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Oldtimer für Hochzeitsfahrten- gewerblich

Themenstarteram 24. Oktober 2014 um 14:02

Hallo Motortalker

Ich hoffe das mir jemand aus der Gemeinde helfen kann, ein Problem zu lösen.

Ab April 2015 möchte ich als Gewerbetreibender, meine Oldtimer für Hochzeitfahrten anbieten.

Es handelt sich vorerst um 2 Autos. Einen Fiat AS Spider 1969. Den möchte ich an Selbstfahrer für Hochzeitsfahrten vermieten, stundenweise, also keine langen Wochenend Touren.

Das zweite Auto ist ein Chevrolet 4-door Sedan von 1931. Den werde ich, als Chauffeur selbst fahren, um Brautpaare zu befördern. Das Übliche im Rahmen von 100-150 km. Also fahrt zur Kirche, Fotograf Hotel usw.

Erfahren habe ich heute folgendes:

Personenbeförderungsschein ist Pflicht; kein Problem

Konzession für Mietwagen??? auch noch möglich im üblichen Kostenrahmen

Unternehmerprüfung bei der IHK...

Muss ich diese auch ablegen, wenn ich schon seit 15 Jahren als selbstständiger, steuerzahlender Einzelunternehmer tätig bin?

Geplant ist 2-3 Hochzeiten im Monat von April bis max. Nov. je nach Wetterlage. Natürlich gegen Rechnung inkl. 19% Mwst. usw.

Ob es funktioniert weiss ich natürlich erst, wenn ich angefangen habe zu werben, über Internet und Flyer in den Luxushotels hier im Chiemgau.

Besteht die Möglichkeit das H-Kennzeichen zu verlieren, wenn die Oldtimer gewerblich etwa 5-6000 km pro Saison unterwegs sind?

Muss ein Oldtimer der ab und zu gewerblich genutzt wird jedes Jahr zum Tüv, sow ein normales Taxi?

Am meisten beschäftigt mich die sog. UNternehmerprüfung die bei der IHK abgelegt werden muss und mehrere hundert EURO kosten soll, typisch IHK eben.

Wer hat Erfahrung mit diesem Ablauf und gibt mir ev. ein paar Tips.

Ich will diese Sache in jedem Fall als völlig legales Gewerbe betreiben und will keinerlei Stress mit Behörden.

Es war mir nicht bewusst, dass man von Seiten der Behörden so zugemüllt wird, um im Umkreis von ca. 50km Brautpaare zu fahren, damit etwas Geld zu verdienen und natürlich auch Steuern zu zahlen.

Ich dachte doch tatsächlich das 35 jährige unfallfreie Fahrpraxis und ein P-Schein ausreicht.

Vorab schon mal vielen Dank an Alles die hier lesen und ev. helfen können.

Eduard1960

Beste Antwort im Thema

Falsch! Hier heißt die Genehmigung "Mietwagen für den Gelegenheitsverkehr".

Die Beförderung von Personen gegen ein Entgelt ist in jedem Fall Genehmigungspflichtig.

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Die Idee finde ich sehr gut :)

Um die Unternehmerprüfung wirst du nicht rum kommen, ist im Taxi- und Mietwagengewerbe das was im Handwerk der Meisterbrief ist, kurz, es geht nicht ohne.

Bei den Fragen zur HU und H Kennzeichen kann ich dir leidr nicht weiter helfen, vermute aber mal das die jährliche HU zur Pflicht wird.

Hast du dich denn schon mal bei der zuständigen Behörde umgehört?

Viel Erfolg :)

Gruß

MiReu

Themenstarteram 24. Oktober 2014 um 17:18

Hallo Mireu

Vielen Dank für das Lob der guten Idee. Ich muss wohl die Behörde fragen, ob ich tatsächlich bei der IHK

Diese Unternehmerprüfung machen muss.

Wenn ja ist das, wie immer, reine Geldschneiderei.

