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Ohne Tüv weiterfahren?

Themenstarteram 11. Dezember 2011 um 20:12

Hallo,

habe folgende Frage an euch und hoffe ich könnt mir diese beantworten.

Vor 2 Wochen war ich beim Tüv. Der Wagen ist nicht durchgekommen, da einige Dinge erneuert werden mussten. Nun habe ich die Mängel beseitigt.

Kann ich da die Mängel beseitigt sind ganz normal weiterfahren, ohne dem neuen Siegel? Nächster Prüftermin ist am Mittwoch den 14.12.2011 .

Womit muss ich rechnen, falls ich angehalten werde? Punkte, Bußgeld?

Lieben Gruß

Beste Antwort im Thema

@trixi1262

Nur mal so am Rande ;) ...

die Mängel sind doch behoben, also kann er bedenkenlos fahren!

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Entsprechenden Belegt mitführen und es gibt keine Probleme.

MfG aus Bremen 

Sollte kein Problem sein, da du alles belegen kannst ;)

Kannst also damit fahren solange du die Fristen einhälst und die Dokumente mitführst.

Ne Nachfrist überzogen die Beträgt wie ich weiß 1 Woche, tüv musste nochmal komplett bezahlen und ansonsten wie üblich wenn man den Tüv überzogen hat

Nachfrist ist 1 Monat, nicht eine Woche. Heißt: 2 Wochen darf er noch ganz legal fahren, wenn der Mängelbericht dabei ist,

Okay sry fehler von mir.

Hallole Zusammen

Ist der Tüv überzogen hilft ein Mängelbericht nicht denn er hat keine aufschiebende Wirkung. egal ob nun repariert oder nicht das Prüfdatum zählt. Wenn möglich vorher zur Nachprüfung fahren sonst kann ein Ticked geben. Man muss die nachprüfungsfrist die lediglich vermeidet das eine neue Prüfung zum Höheren Preis bzw Vollen Preis erfolgen muß nicht komplett ausnutzen währe mir zu heiss .. wenn Du einen Unfall hast eventuell auch noch verschuldet kanns Ärger mit der versicherung geben die Dich dann in Regress nehmen kann. Man will das zwar wiueder ändern aber derzeit gelten eben die aktuellen Gesetze. Jol.

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

Hallole Zusammen

Ist der Tüv überzogen hilft ein Mängelbericht nicht denn er hat keine aufschiebende Wirkung. egal ob nun repariert oder nicht das Prüfdatum zählt. Wenn möglich vorher zur Nachprüfung fahren sonst kann ein Ticked geben. Man muss die nachprüfungsfrist die lediglich vermeidet das eine neue Prüfung zum Höheren Preis bzw Vollen Preis erfolgen muß nicht komplett ausnutzen währe mir zu heiss .. wenn Du einen Unfall hast eventuell auch noch verschuldet kanns Ärger mit der versicherung geben die Dich dann in Regress nehmen kann. Man will das zwar wiueder ändern aber derzeit gelten eben die aktuellen Gesetze. Jol.

auch nicht ganz richtig, es kommt auf die genauen umstände an und die strafen sind recht überschaubar.

TÜV um bis zu 2 monate überzogen kostet 10euro.

wenn man aber nen mängelbericht dabei hat, belege über die reparatur UND einen schriftlichen termin zur wiedervorführung sollte es keine probleme geben.

die versicherung ist ein anderes thema...

am 12. Dezember 2011 um 4:28

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

wenn Du einen Unfall hast eventuell auch noch verschuldet kanns Ärger mit der versicherung geben die Dich dann in Regress nehmen kann.

Das ist jetzt leider vollumfänglicher Unfug. Es gibt keine Versicherung der Welt, die ihre Leistung von der Existenz einer gültigen HU-Plakette abhängig macht...:rolleyes:

am 12. Dezember 2011 um 5:19

http://www.autowebsite.de/.../...erungsschutz-wenn-tuev-abgelaufen.htm

am 12. Dezember 2011 um 5:41

aus dem velinkten text:

Zitat:

Kommt es während der Zeit des abgelaufenen TÜVs zu einem Unfall, bei dem die Haftpflichtversicherung die Schadensregulierung übernimmt, dann wird diese dies zwar tun, aber möglicherweise prüfen, ob sie den Fahrzeughalter nicht in Regress nehmen kann. Dies ist nur dann möglich, wenn sich das Fahrzeug tatsächlich in einem Zustand befunden hat, der mitursächlich für den Schaden war. Dies muss die Versicherung allerdings nachweisen.

der versicherungsschutz ist also von der hu unabhängig und kann nur bei tatsächlich vorhandenen schäden eingeschränkt werden.

Hallo !

Eigenartigerweise hinterfragt Niemand, was auf dem Mängelbericht steht !?

Ich würde Bsp.w. Niemals mit defekten Bremsen, ausgeschlagenden Spurstangen / Köpfe, oder ähnliches fahren !

Alles was entgegen der Verkehrssicherheit betreffend ist, wäre tabu !

Nur mal, so am Rande.

mfg trixi1262

@trixi1262

Nur mal so am Rande ;) ...

die Mängel sind doch behoben, also kann er bedenkenlos fahren!

Zitat:

Original geschrieben von trixi1262

Hallo !

Eigenartigerweise hinterfragt Niemand, was auf dem Mängelbericht steht !?

Warum auch?

Zitat:

Original geschrieben von Liroy1991

Nun habe ich die Mängel beseitigt.

Der Wagen scheint ja mängelfrei zu sein. Es fehlt halt nur noch das offizielle Okay des Prüfers.

Mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von chefkracher

@trixi1262

Nur mal so am Rande ;) ...

die Mängel sind doch behoben, also kann er bedenkenlos fahren!

Sorry, habe letzters Überlesen, Asche auf mein Haupt ! ;)

mfg

Ist ja gut, aber dann kann er doch hinfahren und sich das Pickerle kleben lassen und gut isses !:)

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