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Online-Zulassung funktioniert in Berlin problemlos; Händler wehrt sich mit Händen und Füßen dagegen

Hallo, ich hatte bei einem BMW-Vertragshändler als Leasingfahrzeug einen neuen BMW 225xe bestellt. Das Auto ist nun fertiggestellt worden. Der "Freundliche" hatte mich darauf aufmerksam gemacht und wollte die Details der Zulassung besprechen.

Ich beharrte in diesem Zusammenhang darauf, den Wagen online zuzulassen. Der Grund: In Berlin, wo ich wohne, ist es derzeit schwierig, Termine bei der Zulassungsstelle zu erhalten. Als Privatperson erhält man erst Termine im Januar oder Februar. Auch professionelle Zulassungsdienste benötigen zwei bis drei Wochen, bis sie die Unterlagen abgeben können. Nachdrücklich bittet das Berliner "Landesamt für Bevölkerungs- und Ordnungsangelegenheiten" darum, Zulassungssachen nur online zu erledigen. Ich kenne ein wenig die Verhältnisse bei den zentralen Behörden und Bürgerämtern: Die Verzögerungen sind zu einem guten Teil auf die "Kundschaft" zurückzuführen, die auf Vorrat Termine bucht und nicht wahrnimmt oder kommt und die Hälfte der Unterlagen nicht dabei hat, usw. Die Mitarbeiter sind dennoch irgendweshalb noch motiviert und stets erstaunlich freundlich.

Gut, jedenfalls hatte sich der "Freundliche" mit Händen und Füßen dagegen wehren wollen, dass ich das Online-Verfahren nutze. Ich würde nur den freigelegten Code auf der ZB Teil II (Fahrzeugbrief) benötigen. Ich erhielt eine ausdrückliche Droh-Mail: In Hamburg habe eine Online-Zulassung nicht funktioniert. Die Hamburger Behörde habe die Auskunft erteilt, dass die Online-Abwicklung in keiner einzigen deutschen Behörde funktioniere. Wenn der Brief durch Freilegen des Codes entwertet sei, benötige man einen neuen Brief von BMW, was zu einigen Wochen Verzögerung und erheblichen Mehrkosten führe, die man mir dann belaste.

Ich beharrte auf der Durchführung des Online-Verfahrens mit einer Mail, in der ich angab, dass mir amtliche Auskünfte zum Verfahren vorlägen und die einzigen Hindernisse bei der Online-Zulassung von BMW-Fahrzeugen in der Vergangenheit nach Berichten darauf beruht hatte, dass BMW entgegen seiner zwingenden rechtlichen Verpflichtung Fahrzeugdaten nicht an die Datenbank des Kraftfahrtbundesamt gemeldet habe.

Die Online-Zulassung funktionierte dann einwandfrei und sehr schnell. Der "Freundliche" übermittelte mir einen Scan der Unterlagen einschließlich freigelegtem Code. Die Zulassung war dann so einfach wie eine Amazon-Bestellung. Mit der eVB, meinen eigenen Daten, meinem gescannten Personalausweis (habe ich als PDF hochgeladen; jpg geht auch), einem PDF-Zusatzblatt (zur Beantragung des E-Kennzeichens), dem bereits reservierten Wunschkennzeichen plus Wunschkennzeichen-PIN, der FIN und natürlich dem freigelegten Code plus der Seriennummer der ZB Teil II sowie meinen Bankdaten konnte ich das Auto sofort (!) zulassen. Von der Existenz des Fahrzeugs und der Richtigkeit der eVB bis hin zu Steuerrückständen wird alles live online geprüft. Die neuen Papiere und Siegelmarken werden mir dann per Postzustellungsurkunde übersandt, wahrscheinlich, nachdem sich jemand "per Hand" auch noch einmal den Ausweis-Scan angeschaut hat. Eine Nutzung der elektronischen Funktion des elektronischen Personalausweises verlangt Berlin nicht (sie haben die Meldedaten aller Berliner ohnehin in der Behörde vorliegen - denn das LABO ist auch Meldebehörde). Die Gebührenzahlung erfolgt per Giropay oder Kreditkarte.

Da frage ich mich, weshalb sich ein Händler so sehr und mit offenbar unzutreffenden Behauptungen und Drohungen gegen die Online-Zulassung sperrt. Meine Theorie: Denen geht ein Zusatzgeschäft verloren. Sie nutzen irgendwelche "bundesweit tätigen" Anmeldedienste, die 40 bis 50 Euro für den "Zulassungsservice" nehmen, und berechnen dann ihren Kunden irgendetwas in der Dimension von 160 Euro. Auch die Schildermacher in ihren Buden vor den Kfz-Ämtern gehen leer aus, weil man sich die Kennzeichen dann auch online für 5 Euro bestellen kann, statt 20 Euro an der Bude zu zahlen. Wenn sich erst einmal herumspricht, dass man mit der Online-Zulassung nicht nur sofort zum Zuge kommt, sondern das Ganze auch noch billiger und schneller geht und zudem der Personalausweis nicht auch noch (halblegal) tagelang bei irgendeinem "Zulassungsdienst" herumschwirrt, geht dieses Geschäft verloren.