Ich fahre 35 Jahre unfallfrei, davon 30 Jahre

Außendienst. Fahre mit meinem MG (1938)

Internationale Oldtimerrallyes, bin gelernter

Kaufmann im Außenhandel und seit 15 Jahren selbstständig.

Unternehmerprüfung????? Hat 1999 keiner verlangt. Steuern zahlen geht auch ohne Prüfung.

Bin gespannt wie die Sache ausgeht und ob es sich lohnt die Sache in Angriff zu nehmen

Nochmals Danke und Gruß

Eduard

Wichtig ist für Dich wohl auch, daß Du um normale "Pflichtsachen" für Mietwagen, sprich Wegstreckenzähler und Taxialarmanlage, herumkommst.

Bei Deinem Vorhaben könnte die Behörde gut Ausnahmen gestatten. Sie tun sich leichter, wenn Du sagst daß Du nicht nach km sondern Pauschal oder nach Stunden abrechnest.

Unternehmerprüfung wirst Du wohl machen müssen, die ist aber bei kaufmännischer Vorgeschichte nicht allzu schwer zu bewerkstelligen. Gute Bücher zum lernen gibt´s z.B. beim Vogel-Verlag.

 

Das H-Kennzeichen war früher mal bei gewerblichem Einsatz nicht möglich, da wurde aber meines Wissens nach was geändert.

Wichtig: Sprich vorher mit Deiner Versicherung. Von deren Prämien hängt ab, ob sich das ganze für Dich lohnen könnte.

MFG SVen

am 25. Oktober 2014 um 8:52

Aus dem Bauch heraus würde ich das ganze ersteinmal abkürzen.

Wichtig wäre die Versicherung.

Dann würde ich das Auto an das Ehepaar vermieten. (Selbstfahrer Autovermietung anmelden)

Die besorgen sich dann einen Fahrer.

Du setzt dich im Anzug daneben und fertig ist die Kiste.

Parallel dazu büffelst du für die Unternehmerprüfung.

Läuft das Geschäft (was ich nicht glaube) kannst du immer noch alle Vorrausetzungen die nötig sind erfüllen.

Das ist eben so in Deutschland. Man kann nicht mal eben ne Wurstbude aufmachen, nur weil man 35 Jahre Zuhause gegrillt hat.

@

Ich glaube deshalb nicht an das Geschäft, weil:

1. Jeder der einen Oltimer nutzen möchte einen in der Verwandschaft findet, der dies für ein "Trinkgeld" sehr gerne macht. Der Olti wird gezeigt, der Olti wird genutzt..... kommt aufs Bild!

2. Leute die richtig Kohle haben planen ihre Hochzeit über Agenturen.

Solltest du bei denen einen Vertrag bekommen, dann meistens nur über den Preis und vor allem mit dem Nachweis eines oder mehrere Ersatzfahrzeuge.

Geht was kaputt wollen die nicht mit dem Taxi weiter fahren.

@

Und die Agentur verdient mehr wie du.

@

Du suchst dir Jemanden der dir die Unternehmerprüfung zur Verfügung stellt.

Evtl. mit einem Taxler das zusammen betreibst.

.

 

Themenstarteram 25. Oktober 2014 um 9:35

Vielen, Vielen Dank. Das hat mir jetzt geholfen. Ich glaube an die Geschichte, weil in meiner Nähe ein paar Anbieter aktiv sind.

Es würde niemand machen, wenn es keine Chance auf Gewinn gäbe.

Ich versuche mir durch die Autos eine kleine

Marktlücke zu basteln.

1 vorkriegslimousine

1 ein offen Sport Spider und

Später soll noch ein 7-sitzer dazu kommen

40er Jahre, Packard oder Cadillac.

Das hat niemand in der Verwandschaft.

Stretch Limos gibt's in München und andere bieten eher gewöhnliche old und youngtimer

An.

