapitulieren, nee, das wäre nicht meins.