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Nutzungsausfallentschädigung über einen längeren Zeitraum

Hallo,

zunächst Happy New Year!!!

Nun zur Sache:

ich war vor zwei Wochen (am 20.Dezember, kurz vor Weihnachten) in einen Unfall verwickelt. Die Schuld liegt zu 100% bei einem anderen Fahrer.

1. Anfang Dezember habe ich einen Kaufvertrag Neuwagen abgeschlossen. Die Lieferung sollte 5. KW (Ende Januar - Anfang Februar) 2013 erfolgen.
2. am 20.12.2012 passierte der Unfall. Totalschaden. Am diesen Tag wurde das Auto in eine Werkstatt abgeschleppt. Die Werkstatt war schon zu.
3. am 21.12.2012 wurde das Gutachten beantragt.
4. erst am 04.01.2013 kam per Post das Gutachten vom 02.01.2013.

Für wie viel Tagen kann ich die Nutzungsausfallentschädigung geltend machen?

Vielen dank im Voraus.

Michael

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von twelferider



Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix



Richtig, und ich sehe hier sehr gute Chancen für den TE. Jetzt mal ehrlich - für 2-3 Wochen ein Auto kaufen? Wie weltfremd ist das denn?
Es ist sehr erfreulich zu sehen, dass es bei MT sogar Hellseher gibt.

Die wissen zwar nicht einmal, welches Fahrzeug sich jemand bestellt hat, können aber bereits jetzt und an dieser Stelle mit Bestimmtheit sagen, dass es bei der Lieferung des Neufahrzeuges keinerlei Verzögerungen geben wird.

Es schmeichelt mir wirklich sehr, welche Zauberkräfte du mir zuschreiben möchtest, aber hellsehen kann ich dann leider doch nicht. Aber man kann sich halt nicht an irgendwelche hypothetischen Szenarien festklammern, sondern muss von der aktuellen Sachlage ausgehen.

Geld gibts im Endeffekt klar erst, wenn der Wagen auch wirklich da ist. Aber hier geht es doch unter anderem auch darum, ob sich der TE ein Interimsfahrzeug kaufen muss. Und das würde ich in dem Fall sicher nicht, selbst wenn sich der Liefertermin um 1-2 Monate verschieben würde.

P.S.: Eine etwas weniger herablassende Art zu schreiben würde deinen Beitragen auch ganz gut stehen.

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Zitat:

Original geschrieben von mmarg65


Für wie viel Tagen kann ich die Nutzungsausfallentschädigung geltend machen?

Hi,

das sollte im Gutachten stehen.
Dauer der Wiederbeschaffung!
Dass der neue Wagen erst später kommt ist nicht das Problem der Versicherung oder des Unfallgegners.
Notfalls einen Wagen zur überbrückung anschaffen ist dir zuzumuten.

Danke für Antwort. Im Gutachten steht 14 Tagen, aber:

1. wird nicht repariert (wirtschaftlicher Totalschaden)
2. das neue Auto wurde schon vorher bestellt. Die Lieferungspunkt steht schon fest und lasst sich nicht ändern.

Habe gerade gefunden:

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr2354.php

heißt das, dass ich für alle Tage vom 20.12.2012 bis ca. 30.01.2013 bis zur Autolieferung eine Nutzungsausfallentschädigung gelteend machen kann?

Danke
Michael

Geltend kannst Du es schon machen,
nur wird Dir die Versicherung den Zeitraum im Gutachten erstatten.
Eventuell noch ein paar Tage Karenz bis das Gutachten erstellt wurde.

Alles andere interessiert die Versicherung nicht,
und ist auch nicht deren Aufgabe.

Zitat:

Original geschrieben von mmarg65


Danke, Siggi1803

und was ist mit

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr2354.php ?

Sehr interessantes Urteil. Also folge ich dem BGH Urteil, dann dürfte es von den Kosten und dem Risiko her sicherlich bedeutend besser sein, sich kein Zwischenfahrzeug zu kaufen. Hier geht es ja um lediglich 2-3 Wochen. Für diesen Zeitraum noch ein Fahrzeug zu kaufen, wäre völliger Unsinn.

Da der Kaufvertrag bereits vor dem Unfall abgeschlossen wurde, würde ich auf jeden Fall für den kompletten Zeitraum Nutzungsausfall beantragen. Dies wird die Versicherung mit hoher Wahrscheinlichkeit ablehnen. Aber bei einem Rechtsstreit sehe ich sehr gute Chancen aufgrund des oben genannten Urteils.