Ich versuche es. Leben kann man sicher nicht davon, aber wenn die Einnahmen ausreichen die Kosten der Autos zu decken, wäre es schon gut, denn man steckt jede Saison Geld in die Autos um sie im guten

Zustand zu halten,

Allen ein schönes Wochenende

Gruß

Eduard

am 27. Oktober 2014 um 11:42

Ob das ein Maßstab ist, daß andere nicht Pleite gehen, bezweifele ich.

Auch ein spezielles Fahrzeug als Wunschauto haben zu wollen bezweifele ich.

@

Weitherin solltest du die Gesetzeslage kennen.

Keine Gewinne erzielen zu wollen ist Liebhaberei.

Das haben schon andere versucht, sich ihr Hobby zu finanzieren durch "Selbstständigkeit"!

Trotzdem viel Erfolg. ;)

Themenstarteram 27. Oktober 2014 um 11:58

Hallo

Um nicht missverstanden zu werden. Es geht nicht darum die Oldtimerkosten durch Vermietung wieder "reinzuholen", sondern ich will ein richtiges Gewerbe betreiben. Ich will und muss Gewinne erzielen.

Wenn es am Anfang so läuft das die Oldtimerkosten erstmal drin sind ist das o.k., aber langfristig sollen Gewinne erzielt werden.

Ich werde wohl die Unternehmerprüfung ablegen müssen, P-Schein usw.

MFG

Eduard

Hi Eduard,

hast du dein Vorhaben umgesetzt?

Ich vermiete nebenher meinen BMW E30 von Zeit zu Zeit. Die Webseite die ich gebaut habe hat aber auch Platz für andere Fahrzeuge. Wenn du willst kann ich deinen Selbstfahrer Oldtimer auch mit aufnehmen.

Beste Grüße

Boris

Hallo,

ich glaube deine Frage ist nicht so ganz einfach zu beantworten wie es scheint das ist sehr oft auch von deiner Gemeinde abhängig.

Wir eine Gemeinschft von Taxiunternehmen haben mal eine Zeit, quasi als Unternehmer, aber ohne jegliche Verpflichtung, also Buchhaltung usw hat der Besitzer gemacht den Betrieb von 3 Oldtimern so „in Obhut” genommen die Fahrzeuge waren aber auf den Besitzer als Mietwagen zugelassen obwohl er selbst keine entsprechende Prüfung hatte. Gefahren sind damit auch nur Taxifahrer mit P-Schein. Allerdings wurde das von seiner Betriebssitzgemeinde toleriert.

Diese Toleranz gab es nur, weil die Fahrzeuge nicht im Sinn gewerbliche Personenbeförderung im üblichen war, sondern die Fahrzeuge nur ebenfalls z.B. für Hochzeiten und Firmenrundfahrten angeboten wurden, nicht wie Taxi, oder Mietwagen für jedermann, jederzeit.

Zwischenzeitlich hat sich am PbefG jedoch etwas geändert, mittlerweile braucht er uns nicht mehr und darf speziell dieses Geschäft ohne Unternehmerprüfung und auch ohne P-Schein betreiben, Wegstreckenzähler usw waren schon vorher nicht nötig.

Sein Geschäft mit den Oltimern ist nun ganz regulär angemeldet, wird wie alle Geschäfte versteuert, aber es sind keine Mietwagen mehr, sondern werden als Shuttleservice eingestuft und dafür braucht man wohl weder P- Schein, noch Unternehmerschein.

Doch würde ich in jedem Fall bei deiner zuständigen Gemeinde ganz genau nachfragen, ich weiß nämlich auch, dass in einem ähnlich gelagertenFall, allerdings im Nachbarlandkreis eine Genehmigung auf der Basis verweigert wurde.

Versuche es als Event-, oder Shuttleservice zu „verkaufen” vielleicht klappt es dann, denn du fährst ja keine Kunden nach Zufallsprinzip von Strasse A nach Strasse B, sondern nur vorher abgesprochene relativ feste Touren zu einem Pauschalpreis. Auch bist du nicht wie Taxi und Mietwagen jederzeit und spontan für irgendwelche beliebigen Strecken buchbar, was mit einem echten Oldtimer auch etwas abenteuerlich wäre.

