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offen fahren ab 25?

Themenstarteram 18. November 2008 um 22:30

Hallo Leute, ich habe meine Motorradschein seit August 2007, bis 25 darf man ja nur mit 34 PS fahren oder 2 jahre nach Führerscheinerhalt?

bin 25 geworden und weiss nun nicht ob ich schon offen fahren darf????

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18 Antworten

...ollizx...wo hast du das her? kannst du mir da irgendeine quelle nennen? nicht, dass ich dir nicht glauben würde, aber das ist imho eine wirklich abenteuerliche regelung...

Mal abgesehen davon, dass es den TO scheinbar sowieso nicht mehr interessiert, habe ich das hier auf der Homepage einer Fahrschule gesichtet:

Beim Aufstieg von Klasse A beschränkt auf A unbeschränkt (weniger als zweijähriger Besitz der Klasse 1a oder A beschränkt und einem

Mindestalter von 25 Jahren) entfällt die theoretische Ausbildung und Prüfung.

Sprich:

Praktische Stunden (Pflichtstunden) und praktische Prüfung sind zu wiederholen.

Ollizx hat's ja quasi schon so gesagt.

für shakti:

http://www.fahrschule-biegelmann.vis.de/x1y2899z1696776/

Gruß

nico

hier ist noch ein link, in dem es genauso drin steht:

http://www.rechtpraktisch.de/artikel.html?id=1644

Viele Grüße

nico

Zitat:

Original geschrieben von nico2974

hier ist noch ein link, in dem es genauso drin steht:

http://www.rechtpraktisch.de/artikel.html?id=1644

Viele Grüße

nico

Zitat aus nico2974's Link:

"Fall 1:

Moppedist A ist 27 und will den Motorradführerschein machen. Er traut sich aber noch nicht so recht an die großen Maschinen ran und macht deshalb seine Fahrstunden auf einem kleinen 34 PS Mopped. Auf diesem legt er auch seine Prüfung ab. Darf A gleich offen fahren ?

Die Antwort ist nein.

Voraussetzung zum Erwerb der jeweiligen Führerscheinklasse ist, dass sowohl die Pflichtfahrstunden als auch die Praxisprüfung auf entsprechenden Fahrzeugen absolviert werden. A müsste also mit einer Maschine mit mindestens 44 KW seine Fahrstunden und seine Prüfung absolviert haben. Es bleibt bei der Einschränkung, A erhält den Führerschein Klasse A beschränkt."

Sag ich doch. ;)

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