Opel Meriva A Bj. 2006 - Standlicht funktioniert nicht

Opel Meriva A

Moin zusammen,
guter Dinge bin ich heute mit meinem Opel zum TÜV gefahren für die AU + HU, natürlich endete es mit einer schlechten Nachricht.

Also habe ich versucht, die Mängelliste mit biblischen Ausmaßen zu verstehen und bin bereits recht früh an einem Punkt gescheitert. Mein Standlicht funktioniert leider nicht.

Also mit funktioniert nicht, meine ich einen Totalausfall, auf beiden Seiten, da leuchtet gar nichts, jedoch ertönt das schöne Warnsignal.

Ich hatte bereits in einem anderen Post gelesen, dass es an dem Lichtschalter liegen könnte, jedoch hatte der Betroffene dort auch kein Warnsignal.
Die Sicherungen habe ich bereit angeschaut, an denen liegt es wohl nicht, sodass ich das Problem nun bei dem Schalter oder den Relais suchen und finden möchte.

Was meint ihr denn, könnte es an dem Schaltet liegen? Eigentlich habe ich mit dem keine Probleme.

Alle anderen Beleuchtungsanlagen funktionieren, bis auf das dritte Bremslicht, jedoch habe ich dazu bereits eine Idee und es wäre eh nur ein GM und somit würde mein Auto auch ohne durchkommen.

Ich freue mich bereits auf eure Tipps & Vorschläge!

25 Antworten

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 17. Oktober 2024 um 19:20:44 Uhr:


In den ersten Jahren war dieses "Parklicht" noch integriert, unsere beiden Bj. 06/2003 und 02/2002 hatten es noch drinnen. Bei den späteren war davon auch un der Standartausstattungsliste nichts mehr davon zu lesen. Und in der BA steht dahinter das berühmte * für ausstattungsbedingte Ausstattung.
Es wird wohl auch nicht mehr bei deinem im BCM in der Software sein.

Meiner hat es auch noch wenn du den Blinker einschaltest rechts oder links, habe es noch nie gebraucht.

Ich auch nicht 😁😁 war halt drinnen.
Damals 2004 als er neu war alles mal ausprobiert und dann nie wieder. Genau so erging es den elektrisch einfahrenden Spiegeln, auch nur zum probieren benutzt.

Zitat:

@Lambda_1 schrieb am 18. Oktober 2024 um 06:29:53 Uhr:



In den ersten Jahren war dieses "Parklicht" noch integriert, unsere beiden Bj. 06/2003 und 02/2002 hatten es noch drinnen.

Ui, gerade gesehen. da gab es den Moppel noch gar nicht auf dem Markt. Muß 02/2004 heißen.

Zitat:

@JustinSch schrieb am 18. Oktober 2024 um 00:06:34 Uhr:


Danke @Siggi1803 für den Hinweis. 🙂

@0950_APAL Hattest du auch bereits mal das Problem bei der HU, dass du dafür einen EM eingetragen bekommen hast?

Ich bin ja immer selber zum TÜV gefahren, als insgesamt 10 mal mit dem Moppel. Ein Prüfer hat nie die Funktion von den Parklichtern überprüft.
Auch bei anderen Fahrzeugen kann ich mich nicht daran erinnern.

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Und zumal würde ich falls ich das Auto mal irgend wo nachts abstellen würde aus Sicherheit lieber das Standlicht nutzen. So habe ichs noch vor 40 Jahren gelernt in der Fahrschule. 🙂
Gruß!

Hm, da habe ich wohl einen spannenden Prüfer erwischt oder ich verstehe irgendetwas falsch an meiner Mängelliste.
„Begrenzungsleuchte (Standlicht) links und rechts ohne Funktion“ ausgestellt vom TÜV NORD.

@Lambda_1, da war ich etwas später dran. Ich habe meinen Führerschein 2018 absolviert und dort hatte ich noch gelernt, dass man das Standlicht auf der Seite aktivieren soll, welche Richtung Straßenmitte steht.

Habe ich aber zuvor noch nie im Leben benutzt.

Moin zusammen,
ich habe eben mal bei meiner TÜV NORD Stelle angerufen.

Die meinten, das Parklicht separat links und rechts muss funktionieren! Das muss auch bei jedem Auto machbar sein, ohne Außnahme.

Das bedeutet wohl, hat noch jemand Ideen, woran es liegen könnte, oder muss ich meinen Opel wirklich entsorgen, da das Parklicht nicht separat schaltbar bar… :/

Höchstens mal mit OpCom schauen ob man da was findet…

Das hat unsere Prüfer in den letzten 6 Jahren noch nie kontrolliert 😁 😁 😁
Ich bin auch der Meinung dass wenn das bei unserem Meriva so sein sollte, habe ich ganz ehrlich noch nie probiert, und bei meinem Ford Fiesta, jeweils immer nur die fahrerseite mit Betätigung des blinkers funktioniert. Die rechte Seite bleibt auch bei Betätigung des blinkers nach rechts dunkel. Weil meines Wissens so habe ich es damals in der fahrschule gelernt, immer nur die Seite zur Fahrbahnmitte beleuchtet werden muss.

@asgard010181 da habe ich wohl echt einen strengen erwischt bei meiner ersten Mal HU.

Genau, die Seite, welche zur Fahrbahnmitte gerichtet ist. Bei einer Einbahnstraße kann es ja auch die Beifahrerseite sein.

Dann lohnt sich wohl nochmal ein Blick mit den OpCom

Das steht im Gesetzestext, daraus lese ich daß es keine Verpflichtung ist daß es ein Parklicht geben muß. Es ist eine "Kann-Regelung" im Gegensatz zu dem Standlicht. Dies ist Pflicht.

In § 17 der Straßenverkehrsordnung heißt es dazu:

"Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen".

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