Auch noch ganz interessant:

"Dass Geschädigte auf ein Interimsfahrzeug verwiesen werden, ist zwar relativ selten. Es kommt aber hin und wieder vor (z.B. OLG Celle 24.10.07, 14 U 85/07, Abruf-Nr. 073385 – Lkw). Der springende Punkt ist neben der Zumutbarkeitsfrage der Kostenvergleich. Der Zwischenkauf eines Fahrzeugs muss wesentlich billiger sein als die Alternativen Mietwagen bzw. pauschale Nutzungsentschädigung. M.a.W.: Die klassischen Wege beim Nutzungsersatz können getrost etwas teurer sein als die wirtschaftlichen Nachteile eines Zwischenkaufs. Was aber bedeutet die BGH-Formel „nicht wesentlich übersteigt“ konkret? Einen bestimmten Prozentsatz nennt der BGH aus gutem Grund nicht. Zu Einzelheiten des Kostenvergleichs und der Zumutbarkeitsprüfung s. OLG Celle, a.a.O. und Eggert, NZV 88, 121. Der Anwalt des Geschädigten tut jedenfalls gut daran, den gegnerischen Versicherer auf die Verlängerung des normalen Ausfallzeitraums unter Vorlage des Kaufvertrags rechtzeitig hinzuweisen. Ein Schweigen des Versicherers bedeute, so der BGH, keine Zustimmung zu einem bestimmten Procedere. Also ggf. nachhaken."

Quelle: http://www.iww.de/.../...laufender-lieferfrist-interimsfahrzeug-f46227

Zitat:

Original geschrieben von mmarg65



1. Anfang Dezember habe ich einen Kaufvertrag Neuwagen abgeschlossen. Die Lieferung sollte 5. KW (Ende Januar - Anfang Februar) 2013 erfolgen.

Die Lieferung des Neufahrzeuges

sollte

in der 5. KW erfolgen.

Sollte.....im Kaufvertrag für Neuwagen sind bekanntlich immer nur unverbindliche Liefertermine genannt, welche durchaus auch um mehrere Wochen überschritten werden können.

Wenn dieser Fall vorliegend eintreten sollte, dann kann das ganz schnell problematisch werden mit der Rechnung.

Deshalb wäre zunächst zu klären, wie sicher der avisierte Liefertermin des Neuwagens ist.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider



Die Lieferung des Neufahrzeuges sollte in der 5. KW erfolgen.

Sollte.....im Kaufvertrag für Neuwagen sind bekanntlich immer nur unverbindliche Liefertermine genannt, welche durchaus auch um mehrere Wochen überschritten werden können.

Wenn dieser Fall vorliegend eintreten sollte, dann kann das ganz schnell problematisch werden mit der Rechnung.

Deshalb wäre zunächst zu klären, wie sicher der avisierte Liefertermin des Neuwagens ist.

Der BGH spricht in dem Urteil unter anderem vom Grundsatz der Zumutbarkeit. Es ist dem Geschädigten sicherlich nicht zuzumuten, für einen Monat einen Ersatzwagen anzuschaffen, wenn der neue Wagen zeitnah ausgeliefert wird.

In dem Urteil war der Unfall am 11. Oktober, die Auslieferung des PKWs im Dezember. Im vorliegenden Fall ist der Zeitraum sogar noch ein gutes Stück geringer. Wieso sollte man von einem anderen Liefertermin ausgehen, als dem angegebenen? Regelmäßig wird es so sein, dass der Liefertermin eingehalten wird oder sich nur minimal verschiebt. Aufgrund dieser Möglichkeit muss ich doch nicht für 3 Wochen ein anderes Auto kaufen und dann wieder verkaufen.

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix



In dem Urteil war der Unfall am 11. Oktober, die Auslieferung des PKWs im Dezember. Im vorliegenden Fall ist der Zeitraum sogar noch ein gutes Stück geringer.

Wenn du deine eigene ergoogelte Entscheidung des BGH verstanden hättest, dann wüsstest du, dass der jeweilige Einzelfall entscheidend ist und im Zweifelsfall vom zuständigen Gericht genau diese Einzelfallbetrachtung herangezogen wird.

Der BGH hat sich hier nämlich (aus nachvollziehbarem Grund) nicht auf irgendwelche Sätze, Zeiträume oder Faktoren festgelegt, da im Zweifelsfalle die Entscheidung der Zumutbarkeit vom zuständigen Gericht ,unter Betrachtung des konkreten Falles, getroffen werden muss.

