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Österreich - Felgen ragen 8mm über der Radabdeckung raus

Tesla Model Y
Themenstarteram 26. April 2023 um 16:01

Ich habe Rial Lugano Felgen 9,5 19" 37ET aus Deutschland bestellt, da diese eine ABE für den Tesla Model Y haben und der Verkäufer meinte, dass er mehr als 1000 Stück nach Österreich verkauft hat und niemand bis jetzt Probleme mit der Eintragung hatte. Als ich bei der Prüfstelle war haben die mir mit so einem DIY Holzwinkel gezeigt, dass das Rad (nur auf der 1. Achse) 5-8mm raus ragt. Auf den Felgen befinden sich 255er Reifen, die bei der Auslieferung dabei waren. Es sit wirklich nur der Flansch und nicht die Lauffläche. Trotzdem wollten die es nicht eintragen und haben mir gesagt, dass ich diese Gummi Kotflügelverbreiterungen aufkleben sollte. Diese gibt es in 6mm Stärke und die nächsten wären 15mm stark. Ich will keine 15mm starken Kotflügelverbreiterungen aufkleben da ich diese hässlich finde.

Weiß jemand ob diese Gummis in Österreich auch eingetragen werden oder kann man diese wieder runter reisen wenn die Felgen eingetragen sind?

Habt ihr evtl. andere Tipps wie ich das lösen könnte.

Hab irgendwo gelesen, dass man mit dem Sturz bis zu 1cm problemlos tricksen kann und dann kann man den Sturz wieder rückgängig machen nachdem die Felgen eingetragen wurden.

Ich will das Gesetzt ja nicht brechen, aber die bei der Prüfstelle übertreiben es wirklich da absolut 0 Lauffläche raus ragt und somit auch keine Steine in die Gegend geschleudert werden können.

Abgesehen davon haben mich viele Leute etwas ausgelacht als sie erfahren haben, dass ich Felgen mit ABE in Österreich eintragen will...das macht anscheinend keiner.

Danke

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6 Antworten

Hier in Deutschland würde ich es einfach mal bei einer anderen Prüfstelle versuchen. Liegt ja oft im Ermessen des Prüfers, ob etwas eingetragen wird.

Die Lauffläche ist ja ganz klar innerhalb des Radkastens. Ich würde es da auch erst mal bei einer anderen Prüfstelle probieren bevor irgendwas am Sturz etc. verstellt wird.

Meines Wissens ist auch in Deutschland nicht mehr die Lauffläche maßgeblich. Seit Jahren muss der Reifen in voller Breite abgedeckt werden. Ich meine jedenfalls, das mal gelesen zu haben.

Zitat:

@ballex schrieb am 29. April 2023 um 23:52:41 Uhr:

Die Lauffläche ist ja ganz klar innerhalb des Radkastens. Ich würde es da auch erst mal bei einer anderen Prüfstelle probieren bevor irgendwas am Sturz etc. verstellt wird.

Das war früher mal so. Inzwischen ist aber in den meisten EU Ländern eine neue EG Richtlinie umgesetzt worden, bzw nach EG Zulassung angemeldet worden sind:

https://www.keba-verlag.de/tuning-wiki-radabdeckung-eg-zulassung/

In Österreich sogar was früher als in deutschland. Seitdem ist das ganze Rad entscheidend

Darf ich Fragen wie du das gelöst hast @mile420?

 

Ich hab genau dasselbe Thema…

Gar nicht. In Österreich ist es so das nicht mal was von der Felge überstehen darf. Entweder du klebst die Verbreiterung dran und nimmst sie dann wieder ab und riskierst somit bei einer Verkehrskontrolle eine Vorladung zur Landesprüfstelle und im schlimmsten Fall eine direkte Stilllegung, oder du lässt sie dran.

Alternative, andere Felgen mit passender ET kaufen.

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