Ich werde zu dem Händler dazu nichts mehr sagen, merke mir das aber sicherlich sehr gut.

Über Meinungen vor allem zu dem Verhalten des Händlers hinsichtlich der Online-Zulassung (stimmen meine Verschwörungstheorien?) würde ich mich freuen.

Beste Antwort im Thema

Hallo, ich hatte bei einem BMW-Vertragshändler als Leasingfahrzeug einen neuen BMW 225xe bestellt. Das Auto ist nun fertiggestellt worden. Der "Freundliche" hatte mich darauf aufmerksam gemacht und wollte die Details der Zulassung besprechen.

Ich beharrte in diesem Zusammenhang darauf, den Wagen online zuzulassen. Der Grund: In Berlin, wo ich wohne, ist es derzeit schwierig, Termine bei der Zulassungsstelle zu erhalten. Als Privatperson erhält man erst Termine im Januar oder Februar. Auch professionelle Zulassungsdienste benötigen zwei bis drei Wochen, bis sie die Unterlagen abgeben können. Nachdrücklich bittet das Berliner "Landesamt für Bevölkerungs- und Ordnungsangelegenheiten" darum, Zulassungssachen nur online zu erledigen. Ich kenne ein wenig die Verhältnisse bei den zentralen Behörden und Bürgerämtern: Die Verzögerungen sind zu einem guten Teil auf die "Kundschaft" zurückzuführen, die auf Vorrat Termine bucht und nicht wahrnimmt oder kommt und die Hälfte der Unterlagen nicht dabei hat, usw. Die Mitarbeiter sind dennoch irgendweshalb noch motiviert und stets erstaunlich freundlich.

Gut, jedenfalls hatte sich der "Freundliche" mit Händen und Füßen dagegen wehren wollen, dass ich das Online-Verfahren nutze. Ich würde nur den freigelegten Code auf der ZB Teil II (Fahrzeugbrief) benötigen. Ich erhielt eine ausdrückliche Droh-Mail: In Hamburg habe eine Online-Zulassung nicht funktioniert. Die Hamburger Behörde habe die Auskunft erteilt, dass die Online-Abwicklung in keiner einzigen deutschen Behörde funktioniere. Wenn der Brief durch Freilegen des Codes entwertet sei, benötige man einen neuen Brief von BMW, was zu einigen Wochen Verzögerung und erheblichen Mehrkosten führe, die man mir dann belaste.

Ich beharrte auf der Durchführung des Online-Verfahrens mit einer Mail, in der ich angab, dass mir amtliche Auskünfte zum Verfahren vorlägen und die einzigen Hindernisse bei der Online-Zulassung von BMW-Fahrzeugen in der Vergangenheit nach Berichten darauf beruht hatte, dass BMW entgegen seiner zwingenden rechtlichen Verpflichtung Fahrzeugdaten nicht an die Datenbank des Kraftfahrtbundesamt gemeldet habe.

Die Online-Zulassung funktionierte dann einwandfrei und sehr schnell. Der "Freundliche" übermittelte mir einen Scan der Unterlagen einschließlich freigelegtem Code. Die Zulassung war dann so einfach wie eine Amazon-Bestellung. Mit der eVB, meinen eigenen Daten, meinem gescannten Personalausweis (habe ich als PDF hochgeladen; jpg geht auch), einem PDF-Zusatzblatt (zur Beantragung des E-Kennzeichens), dem bereits reservierten Wunschkennzeichen plus Wunschkennzeichen-PIN, der FIN und natürlich dem freigelegten Code plus der Seriennummer der ZB Teil II sowie meinen Bankdaten konnte ich das Auto sofort (!) zulassen. Von der Existenz des Fahrzeugs und der Richtigkeit der eVB bis hin zu Steuerrückständen wird alles live online geprüft. Die neuen Papiere und Siegelmarken werden mir dann per Postzustellungsurkunde übersandt, wahrscheinlich, nachdem sich jemand "per Hand" auch noch einmal den Ausweis-Scan angeschaut hat. Eine Nutzung der elektronischen Funktion des elektronischen Personalausweises verlangt Berlin nicht (sie haben die Meldedaten aller Berliner ohnehin in der Behörde vorliegen - denn das LABO ist auch Meldebehörde). Die Gebührenzahlung erfolgt per Giropay oder Kreditkarte.

