Oldtimer Trekker ohne landwirtschaftlichen Zweck!!!
Hey Leute,
ich hab da mal ne Frage, für die ich noch keine eindeutige Antwort bekommen habe.
Ich besitze die Führerscheinklasse B, welche ja bekanntlich "L" einschließt.
Ich, als bekennender Oldie- Liebhaber möchte mir einen Porsche Diesel Junior Schlepper zulegen.
Leider verfüge ich nicht über einen land- oder forstwirtschaftlichen Nutzungszweck, sondern möchte einfach bei schönem wetter durchs Ländle tuckern.
Ich brauche auch keinen Hänger oder sonstige Arbeitsgeräte an meinem Trecker.
Kann ich ihn mit schwarzem Kennzeichen ohne "Agrar-Zwecke" fahren und ihn normal zulassen?
PS. er hat eine Höchstgeschwindigkeit von 19 km/h und weigt ca 1800 kg.
Danke schon ma im Vorraus
Gruß Tom
Beste Antwort im Thema
der TE möchte mit seinem Schlepper Spazierenfahren, das ist kein land- oder forstwirtschaftlicher Zweck, der land- oder forstwirtschaftliche Zweck ist aber bei Klasse L gefordert! Also gibt es für den TE eine Grenze von 3,5 to da der TE die in B enthaltene Klasse L nicht nutzen kann.
die Zweckbindung mal hervorgehoben
Klasse L:
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
24 Antworten
Ganz ehrlich, ich habe mich gegen das H entschieden. Steuer für Schlepper vor 1962 EZ sind ungefähr 60 € im Jahr, Versicherung nicht mal 90 Mücken. Wenn du nicht in Umweltzonen willst, überlegs dir.
Die Steuer, nicht für landwirtschaftliche Zwecke genutzt, richtet sich nach dem zGG.
Ein Schlepper mit 2800kg zGG kostet 160Euro im Jahr.
~ 11,25Euro / 200kg
Wenn Dein Schlepper nur ~60€ kostet ist er 1000kg leicht.
Bei 67 Euro Steuerlast 1200kg.
Jep,950 Kg. Aber ein Junior sollte auch nicht mehr haben.
die "Schlepperführerscheinklassen" gelten nur für land-und forstwirtschaftliche Nutzungen, alles andere ist den PKW-Klassen anzusehen, wenn der TE den B oder den alten Klasse 3 (umgeschrieben als BE mit Gewichtserweiterungen ) hat, kann er es fahren. Die steuerliche Handhabung ist ja schon klar, das es normal versteuert sein muß, aber es lohnt in der Tat die H-Schilder zu bekommen wenn man häufiger fahren möchte, wer nur mal das Fahrzeug vorführen möchte kann die roten Oldtimer-Kennzeichen auch in Betracht ziehen, hierzu können die Zulassungsstellen mehr Info geben
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Zitat:
Original geschrieben von Jan81
Ganz ehrlich, ich habe mich gegen das H entschieden. Steuer für Schlepper vor 1962 EZ sind ungefähr 60 € im Jahr, Versicherung nicht mal 90 Mücken. Wenn du nicht in Umweltzonen willst, überlegs dir.
Darum schrieb ich ja auch auf der 1. Seite, das es ein Rechenbeispiel ist.
Der TE schreibt der Junior wiegt 1.800 kg, ob nun Leer oder zgM wissen wir nicht.
Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen brauchen keine Umweltplakette, die sind von den Verkehrsverboten ausgenommen. Genauso wie 2 und 3rädrige Kraftfahrzeuge, Arbeitsmaschinen usw..
Daher fährt kaum ein Trekker mit H-Kennzeichen rum, ohne ist billiger im Unterhalt.
Zitat:
Original geschrieben von Moers75
Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen brauchen keine Umweltplakette, die sind von den Verkehrsverboten ausgenommen. Genauso wie 2 und 3rädrige Kraftfahrzeuge, Arbeitsmaschinen usw..Daher fährt kaum ein Trekker mit H-Kennzeichen rum, ohne ist billiger im Unterhalt.
das gilt aber nur, so sie landwirtschaftlich zugelassen werden können, andernfalls gelten gleiche Rechte, wie beim PKW.
