Ohne KFZ Versicherung

Hallo Zusammen,

ich habe heute erfahren, dass ich seit dem 21. diesen Monats ohne Versicherung fahre, da meine mir durch ihre Blödheit gekündigt hat.
Morgen hab ich einen Termin um eine neue Abzuschließen.

Wie sieht es aus ? Es ist ja strafbar ohne Versicherung zu fahren, was hab ich zu erwarten ? Klar, wir gehen davon aus, dass kein Unfall passiert oder irgendjemand zu schaden kommt.

Habe von Geldstrafe bis Freiheitsstrafe gehört, was kann ich darunter verstehen ? Wie hoch ist die Geldstrafe & muss ich eine Freiheitsstrafe befürchten ?

Bin grade etwas durch den Wind & hoffe auf sehr schnelle Antwort bitte..

17 Antworten

Zitat:

Habe von Geldstrafe bis Freiheitsstrafe gehört

Das ist noch harmlos.

Du haftest bei einem Unfall mit deinem Vermögen für den Rest deines Lebens.

Also: Auto stehenlassen.

http://dejure.org/gesetze/PflVG/6.html

Lass das Auto sofort auf einem privaten Platz stehen! Reiche morgen die EVB bei der Zulassungsstelle ein. Schätze, dass dann strafrechtlich nichts passiert. Dir muss ja der Gebrauch nachgewiesen werden. Und wenn Du nicht gerade kontrolliert oder geblitzt wurdest, ist das schwierig.

Zum Strafrahmen:

§ 6 Pflichtversicherungsgesetz:

1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.

(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.

Bei Dir bis gerade fahrlässig, ab sofort vorsätzlich.

Gruß
Peter

Oh man, das ist schon ein Mist hier ... -.-

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Zitat:

Original geschrieben von MichelleMarie


Oh man, das ist schon ein Mist hier ... -.-

Hallo Michelle Marie,

irgendwo hast du aber scheinbar was verpennt, oder?

Liebe Grüße
Herbert

Zitat:

Original geschrieben von MichelleMarie


Oh man, das ist schon ein Mist hier ... -.-

Nö, der Mist ist nicht hier, sondern bei Dir:

a) Warum kündigt die Versicherung? Vielleicht Beiträge trotz Mahnung/Fristsetzung nicht bezahlt?
b) Kündigung erfolgt schriftlich, Kündigungsschreiben vielleicht als "Reklame" angesehen und in die Rundablage?
c) Versicherung teilt die Kündigung der Zulassungsstelle mit. Die fordert dann zur Vorlage einer neuen EVB (elektronische Versicherungsbestätigung) auf, und das erfolgt im Normal extrem schnell. Schreiben der Zulassungsstelle auch "Reklame"?

Meine ziemlich langjährige Lebenserfahrung sagt mir, dass ich auf ein Kündigungsschreiben schnell reagieren sollte. Und wenn ich heute erfahre, dass mein Versicherungsschutz für ein Kfz. erloschen ist, hole ich mir sofort, nicht erst am nächsten Tag, eine neue EVB.

Gruß
Peter

Hallo Marie,

hier ist nun Eile geboten. Du bist auf Handeln anderer angewiesen, da es nichts bringen wird mit einer eVb(A) zur Zulassungsbehörde zu gehen.

Es gibt zwei Arten von Versicherungsbestätigungen. Ich werde es knapp erklären:

1. Elektronische Versicherungsbestätigung zum Abruf (eVbA):
Diese wird zur Zulassung eines Fahrzeug verwendet. Ist das Fahrzeug noch zugelassen kann eine weitere eVbA zwecks Versichererwechsel eben nicht mehr verwendet werden.
Oder anders: Solange bei Dir noch niemand die Schilder abgekratzt hat und somit das Fahrzeug eben nicht zwangsweise stillgelegt hat, was zulassungsrechtlich einer (zwangsweise) Abmeldung bzw. Außerbetriebsetzung gleichkommt, kannst Du keine eVbA verwenden.

