Online-Zulassung funktioniert in Berlin problemlos; Händler wehrt sich mit Händen und Füßen dagegen
Hallo, ich hatte bei einem BMW-Vertragshändler als Leasingfahrzeug einen neuen BMW 225xe bestellt. Das Auto ist nun fertiggestellt worden. Der "Freundliche" hatte mich darauf aufmerksam gemacht und wollte die Details der Zulassung besprechen.
Ich beharrte in diesem Zusammenhang darauf, den Wagen online zuzulassen. Der Grund: In Berlin, wo ich wohne, ist es derzeit schwierig, Termine bei der Zulassungsstelle zu erhalten. Als Privatperson erhält man erst Termine im Januar oder Februar. Auch professionelle Zulassungsdienste benötigen zwei bis drei Wochen, bis sie die Unterlagen abgeben können. Nachdrücklich bittet das Berliner "Landesamt für Bevölkerungs- und Ordnungsangelegenheiten" darum, Zulassungssachen nur online zu erledigen. Ich kenne ein wenig die Verhältnisse bei den zentralen Behörden und Bürgerämtern: Die Verzögerungen sind zu einem guten Teil auf die "Kundschaft" zurückzuführen, die auf Vorrat Termine bucht und nicht wahrnimmt oder kommt und die Hälfte der Unterlagen nicht dabei hat, usw. Die Mitarbeiter sind dennoch irgendweshalb noch motiviert und stets erstaunlich freundlich.
Gut, jedenfalls hatte sich der "Freundliche" mit Händen und Füßen dagegen wehren wollen, dass ich das Online-Verfahren nutze. Ich würde nur den freigelegten Code auf der ZB Teil II (Fahrzeugbrief) benötigen. Ich erhielt eine ausdrückliche Droh-Mail: In Hamburg habe eine Online-Zulassung nicht funktioniert. Die Hamburger Behörde habe die Auskunft erteilt, dass die Online-Abwicklung in keiner einzigen deutschen Behörde funktioniere. Wenn der Brief durch Freilegen des Codes entwertet sei, benötige man einen neuen Brief von BMW, was zu einigen Wochen Verzögerung und erheblichen Mehrkosten führe, die man mir dann belaste.
Ich beharrte auf der Durchführung des Online-Verfahrens mit einer Mail, in der ich angab, dass mir amtliche Auskünfte zum Verfahren vorlägen und die einzigen Hindernisse bei der Online-Zulassung von BMW-Fahrzeugen in der Vergangenheit nach Berichten darauf beruht hatte, dass BMW entgegen seiner zwingenden rechtlichen Verpflichtung Fahrzeugdaten nicht an die Datenbank des Kraftfahrtbundesamt gemeldet habe.
Die Online-Zulassung funktionierte dann einwandfrei und sehr schnell. Der "Freundliche" übermittelte mir einen Scan der Unterlagen einschließlich freigelegtem Code. Die Zulassung war dann so einfach wie eine Amazon-Bestellung. Mit der eVB, meinen eigenen Daten, meinem gescannten Personalausweis (habe ich als PDF hochgeladen; jpg geht auch), einem PDF-Zusatzblatt (zur Beantragung des E-Kennzeichens), dem bereits reservierten Wunschkennzeichen plus Wunschkennzeichen-PIN, der FIN und natürlich dem freigelegten Code plus der Seriennummer der ZB Teil II sowie meinen Bankdaten konnte ich das Auto sofort (!) zulassen. Von der Existenz des Fahrzeugs und der Richtigkeit der eVB bis hin zu Steuerrückständen wird alles live online geprüft. Die neuen Papiere und Siegelmarken werden mir dann per Postzustellungsurkunde übersandt, wahrscheinlich, nachdem sich jemand "per Hand" auch noch einmal den Ausweis-Scan angeschaut hat. Eine Nutzung der elektronischen Funktion des elektronischen Personalausweises verlangt Berlin nicht (sie haben die Meldedaten aller Berliner ohnehin in der Behörde vorliegen - denn das LABO ist auch Meldebehörde). Die Gebührenzahlung erfolgt per Giropay oder Kreditkarte.
