oh da hat sich jemand aber angeschissen!!! :-)

Mercedes CLK 208 Coupé

mit dem möchte ich nicht tauschen :-)

http://cgi.ebay.de/...39283QQihZ019QQcategoryZ9801QQrdZ1QQcmdZViewItem

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Es mag schon ein bisschen her sein, aber ich hab das mal grade gelesen und sage folgendes dazu:

Im Urteil geht´s um eine Auktion. Bei dem Grundstück ebenso.

Wenn ich mein Auto reinsetze ab 1 EURO und dann eine VERSTEIGERUNG beginnt, die mit einem HÖCHSTGEBOT von 2 EURO endet, dann hab ich Pech und muss meinen Wagen für 2 EURO hergeben, egal, wieviel er wert ist.

Wenn ich aber meinen Wagen eigentlich für 20000 EURO hergeben will und versehentlich im ANGEBOT, welches einen normalen SOFORT-KAUF ermöglicht, die 4 Nullen vergesse und der Wagen dann, weil´s jemand bemerkt, für 2 EURO verkauft wird, ist das was anderes. Denn es ist keine Auktion, der Käufer hat kein Glück, sondern nutzt den offensichtlichen Irrtum des Verkäufers aus.

Es gibt in Deutschland keinen Richter, der hier zu Gunsten des Käufers entscheiden würde, weil´s keiner darf. Die Rechtslage ist hier klar.

Ein Irrtum wäre in diesem Fall offensichtlich. Keine Chance für den Käufer. Denn dass der Verkäufer nicht von vornherein noch Geld drauflegen wollte (Angebotsgebühr > Kaufpreis), um den Wagen loszuwerden, ist ganz klar.

Möglich, dass es selbst ein Jurist war und der hierdurch hoffte, einen potentiellen Käufer anzulocken. Denn dann hätte er ja einen gehabt, mit dem er hätte verhandeln können. Im Moment verkaufen sich die Autos halt nicht so gut, falls jeder versteht, was ich meine.

Aber dass hierdurch ein Vertrag zustande gekommen ist, stimmt definitiv nicht.

Wie gesagt: Bei dem Grundstück und all den anderen Sachen ist das was anderes. Das wird halt auch als Glücksspiel angesehen. Und dann kann es halt passieren, dass ich Pech habe.

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