H-Kennzeichen sind jedoch soweit ich weiß sogar für Taxi und Mietwagen zulässig, wenn sie das entsprechende Alter haben und die üblichen Ausstattungen und Bedingungen erfüllen.

Das Anbieten und die Erbringung geschäftsmäßiger Fahr¬dienste unterliegen den strengen Regelungen des Personenbeför¬derungsgesetzes und sind daher genehmigungspflichtig. Das heißt der Erbringer der Dienstleistung muss über eine Mietwagenkonzession einer Genehmigung nach § 49 PBefG verfügen. Dem durchführenden Unternehmer wird mit der Erteilung dieser Genehmi-gung die

fachliche und auch die finanzielle Leistungsfähigkeit bescheinigt. Die zuständige Genehmigungsbehörde, die der Zulassungsstelle angehörig ist, stellt dem Unternehmen hierüber eine entsprechende Genehmigungsurkunde aus. Darüber hinaus müssen alle eingesetzten Fahrzeuge zusätzlich über eine kennzeichengebundene und zeitlich begrenzte Konzession verfügen, welche in

jedem Fah¬rzeug mitzuführen ist. Sämtliche zur Erbringung von geschäftsmäßigen Fahrdiensten eingesetzten Fahrzeuge müssen die Anforderungen des PBefG i.V.m. der BOKraft erfüllen. Das heißt auch, dass die TÜV Hauptuntersuchung gemäß § 29 STVZO incl. §41(1) BOKraft einmal im Jahr durchzuführen sind.

Fehlt es an einer entsprechenden Genehmigung, ist der Tatbestand der unerlaubten Personenbeförderung gemäß § 61 PBefG erfüllt. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von bis zu € 20.000,00 geahndet werden kann. Darüber hinaus besteht ohne die erforderliche Genehmigung kein Versicherungsschutz für das Fahrzeug und kein Insassenunfallschutz

für Fahrgäste.

Dem Fahrgast eines Oldtimer oder Stretchlimousine ist zu empfehlen, sich die entsprechenden Dokumente im Vorfeld vorlegen zu lassen. Auch hat er die Möglichkeit bei der zuständigen Behörde nachzufragen, ob der Vermieter eine Genehmigung besitzt. Hat er Saisonkennzeichen am Fahrzeug, so besitzt er keine Konzession/Genehmigung, da die Fahrzeuge dauerhaft angemeldet

sein müssen. Auch sind rote Kennzeichen nicht erlaubt.

Der Mietwagen – Unternehmer muss folgende Kriterien

erfüllen, damit er eine Konzession/Genehmigung erhält:

· persönliche Zuverlässigkeit

· fachliche Eignung

· Nachweis über ausreichendes Eigenkapital

· Polizeiliches Führungszeugnis

· Unbedenklichkeitsbescheinigung des Insolvenzgericht

· Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse

· Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes

· Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kassen- & Steueramtes und der Berufsgenossenschaft

· Auszug aus dem Verkehrszentralregister

· Auszug aus dem Gewerbezentralregister

 

Zusätzlich wird die „Unternehmerprüfung für Personenverkehr“ der IHK mit folgenden

Inhalten vorausgesetzt:

 

· PBefG & BoKraft & Berufsbezogenes Recht

· Betriebswirtschaft & Kostenkalkulation

· Technische Normen und technischer Betrieb

· Straßenverkehrssicherheit, Umweltschutz

· Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr

· Steuerliche Grundlagen

 

 

Nicht zuletzt muss jeder einzelne Fahrer einen gültigen

Personenbeförderungsschein besitzen, der nur durch das Absolvieren einer

amtsärztlichen Untersuchung erworben werden kann, welche die körperliche und

geistige Leistungsfähigkeit und insbesondere die Sehkraft testet.