Da frage ich mich, weshalb sich ein Händler so sehr und mit offenbar unzutreffenden Behauptungen und Drohungen gegen die Online-Zulassung sperrt. Meine Theorie: Denen geht ein Zusatzgeschäft verloren. Sie nutzen irgendwelche "bundesweit tätigen" Anmeldedienste, die 40 bis 50 Euro für den "Zulassungsservice" nehmen, und berechnen dann ihren Kunden irgendetwas in der Dimension von 160 Euro. Auch die Schildermacher in ihren Buden vor den Kfz-Ämtern gehen leer aus, weil man sich die Kennzeichen dann auch online für 5 Euro bestellen kann, statt 20 Euro an der Bude zu zahlen. Wenn sich erst einmal herumspricht, dass man mit der Online-Zulassung nicht nur sofort zum Zuge kommt, sondern das Ganze auch noch billiger und schneller geht und zudem der Personalausweis nicht auch noch (halblegal) tagelang bei irgendeinem "Zulassungsdienst" herumschwirrt, geht dieses Geschäft verloren.
Ich werde zu dem Händler dazu nichts mehr sagen, merke mir das aber sicherlich sehr gut.
Über Meinungen vor allem zu dem Verhalten des Händlers hinsichtlich der Online-Zulassung (stimmen meine Verschwörungstheorien?) würde ich mich freuen.
Beste Antwort im Thema
Hallo, ich hatte bei einem BMW-Vertragshändler als Leasingfahrzeug einen neuen BMW 225xe bestellt. Das Auto ist nun fertiggestellt worden. Der "Freundliche" hatte mich darauf aufmerksam gemacht und wollte die Details der Zulassung besprechen.
Ich beharrte in diesem Zusammenhang darauf, den Wagen online zuzulassen. Der Grund: In Berlin, wo ich wohne, ist es derzeit schwierig, Termine bei der Zulassungsstelle zu erhalten. Als Privatperson erhält man erst Termine im Januar oder Februar. Auch professionelle Zulassungsdienste benötigen zwei bis drei Wochen, bis sie die Unterlagen abgeben können. Nachdrücklich bittet das Berliner "Landesamt für Bevölkerungs- und Ordnungsangelegenheiten" darum, Zulassungssachen nur online zu erledigen. Ich kenne ein wenig die Verhältnisse bei den zentralen Behörden und Bürgerämtern: Die Verzögerungen sind zu einem guten Teil auf die "Kundschaft" zurückzuführen, die auf Vorrat Termine bucht und nicht wahrnimmt oder kommt und die Hälfte der Unterlagen nicht dabei hat, usw. Die Mitarbeiter sind dennoch irgendweshalb noch motiviert und stets erstaunlich freundlich.
Gut, jedenfalls hatte sich der "Freundliche" mit Händen und Füßen dagegen wehren wollen, dass ich das Online-Verfahren nutze. Ich würde nur den freigelegten Code auf der ZB Teil II (Fahrzeugbrief) benötigen. Ich erhielt eine ausdrückliche Droh-Mail: In Hamburg habe eine Online-Zulassung nicht funktioniert. Die Hamburger Behörde habe die Auskunft erteilt, dass die Online-Abwicklung in keiner einzigen deutschen Behörde funktioniere. Wenn der Brief durch Freilegen des Codes entwertet sei, benötige man einen neuen Brief von BMW, was zu einigen Wochen Verzögerung und erheblichen Mehrkosten führe, die man mir dann belaste.
Ich beharrte auf der Durchführung des Online-Verfahrens mit einer Mail, in der ich angab, dass mir amtliche Auskünfte zum Verfahren vorlägen und die einzigen Hindernisse bei der Online-Zulassung von BMW-Fahrzeugen in der Vergangenheit nach Berichten darauf beruht hatte, dass BMW entgegen seiner zwingenden rechtlichen Verpflichtung Fahrzeugdaten nicht an die Datenbank des Kraftfahrtbundesamt gemeldet habe.
