1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Taxi
  5. Oldtimer für Hochzeitsfahrten- gewerblich

Oldtimer für Hochzeitsfahrten- gewerblich

Hallo Motortalker

Ich hoffe das mir jemand aus der Gemeinde helfen kann, ein Problem zu lösen.

Ab April 2015 möchte ich als Gewerbetreibender, meine Oldtimer für Hochzeitfahrten anbieten.
Es handelt sich vorerst um 2 Autos. Einen Fiat AS Spider 1969. Den möchte ich an Selbstfahrer für Hochzeitsfahrten vermieten, stundenweise, also keine langen Wochenend Touren.
Das zweite Auto ist ein Chevrolet 4-door Sedan von 1931. Den werde ich, als Chauffeur selbst fahren, um Brautpaare zu befördern. Das Übliche im Rahmen von 100-150 km. Also fahrt zur Kirche, Fotograf Hotel usw.

Erfahren habe ich heute folgendes:
Personenbeförderungsschein ist Pflicht; kein Problem
Konzession für Mietwagen??? auch noch möglich im üblichen Kostenrahmen
Unternehmerprüfung bei der IHK...
Muss ich diese auch ablegen, wenn ich schon seit 15 Jahren als selbstständiger, steuerzahlender Einzelunternehmer tätig bin?

Geplant ist 2-3 Hochzeiten im Monat von April bis max. Nov. je nach Wetterlage. Natürlich gegen Rechnung inkl. 19% Mwst. usw.
Ob es funktioniert weiss ich natürlich erst, wenn ich angefangen habe zu werben, über Internet und Flyer in den Luxushotels hier im Chiemgau.

Besteht die Möglichkeit das H-Kennzeichen zu verlieren, wenn die Oldtimer gewerblich etwa 5-6000 km pro Saison unterwegs sind?

Muss ein Oldtimer der ab und zu gewerblich genutzt wird jedes Jahr zum Tüv, sow ein normales Taxi?

Am meisten beschäftigt mich die sog. UNternehmerprüfung die bei der IHK abgelegt werden muss und mehrere hundert EURO kosten soll, typisch IHK eben.

Wer hat Erfahrung mit diesem Ablauf und gibt mir ev. ein paar Tips.
Ich will diese Sache in jedem Fall als völlig legales Gewerbe betreiben und will keinerlei Stress mit Behörden.

Es war mir nicht bewusst, dass man von Seiten der Behörden so zugemüllt wird, um im Umkreis von ca. 50km Brautpaare zu fahren, damit etwas Geld zu verdienen und natürlich auch Steuern zu zahlen.
Ich dachte doch tatsächlich das 35 jährige unfallfreie Fahrpraxis und ein P-Schein ausreicht.

Vorab schon mal vielen Dank an Alles die hier lesen und ev. helfen können.
Eduard1960

Beste Antwort im Thema

Falsch! Hier heißt die Genehmigung "Mietwagen für den Gelegenheitsverkehr".

Die Beförderung von Personen gegen ein Entgelt ist in jedem Fall Genehmigungspflichtig.

16 weitere Antworten
16 Antworten

Zitat:

@Stretchlimos schrieb am 16. November 2015 um 13:07:53 Uhr:


Falsch! Hier heißt die Genehmigung "Mietwagen für den Gelegenheitsverkehr".

Die Beförderung von Personen gegen ein Entgelt ist in jedem Fall Genehmigungspflichtig.

Korrekt, er könnte die Fahrzeuge auch ohne Fahrer vermieten, dann braucht er diese Genehmigung nicht, dafür würde dann wieder eine Andere anfallen.

Die Idee mit den Oldtimern als Hochzeitsauot find ich ganz toll!

Leute behauptet doch nicht immer etwas. Es gibt definitiv Genehmigungen von Gemeinden die solche Fahrten auch ohne Mietwagengenehmigung mit allem drum und dran offiziell zulassen, quasi freistellen, auch gewerblich.

Bei Hochzeitsfahrten, oder feste Fahrten mit Oldtimern, sogar Shuttleservices zwischen 2 Punkten gibt es offizielle Genehmigungen nicht als Mietwagen.

Als Grund wird angegeben, dass diese Fahrten nicht vergleichbar sind mit Taxi, oder Mietwagen, die einen „Gelegenheitsverkehr” darstellen bei dem der Fahrgast Weg und Ziel spontan bestimmt.

Für Hochzeiten, Shuttles, Stretchlimos usw gehen die Behörden davon aus, dass es sich um fix vorbestimmte Fahrten handelt die in der Regel einmalig stattfinden und nicht als ständiger Bereitschaftsservice.

Allerdings ist das nicht überall und bundesweit so das kann von einer Gemeinde zur anderen ganz unterschiedlich gesehen und gehandhabt werden, einen Anspruch, oder eine Garantie dafür gibt es nicht, aber es gibt Solche offiziellen Zulassungen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen