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Ohne Versicherungsschutz erwischt worden

Themenstarteram 8. April 2009 um 16:08

Hallo Leute,

als die ersten Sonnenstrahlen auf den Asphalt trafen, habe ich meinen Roller wieder zum laufen gebracht. Ich bin dann ein Paar Meter gefahren und wurde von der Polizei erwischt.

Ich bin 21 und habe einen Autoführerschein, bin aus der Probezeit raus.

Es liegt nun der Strafttatbestand Fahren ohne Versicherungsschutz gegen mich vor.

Was könnte nun auf mich zukommen?

Danke schonmal für Eure Antworten

Beste Antwort im Thema
am 24. Mai 2010 um 21:31

Hi,

also, die Frage, ob vorsätzlich oder fahrlässig gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstoßen wurde, ist angesichts des andersfarbigen Kennzeichens und der Tatsache, daß der OP im Frühjahr kein neues Kennzeichen gekauft hat, relativ leicht zu entscheiden. Fahrlässigkeit wird z.B. dann angenommen, wenn jemand aus nachvollziehbaren Gründen davon ausgehen konnte, daß eine Modifikation/Umbau nicht zum Erlöschen des Versicherungsschutzes geführt hat und sich hätte schlau machen können.

Die gängigen "Tarife" für solche Vergehen sind (in Berlin z.B.) 15-30 Tagessätze, da ist aber sicher auch eine Einstellung (ggf. gegen Auflagen) drin. Einen reuigen Brief schreiben, auf den Testlauf nach der Winterpause hinweisen, umgehenden Abschluß eines Versicherungsvertrags nachweisen und bisherige Unbestraftheit wären da hilfreich.

Die Rechtsschutzversicherung zahlt, wie bereits beschrieben, bei vorsätzlich begangenen Taten nicht, oft wird aber eine Erstberatung beim Anwalt aus Kulanzgründen bezahlt.

Für die Höhe der Tagessätze wird das monatliche Einkommen durch 30 geteilt, wenn keine Angaben gemacht werden, kann das Gericht das schätzen:

http://dejure.org/gesetze/StGB/40.html

Grüße

Christian

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am 25. Mai 2010 um 15:56

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von leuchtturm 86

...ich fahre auch PKW ohne durch die gegen...

Ohne was?

Ohne Kennzeichen? Ohne Zulassungplakette? Ohne Fahrzeugschein?

ohne PKW wahrscheinlich... xD

immer diese schlauen: "Die können mir nichts!"... klar können sie dir was... du musst ihnen nur die gelegenheit dazu geben... im endeffekt machen sie ja nur ihren job wie jeder andere auch...

Das Problem an der Sache ist ja die Tatsache, daß in den Fällen, wo die Polizei mal Milde walten läßt, dies den Beamten gleich als Schwäche ausgelegt wird und der Lerneffekt dann gleich Null ist.

In den USA hat man dies z.B. erkannt und als Konsequenz die "Zero-Tolerance"-Strategie entwickelt. Daraufhin sind sind die Kriminalitätsraten sehr deutlich zurückgegangen.

am 25. Mai 2010 um 18:25

Jap ... das stimmt.... man muss sich eigentlich mal überlegen, dass die polizisten, die milde walten lassen eigentlich eine straftat begehen... somit eigentlich das risiko eingehen ihren job zu verlieren... da sollte man dankbar sein und selber mal anfangen nachzudenken...

Denn die Polizei ist dazu verpflichtet eine Anzeige zu schreiben, wenn sie erstmal eine Straftat zur kenntnis genommen hat..... (Legalitätsprinzip... siehe Wiki... xD)

Gruß

Hallo Christian und alle anderen,

Heute ist es mir passiert. Meine Schwester hat mir ihren Roller gegeben und ich bin damit gefahren.

Wir beide waren uns nicht darüber bewusst, dass der Roller nicht versichert war: Das ist ihr erster Roller, den sie seit Sommer letzten Jahres hat und er stand bis heute im Schuppen, den Winter über. Danach fiel es ihr dann wieder ein, dass das jährlich neu beantragt werden muss. (Dummheit und Unwissen schützen nicht etc.) Und ich bin den Roller zum ersten Mal gefahren und wusste das noch weniger.(Und doppeltes Unwissen schon gar nicht)

Haben dann natürlich umgehend eine Versicherung abgeschlossen.

@Wishbone: Du hattest geschrieben, dass man einen Brief schreiben soll. Aber an wen und wann (umgehend?)?

Zitat:

@WishboneX schrieb am 24. Mai 2010 um 23:31:56 Uhr:

[....]

Einen reuigen Brief schreiben, auf den Testlauf nach der Winterpause hinweisen, umgehenden Abschluß eines Versicherungsvertrags nachweisen und bisherige Unbestraftheit wären da hilfreich.

Ich bin für jede Hilfe dankbar! :(

Liebe Grüße,

Vera

An wen willst du denn umgehend einen Brief schreiben und was soll das jetzt noch bringen? Das Gegenteil ist der Fall. Du wirst einen Brief bekommen, und zwar von der Staatsanwaltschaft und sicher auch von der Bussgeldstelle.

Du hast nach § 6 des Pflichtversicherungsgesetz eine Straftat begangen, welche mit einer Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten (bei Vorsatz 1 Jahr) oder mit bis zu 180 Tagessätzen geahndet wird. Als Zugabe gibt es aus Flensburg bis zu 6 Punkte. Auch ein Fahrverbot ist bei Vorsatz möglich.

Da wirst du nun nichts mehr ändern oder beeinflussen können.

Abwarten ob von ihm noch ne 2.antwort kommt...

Warte erstmal ab , die Staatsanwaltschaft wird sich schon bei Dir melden .

Solltest Du nicht großartig " vorbelastet " sein ,dann gehe ich mal davon aus , das Du einen Strafbefehl zugeschickt bekommst , bezahl die Summe und das Verfahren wird eingestellt .

Anschließend wird sich dann mit Sicherheit noch Deine zuständigen Bußgeldstelle bei Dir melden ( Punkte ) .

Sollte es Dir nicht möglich sein den Strafbefehl mit einmal zubezahlen , dann schreibe die Staatanwaltschaft an und bitte um eine Ratenzahlung .

Danke @schmalle-bln für Deine hilfreiche Antwort!

Wir haben auch schon mit unserem Anwalt gesprochen und dieser meinte ebenfalls, dass wir jetzt erst mal abwarten sollen.

Ich bisher nicht vorbestraft. Ich glaube, meinen letzten Strafzettel habe ich vor vier Jahren bekommen. Das war wirklich keine Absicht, niemand hatte sowas auf dem Schirm und ich ärgere mich zutiefst, zumal ich eigentlich mit dem Rad fahren wollte.

Danke Dir auf jeden Fall! :-)

Zitat:

Danke @schmalle-bln für Deine hilfreiche Antwort!

Wir haben auch schon mit unserem Anwalt gesprochen und dieser meinte ebenfalls, dass wir jetzt erst mal abwarten sollen.

Ich bisher nicht vorbestraft. Ich glaube, meinen letzten Strafzettel habe ich vor vier Jahren bekommen. Das war wirklich keine Absicht, niemand hatte sowas auf dem Schirm und ich ärgere mich zutiefst, zumal ich eigentlich mit dem Rad fahren wollte.

Danke Dir auf jeden Fall! :-)

Hallo Uwezwei,

 

Meine Frau hat heute auch erwischt… kannst du bitte noch dein Story zu ende bringen?

 

Danke Valdas

Zitat:

@sabotaz schrieb am 3. Mai 2022 um 18:36:15 Uhr:

Meine Frau hat heute auch erwischt… kannst du bitte noch dein Story zu ende bringen?

Uff! Wir haben Mai, nicht März.

60 Tage und mehr ohne Versicherung klingt nicht nach Versehen, sondern nach Wurschtigkeit. Bei der üblichen Abfahrtskontrolle hätte es auffallen müssen. Und selbst zum Parken (im öffentlichen Raum) muß ein Kfz versichert sein.

Falls Deine Frau offiziell erwachsen ist, werden eh andere Anforderungen gestellt als wie an einen 16-jährigen, die Fälle sind nicht unbedingt vergleichbar.

Vom Tatbestand allerdings kein unterschied und vor den Richter geht das im Normalfall nicht.

Und die Bußgelder heute kann man nicht mehr mit 2020 vergleichen, sind um einiges teurer geworden.

Zitat:

@garssen schrieb am 3. Mai 2022 um 19:56:03 Uhr:

Vom Tatbestand allerdings kein unterschied und vor den Richter geht das im Normalfall nicht.

Aber vor den Staatsanwalt und der ist auch Volljurist. Der kennt solche Dinge wie Fahrlässigkeit oder Vorsatz und kann das im Strafbefehl honorieren.

Und es ist ja bis zu ... 1 Jahr Freiheitsstrafe, nicht nur bis zu 10€ Verwarnungsgeld. Dazu wohl mehrere Fälle während den +2 Monaten.

Ich finde die harten Strafen gut. Hatte selber mal einen Unfall mit einem Autofahrer, der sein Fahrzeug unversichert bewegt hat. Natürlich war der Fahrer quasi mittellos.

Die Angelegenheit zog sich ewig hin!!! Da kann aus meiner Sicht als Betroffener gern hart bestraft werden.

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