Die Online-Zulassung funktionierte dann einwandfrei und sehr schnell. Der "Freundliche" übermittelte mir einen Scan der Unterlagen einschließlich freigelegtem Code. Die Zulassung war dann so einfach wie eine Amazon-Bestellung. Mit der eVB, meinen eigenen Daten, meinem gescannten Personalausweis (habe ich als PDF hochgeladen; jpg geht auch), einem PDF-Zusatzblatt (zur Beantragung des E-Kennzeichens), dem bereits reservierten Wunschkennzeichen plus Wunschkennzeichen-PIN, der FIN und natürlich dem freigelegten Code plus der Seriennummer der ZB Teil II sowie meinen Bankdaten konnte ich das Auto sofort (!) zulassen. Von der Existenz des Fahrzeugs und der Richtigkeit der eVB bis hin zu Steuerrückständen wird alles live online geprüft. Die neuen Papiere und Siegelmarken werden mir dann per Postzustellungsurkunde übersandt, wahrscheinlich, nachdem sich jemand "per Hand" auch noch einmal den Ausweis-Scan angeschaut hat. Eine Nutzung der elektronischen Funktion des elektronischen Personalausweises verlangt Berlin nicht (sie haben die Meldedaten aller Berliner ohnehin in der Behörde vorliegen - denn das LABO ist auch Meldebehörde). Die Gebührenzahlung erfolgt per Giropay oder Kreditkarte.
Da frage ich mich, weshalb sich ein Händler so sehr und mit offenbar unzutreffenden Behauptungen und Drohungen gegen die Online-Zulassung sperrt. Meine Theorie: Denen geht ein Zusatzgeschäft verloren. Sie nutzen irgendwelche "bundesweit tätigen" Anmeldedienste, die 40 bis 50 Euro für den "Zulassungsservice" nehmen, und berechnen dann ihren Kunden irgendetwas in der Dimension von 160 Euro. Auch die Schildermacher in ihren Buden vor den Kfz-Ämtern gehen leer aus, weil man sich die Kennzeichen dann auch online für 5 Euro bestellen kann, statt 20 Euro an der Bude zu zahlen. Wenn sich erst einmal herumspricht, dass man mit der Online-Zulassung nicht nur sofort zum Zuge kommt, sondern das Ganze auch noch billiger und schneller geht und zudem der Personalausweis nicht auch noch (halblegal) tagelang bei irgendeinem "Zulassungsdienst" herumschwirrt, geht dieses Geschäft verloren.
Ich werde zu dem Händler dazu nichts mehr sagen, merke mir das aber sicherlich sehr gut.
Über Meinungen vor allem zu dem Verhalten des Händlers hinsichtlich der Online-Zulassung (stimmen meine Verschwörungstheorien?) würde ich mich freuen.
130 Antworten
4-6 Wochen als ich das letzte Mal geschaut habe. Mit ganz viel Glück bekommt man wohl auch noch einen Termin am gleichen Tag wenn man ganz früh anruft, auf den Stress hatte ich aber keine Lust.
So, kurzes Update: auf meine Mail von gestern wurde geantwortet. Mein Antrag wurde am 04.08.21 bearbeitet, wann die Papiere an die PIN AG zur Zustellung übergeben wurden wurde aber nicht gesagt. Nur wie es auf der Internetseite steht dass es bis zu 7 Tage dauern kann.
Ich bin gespannt…
So, jetzt aber. Heute wurden die Papiere von der PIN AG zugestellt. Vom Antrag (03.08.2021) bis zur Zusendung der Papiere (11.08.2021) hat es genau 8 Tage gedauert (6 Werktage).
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In der Summe immer noch schneller als einen Termin in Berlin zu bekommen und günstiger als es über einen Zulassungsdienst machen zu lassen, wenn die überhaupt schneller gewesen wären.
Muss man nur abwarten,wie sich das entwickelt,wenn die Fallzahlen von i-kfz steigen.
