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Nutzungsausfallentschädigung über einen längeren Zeitraum

Hallo,

zunächst Happy New Year!!!

Nun zur Sache:

ich war vor zwei Wochen (am 20.Dezember, kurz vor Weihnachten) in einen Unfall verwickelt. Die Schuld liegt zu 100% bei einem anderen Fahrer.

1. Anfang Dezember habe ich einen Kaufvertrag Neuwagen abgeschlossen. Die Lieferung sollte 5. KW (Ende Januar - Anfang Februar) 2013 erfolgen.
2. am 20.12.2012 passierte der Unfall. Totalschaden. Am diesen Tag wurde das Auto in eine Werkstatt abgeschleppt. Die Werkstatt war schon zu.
3. am 21.12.2012 wurde das Gutachten beantragt.
4. erst am 04.01.2013 kam per Post das Gutachten vom 02.01.2013.

Für wie viel Tagen kann ich die Nutzungsausfallentschädigung geltend machen?

Vielen dank im Voraus.

Michael

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von twelferider



Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix



Richtig, und ich sehe hier sehr gute Chancen für den TE. Jetzt mal ehrlich - für 2-3 Wochen ein Auto kaufen? Wie weltfremd ist das denn?
Es ist sehr erfreulich zu sehen, dass es bei MT sogar Hellseher gibt.

Die wissen zwar nicht einmal, welches Fahrzeug sich jemand bestellt hat, können aber bereits jetzt und an dieser Stelle mit Bestimmtheit sagen, dass es bei der Lieferung des Neufahrzeuges keinerlei Verzögerungen geben wird.

Es schmeichelt mir wirklich sehr, welche Zauberkräfte du mir zuschreiben möchtest, aber hellsehen kann ich dann leider doch nicht. Aber man kann sich halt nicht an irgendwelche hypothetischen Szenarien festklammern, sondern muss von der aktuellen Sachlage ausgehen.

Geld gibts im Endeffekt klar erst, wenn der Wagen auch wirklich da ist. Aber hier geht es doch unter anderem auch darum, ob sich der TE ein Interimsfahrzeug kaufen muss. Und das würde ich in dem Fall sicher nicht, selbst wenn sich der Liefertermin um 1-2 Monate verschieben würde.

P.S.: Eine etwas weniger herablassende Art zu schreiben würde deinen Beitragen auch ganz gut stehen.

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2Einige_Fragen:
Danke für Info. Hat diese was mit der Nutzungsausfallentschädigung zu tun?

Zitat:

Original geschrieben von mmarg65


2Einige_Fragen:
Danke für Info. Hat diese was mit der Nutzungsausfallentschädigung zu tun?

Nein, das hat nichts direkt mit dem Erhalt einer Nutzungsausfallentschädigung zu tun. Aber da hier sehr umstritten ist, ob du für die zusätzlichen Wochen eine Nutzungsausfallentschädigung erhälst, wäre der von mir beschriebene Weg möglicherweise ein Ansatz, um in diesen Wochen möglichst günstig mobil zu sein.

Sorry, dass ich mir erlaubt habe, diesen Hinweis zu geben. Hätte ich die Reaktion vorher erahnt, hätte ich es sein lassen. 🙄

Doch! Ich werde jede Info brauchen... Ich möchte auf alle Fälle gut vorbereitet sein.

Viel Lärm um nichts also? :-)

Danke, dass Du noch einmal postest, wie die Sache ausgegangen ist. Wird oft vergessen, was ich stets etwas unbefriedigend empfinde.

Mit dem neuen Wagen wünsche ich eine gute, eine unfallfreie Fahrt!

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