 

Für den Fahrgast ist es wichtig zu wissen, dass er in einem

als Privatwagen versicherten Fahrzeug keinerlei Versicherungsschutz genießt.

Die Haftpflichtversicherung schließt eine gewerbliche Nutzung vollkommen aus.

@Stretchlimos, du würdest staunen wenn du wüstest was manche Gemeinden offiziell zulassen und Versicherungen alles versichern.

Fakt ist, das Personenbeförderungsgesetz wurde in Teilen etwas liberalisiert, ganz besonders was Personenbeförderung angeht die nicht die typischen Aufgaben eines Taxis, oder Mietwagen übernehmen.

Wenn jemand z.B. mit Oldtimern nur Hochzeiten fährt, oder gelegentliche Events bedient muss weder weder Taxiunternehmer, noch Busunternehmer sein und braucht auch keine Ortskenntnisprüfung.

Grundsätzlich ist das immer noch nicht bundesweit und überall so richtig standardisiert, aus dem grund bekommst du z.B. in Gemeinde A dafür problemlos eine offizielle Genehmigung, in Gemeinde B vielleicht mit einigem Nachdruck und in Gemeinde C auf gar keinen Fall.

Wenn es hart auf hart kommt sehen das sogar Gerichte unterschiedlich, je nach Einzelfall.

Was mich angeht, mir ist das egal das ist ein kleiner Nischenmarkt der mir nichts wegnimmt und nicht stört. Leute die sowas anbieten wollen auch meistens nur ihr Hobby finanzieren, oder wenigstens teilweise, denn das ist ein sehr aufwändiges und teures Hobby und nur selten ein wirklich gewinnbringender Betrieb.

Von den paar Buchungen im Jahr könnte Keiner leben und der ganze Aufwand mit Beförderungsschein usw stünde in keinem Verhältnis zum Nutzen.

Falsch! Hier heißt die Genehmigung "Mietwagen für den Gelegenheitsverkehr".

Die Beförderung von Personen gegen ein Entgelt ist in jedem Fall Genehmigungspflichtig.

Es gibt in diesem speziellen Fall kein „Falsch”, oder „Richtig”, es handelt sich dabei um eine Nische die weder einem Taxler, noch einem Mietwagenunternehmer irgnendwas wegnimmt, oder die Branche stört, auch dann nicht, wenn es wirklich und voll gewerblich geschieht.

Auch in der Praxis gibt es da wie gesagt je nach Gemeinde unterschiedliche Auffassungen, die Eine genehmigt es mit Brief und Siegel, die Andere bedingt und die Nächste gar nicht.

Fakt ist, solche Autos werden eben nicht für taxi- mietwagentypische Fahrten, (Gelegenheitsverkehre) von A nach B genutzt, sondern eigentlich ausschließlich für private, oder gewerbliche Events, quasi als Showeffekt.

Ein solches Geschäft hat absolut gar nichts mit dem Taxigewerbe zu tun.

Zitat:

@Stretchlimos schrieb am 12. November 2015 um 18:22:28 Uhr:

Für den Fahrgast ist es wichtig zu wissen, dass er in einem

als Privatwagen versicherten Fahrzeug keinerlei Versicherungsschutz genießt.

Die Haftpflichtversicherung schließt eine gewerbliche Nutzung vollkommen aus.

Auch das ist eine falsche Darstellung, als Beifahrer eines versicherten Autos bin ich IMMER versichert und im Schadensfall wird auch bezahlt.

Anders sieht es für den Fahrer/Unternehmer aus, fährt der ein Fahrzeug für die gewerbliche Personenbeförderung und die Versicherung ist nicht dafür zugelassen/ausgelegt, wird er dafür unter Umständen in Regress genommen, heißt er muss der Versicherung den entstandenen Schaden ganz, oder teilweise ersetzen im schlimmsten Fall zahlt er dafür ein Leben lang.

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