2. Elektronische Versicherungsbestätigung zur Übermittelung (eVbÜ):
Die eVbÜ wird nur durch den Versicherer an die Zulassungsbehörde übermittelt. Klassisch erstreckt sich ihre Anwendung auf das Jahresendgeschäft im K-Bereich, also dem Versichererwechsel. Der Versicherer bestätigt der Zulassungsbehörde, dass er ab Zeitpunkt TT.MM.JJJJ für das zugelassene Fahrzeug XY in Deckung geht. Nicht anders verhält sich der Einsatz der eVbÜ bei einem andersartig gelagerten unterjährigen Versichererwechsel, der durch Kündigung des Versicherer wg. Zahlungsverzug, Schäden, Obliegenheitsverletzung o.a. ausgesprochen wird.
Oder anders: Du musst Dir einen Versicherer suchen, der Dich annimmt und zeitnah die eVbÜ an die Zulassungsbehörde übermittelt.

Während sich die Kosten "für Ersttäter" für den ersten Ordnungsbescheid von der ZuLa meist auf rd. 30€ beschränkt, können bei einer zwangsstillegung je nach Aufwand von der ZuLa in der Spitze schon mal 300-400€ zustande kommem.

Also Füße in die Hand nehmen.

Beste Grüße

Ich habe NIE Post von denen bekommen, habe nur angerufen weil mal wieder keine Lastschrift gezogen wurde.
Habe letztes mal im Februar mit denen gesprochen zwecks anderer Versicherung & da war noch alles im grünen Bereich, was mich wundert, die geben da alle falsche Auskünfte, lassen mir nichts zukommen & ich darf dann deren Scheiße ausbaden.
Morgen einen Termin mit der neuen Versicherung, also könnte ich morgen quasi diese neue EVB bekommen und dann zum Straßenverkehrsamt melden & dann ist das Auto wieder fahrtüchtig ?

Zitat:

Original geschrieben von MichelleMarie


..... also könnte ich morgen quasi diese neue EVB bekommen und dann zum Straßenverkehrsamt melden

liest Du eigentlich was ich Dir schreibe?

Die versicherung macht das automatisch die Übertragung der evb ans amt. Steht dort aber schon.

Du musst irgwas bekommen haben. Vllt sogar nur ne email . Oder halt verschlampt passiert mal. Will dir nnichts unterstellen aber oft verdreht man einfach die tatsachen damit man nicht als bloed da steht.

stell dich drauf ein das die neue versicherung definitiv viel teurer wird.

Zitat:

Original geschrieben von MichelleMarie


Ich habe NIE Post von denen bekommen, habe nur angerufen weil mal wieder keine Lastschrift gezogen wurde.
...

Könntest du bitte erklären, woher du dann definitiv weißt, das der Versicherungsschutz bereits abgelaufen ist.

An deiner Stelle würde ich die zuständige Zulassungsstelle anrufen und das weitere Vorgehen mit denen abstimmen.

Ich weiß es telefonisch von der Versicherung.

Habe jetzt eine neue, laut Straßenverkehrsamt dauert die Übermittlung bis zu 3 Stunden, da die das nur 2x am Tag abfragen, würde das gerne mit denen klären .. -.-
Wenigstens wieder Versichert !

Zitat:

Original geschrieben von MichelleMarie


Ich weiß es telefonisch von der Versicherung.
...

So etwas ist nicht normal.

Ausschließlich telefonisch wird eine Kündigung nicht wirksam, dazu gehört Schriftverkehr.

Du solltest prüfen, wo da der Wurm sitzt.

Am Ende hast du womöglich Probleme, weil die dich nicht aus dem alten Vertrag lassen.

Ich kann nur Vermutungen anstellen, die mich zu folgenden Möglichkeiten führen:

a) dein Konto wies zum Abbuchungszeitpunkt nicht die erforderliche Deckung auf

b) du bist umgezogen und hast deine neue Anschrift nicht mitgeteilt

c) dein Hund frisst Briefe 😉

Ich hab kein Hund & es lief immer per Dauerauftrag, was auch komisch war, nur wohl über den falschen Betrag.
Mit dem Briefkasten habe ich öfter das Problem, dass Post wegkommt oder Nachbarn plötzlich mit meiner Post an der Tür klingeln, weil die falsch eingeworfen wird.
Ist aber auch mit dem Straßenverkehrsamt abgeklärt, dass wirklich eine Kündigung besteht.
Deren Einwurf ist auch nicht angekommen, Betrag schnell Online jetzt überwiesen.
Geh gleich erstmal mir ein Postfach machen & auf Dauer such ich mir ne neue Wohnung, ist ja nicht normal so -.-

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