Nun bloß nicht beim kleben der Plakettenhalter Mist bauen und dann Feuer frei.
Glaube ich lasse die Plaketten morgen bei der Abholung von einem Mitarbeiter des Autohauses drauf kleben, die sollten ja wissen wie es geht :-P
Ich glaube nicht, denn Händler dürfen noch keine Zulassung im Auftrag des Kunden beantragen.
War doch eine Anleitung dabei, wie das zu kleben ist.
Ja, ist ne Anleitung bei, gibt auch ein Video im Netz, viel falsch kann man da eigentlich nicht machen :-)
rein Interessehalber:
Steht auf dem Bescheid auch drauf, auf welche Art Kennzeichenschilder (vor allem: welche Größe) die Plakettenträger mit den Plaketten geklebt werden dürfen?
Ja, da ist ne Anleitung für alle gängigen Kennzeichen bei und das welches auf dich zutrifft ist gekennzeichnet. Du gibst ja schon bei der Zulassung online an welche Art Kennzeichen du verwendest.
Sehr guter Gedanke.
Ich glaub, dass lediglich drin steht,dass sie der FZV entsprechen müssen.
Mal sehen,wann die ersten wirren Kennzeichen-Schilder den Kontrolleuren auffallen.
Könnte es durch einen SV bemängelt werden?
@Passi
Steht auch die mindest länge drin?
das ist ja mein Gedanke:
Wer sein Mopped online anmeldet könnte ja ganz einfach die Plakettenträger auf ein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen aufkleben. Gleiches gilt für den, der US-Stoßstangen an sein Auto montiert hat.
Bisher habe ich solche Dinge ja immer nach dem Motto behandelt "wenn die Zulassungsstelle da Plaketten drauf geklebt hat, dann hat sie das de facto genehmigt und ich muss nicht weiter drüber nachdenken".
Wenn die Plaketten aber auf Plakettenträgern sind ist das ja erkennbar nicht der Fall, und dann gibt es da ja den Mangel:
"0.1 c)
c) (Kennzeichen) entspricht nicht den Fahrzeugdokumenten (falsche Ausführung, Ausgestaltung und/oder Größe, Angaben stimmen nicht überein)"
bzw. wie es im (hoffentlich) bundeseinheitlichen Mangelbaum heißt: "Kennzeichen Ausführung unzulässig".
Zustand und Ausführung der Kennzeichen sind immerhin Pflichtprüfpunkte!
OK, das ist natürlich nicht sehr amtlich.
Und dazu noch falsch. Oder ist wirklich ein Fall denkbar, in dem einzeilige Schilder zulässig sind, zweizeilige aber nicht?!
(und was ist überhaupt mit den verkleinerten zweizeiligen Schildern?!)
Zitat:
@hk_do schrieb am 11. August 2021 um 21:12:07 Uhr:
das ist ja mein Gedanke:Wer sein Mopped online anmeldet könnte ja ganz einfach die Plakettenträger auf ein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen aufkleben. Gleiches gilt für den, der US-Stoßstangen an sein Auto montiert hat.
Bisher habe ich solche Dinge ja immer nach dem Motto behandelt "wenn die Zulassungsstelle da Plaketten drauf geklebt hat, dann hat sie das de facto genehmigt und ich muss nicht weiter drüber nachdenken".
Wenn die Plaketten aber auf Plakettenträgern sind ist das ja erkennbar nicht der Fall, und dann gibt es da ja den Mangel:
"0.1 c)
c) (Kennzeichen) entspricht nicht den Fahrzeugdokumenten (falsche Ausführung, Ausgestaltung und/oder Größe, Angaben stimmen nicht überein)"bzw. wie es im (hoffentlich) bundeseinheitlichen Mangelbaum heißt: "Kennzeichen Ausführung unzulässig".
Zustand und Ausführung der Kennzeichen sind immerhin Pflichtprüfpunkte!
Dass ist ja schon mal was. Kann man nur hoffen, dass es überwiegend gleich gehandhabt wird.
Manchmal schon verwunderlich was für Kennzeichen so unterwegs sind.