Eine landwirtschaftliche Zugmaschine bleibt eine landwirtschaftliche Zugmaschine auch wenn sie privat zugelassen wird, hier die Definition laut Zulassungsverordnung:
"land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen: Kraftfahrzeuge, deren Funktion im Wesentlichen in der Erzeugung einer Zugkraft besteht und die besonders zum Ziehen, Schieben, Tragen und zum Antrieb von auswechselbaren Geräten für land- oder forstwirtschaftliche Arbeiten oder zum Ziehen von Anhängern in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben bestimmt und geeignet sind, auch wenn sie zum Transport von Lasten im Zusammenhang mit land- oder forstwirtschaftlichen Arbeiten eingerichtet oder mit Beifahrersitzen ausgestattet sind;"
Sprich Trekker bleibt Trekker.
Der tatsächliche Einsatzzweck hat dann was mit Führerscheinrecht und Steuerbefreiung zu tun, ändert aber nichts an der Fahrzeugkategorie. Ein Trekker bleibt nun mal ein Fahrzeug dessen Bauart auf den landwirtschaftlichen Zweck ausgerichtet ist.
Zitat:
Original geschrieben von Moers75
Eine landwirtschaftliche Zugmaschine bleibt eine landwirtschaftliche Zugmaschine auch wenn sie privat zugelassen wird, hier die Definition laut Zulassungsverordnung:"land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen: Kraftfahrzeuge, deren Funktion im Wesentlichen in der Erzeugung einer Zugkraft besteht und die besonders zum Ziehen, Schieben, Tragen und zum Antrieb von auswechselbaren Geräten für land- oder forstwirtschaftliche Arbeiten oder zum Ziehen von Anhängern in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben bestimmt und geeignet sind, auch wenn sie zum Transport von Lasten im Zusammenhang mit land- oder forstwirtschaftlichen Arbeiten eingerichtet oder mit Beifahrersitzen ausgestattet sind;"
Sprich Trekker bleibt Trekker.
Der tatsächliche Einsatzzweck hat dann was mit Führerscheinrecht und Steuerbefreiung zu tun, ändert aber nichts an der Fahrzeugkategorie. Ein Trekker bleibt nun mal ein Fahrzeug dessen Bauart auf den landwirtschaftlichen Zweck ausgerichtet ist.
nö - es ist immer im Zusammenhang mit land- und forstwirtschaftlicher Nutzung zu sehen und der TE fragt im Bezug auf den Führerschein. Ein Traktor kann landwirtschaftlich aber genauso gewerblich genutzt werden, letzteres sieht man sehr häufig bei Erdbewegungen an Deichen oder beim Strassenbau. Klar gibt es steuerlich weiterhin noch Feinheiten, die ich hier nicht aufführen werde.
Zitat:
Original geschrieben von Nordjoe
nö - es ist immer im Zusammenhang mit land- und forstwirtschaftlicher Nutzung zu sehen und der TE fragt im Bezug auf den Führerschein. Ein Traktor kann landwirtschaftlich aber genauso gewerblich genutzt werden, letzteres sieht man sehr häufig bei Erdbewegungen an Deichen oder beim Strassenbau. Klar gibt es steuerlich weiterhin noch Feinheiten, die ich hier nicht aufführen werde.
Die Nutzung ist für das Thema Feinstaubplakette aber erstmal egal, da geht es rein um die Fahrzeugkategorie die in den Papieren steht.
Bei anderen Punkten kommt es dagegen auf die tatsächliche Nutzung drauf an - aber eben nicht überall. Die Fahrzeugart ändert sich mit der Nutzung ja erstmal nicht.
Anderes Beispiel wo der Unterschied deutlicher ist: PKW bleibt immer PKW. Zulassungstechnisch heißt die Fahrzeugart also immer PKW - egal wie genutzt. Wird er als Taxi oder Mietwagen genutzt kann ich in Folge aber trotzdem ein großer Unterschied im Hinblick auf HU-Frist, Führerschein usw.. ergeben. Aber es bleibt ein PKW.