Da frage ich mich, weshalb sich ein Händler so sehr und mit offenbar unzutreffenden Behauptungen und Drohungen gegen die Online-Zulassung sperrt. Meine Theorie: Denen geht ein Zusatzgeschäft verloren. Sie nutzen irgendwelche "bundesweit tätigen" Anmeldedienste, die 40 bis 50 Euro für den "Zulassungsservice" nehmen, und berechnen dann ihren Kunden irgendetwas in der Dimension von 160 Euro. Auch die Schildermacher in ihren Buden vor den Kfz-Ämtern gehen leer aus, weil man sich die Kennzeichen dann auch online für 5 Euro bestellen kann, statt 20 Euro an der Bude zu zahlen. Wenn sich erst einmal herumspricht, dass man mit der Online-Zulassung nicht nur sofort zum Zuge kommt, sondern das Ganze auch noch billiger und schneller geht und zudem der Personalausweis nicht auch noch (halblegal) tagelang bei irgendeinem "Zulassungsdienst" herumschwirrt, geht dieses Geschäft verloren.

Ich werde zu dem Händler dazu nichts mehr sagen, merke mir das aber sicherlich sehr gut.

Über Meinungen vor allem zu dem Verhalten des Händlers hinsichtlich der Online-Zulassung (stimmen meine Verschwörungstheorien?) würde ich mich freuen.

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@hk_do: alle auf dem Foto dargestellten Kennzeichen sind zulässig, es wurde nur die passende Anleitung für mein einzeiliges Kennzeichen angekreuzt damit ich die Plaketten richtig anbringe… oder habe ich deine Aussage falsch verstanden?
btw, natürlich stehen bei mir Stadtplakette und TÜV-Plakette nicht genau mittig übereinander sondern versetzt, hätte ich doch lieber machen lassen sollen :-P

Ich habe da keine große Hoffnung und "freue" mich schon auf Diskussionen, warum ich mich "so anstelle" wo es doch bei anderen "kein Problem" ist 🙁

Denn: warum sollten die Überwachungsinstitutionen da konsequenter sein als bisher die Zulassungsstellen?

Mir kann jedenfalls keiner erzählen, dass alle die, die mit einem eigentlich nicht zulässigen Kennzeichen herumfahren die Plaketten vom "richtigen" Kennzeichen ************************* und an das "falsche" Kennzeichen montiert haben.

(Beschreibung der Methode unkenntlich gemacht, ich will ja keinem eine Anleitung liefern...)

Zitat:

Der Wagen war vorher außerhalb Berlins zugelassen.
Also scheint „Umschreibung“ die richtige Vorgehensweise zu sein. Morgen soll ich die Papiere per Mail bekommen mit freigemachten Codes.
Danke euch schonmal :-)

Ich sitze im selben Boot wie du. Benötigen Sie das Nummernschild des Vorbesitzers? Es gibt einen Abschnitt zum Hinzufügen des Sicherheitscodes der Schilde. Ich war etwas verwirrt. Ich habe nur Tiel 1 und 2.

Der Händler ist sehr speziell und hat den Geheimcode nicht geöffnet. Und er hat es mir per E-Mail geschickt und gepostet.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 26. August 2021 um 19:10:50 Uhr:


?
Ist das Fahrzeug noch angemeldet?

Wenn ja und das Kennzeichen soll gewechselt werden,müssen natürlich die Sicherheitscodes der alten Schilder frei gelegt und eingegeben werden.

Es ist nicht registriert. jetzt beim Händler abgemeldet.

Dann werden nur die Code's von ZB1 und 2 benötigt.
Trotzdem würde ich darauf bestehen,die alten Dokumente bei der Fahrzeug Abholung mitzubekommen

Dankeschön. Ich denke, das bedeutet, dass ich die beiden Fragen zu den Nummernschildcodes überspringen kann.

Die sollte nicht auftauchen, bei der Abfrage wird der außer Betrieb gesetzte Zustand erkannt werden

Ich habe meine Zulassung per Post in 3 Tagen bekommen!

Zitat:

@windelexpress schrieb am 26. August 2021 um 19:43:58 Uhr:


Die sollte nicht auftauchen, bei der Abfrage wird der außer Betrieb gesetzte Zustand erkannt werden

Die Abfrage zu den Nummernschildern wird soweit ich mich erinner nicht übersprungen, man lässt einfach nur die Felder frei, trägt also nichts ein. Dass das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt ist wird glaub ich durch die Codes von ZB 1 und 2 bestätigt, mit dem Freilegen der Codes sind die Papiere ja auch entwertet, also ungültig.

@artech: Sorry dass ich jetzt erst antworte, für ein bereits abgemeldetes Auto braucht man die alten Schilder nicht (wurde ja auch schon beantwortet). Super dass es bei dir so schnell geklappt hat :-)
Die alten Dokumente des Fahrzeugs habe ich übrigens vom Händler bekommen, sind schön bei mir abgeheftet.

Danke passi1609, ich habe es gefolgert und zum Glück hat es funktioniert.

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