Da spielt nicht nur der Zeitraum eine Rolle, sondern noch eine ganz erhebliche Anzahl weiterer Faktoren

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix


Wieso sollte man von einem anderen Liefertermin ausgehen, als dem angegebenen?

Weil es in der Vergangenheit immer wieder teils massive Verzögerungen bei den Lieferterminen von Neuwagen gegeben hat.

Im gesamten VW-Konzern waren vor zwei Jahren alle Fahrzeuge mit dem 1,4 Liter-Motor betroffen da die Nachfrage nach dem Motor die Produktionskapazitäten massiv überstiegen hat.

Nach dem Injektorendesaster mit den CDi-Motoren hat Mercedes die Neuproduktion der betreffenden CDI-Maschinen teilweise komplett eingestellt, die vorhandenen Injektoren wurden für die Nach- und Umrüstung der betroffenen Fahrzeuge benötigt.

All dies führte bei den betreffenden Fahrzeugen zu teils monatelanger Verzögerung bei der Auslieferung der Neufahrzeuge.

Und das sind nur zwei schnell herausgegriffene Beispiele für viele andere.

Warum wird wohl im Kaufvertrag stets ein unverbindlicher Liefertermin angegeben?

Kannst ja mal versuchen bei der Neuwagenbestellung einen auf den Tag oder die Woche verbindlichen Liefertermin in den Kaufvertrag zu bekommen (Lagerwagen ausgenommen) - viel Erfolg dabei.

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix


Regelmäßig wird es so sein, dass der Liefertermin eingehalten wird oder sich nur minimal verschiebt.

Regelmässig ist in der Realität genau das Gegenteil der Fall - siehe oben.

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix


Aufgrund dieser Möglichkeit muss ich doch nicht für 3 Wochen ein anderes Auto kaufen und dann wieder verkaufen.

Darüber wird dann im Rahmen der Einzelfallentscheidung das zuständige Gericht zu entscheiden haben.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider



Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix


Regelmäßig wird es so sein, dass der Liefertermin eingehalten wird oder sich nur minimal verschiebt.
Regelmässig ist in der Realität genau das Gegenteil der Fall - siehe oben.

Ich wüsste nicht, was die von dir geschilderten Einzelfälle daran ändern würden. Natürlich kommt es vor, dass Probleme auftreten. Die große Mehrheit der Bestellungen wird aber recht pünktlich ausgeliefert. Kleinere Verschiebungen ändern ja nichts am grundsätzlichen Sachverhalt und ich kann in der vom TE geschilderten Situation ja nicht einfach mal auf Vermutung ein Auto kaufen, weil sich der Liefertermin ja vielleicht um Monate verschiebt - vielleicht aber auch nicht und ich muss ihn nach 2 Wochen wieder verkaufen.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider



Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix


Aufgrund dieser Möglichkeit muss ich doch nicht für 3 Wochen ein anderes Auto kaufen und dann wieder verkaufen.
Darüber wird dann im Rahmen der Einzelfallentscheidung das zuständige Gericht zu entscheiden haben.

Richtig, und ich sehe hier sehr gute Chancen für den TE. Jetzt mal ehrlich - für 2-3 Wochen ein Auto kaufen? Wie weltfremd ist das denn?

Zumindest sollte man das von einem Anwalt sehr genau prüfen lassen.

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix



Richtig, und ich sehe hier sehr gute Chancen für den TE. Jetzt mal ehrlich - für 2-3 Wochen ein Auto kaufen? Wie weltfremd ist das denn?

Es ist sehr erfreulich zu sehen, dass es bei MT sogar Hellseher gibt.

Die wissen zwar nicht einmal, welches Fahrzeug sich jemand bestellt hat, können aber bereits jetzt und an dieser Stelle mit Bestimmtheit sagen, dass es bei der Lieferung des Neufahrzeuges keinerlei Verzögerungen geben wird.

Mein allertiefster Respekt vor so viel Weitsicht.

Bei solchen hilfreichen und hellsehenden Usern braucht sich ein Fragesteller natürlich keinerlei Gedanken mehr um das weitere Vorgehen zu machen - er kann einfach abwarten.

Und falls es dann eben doch zu Verzögerungen kommen sollte bei der Auslieferung des Neuwagens, dann kann er ja damit argumentieren, dass ihm ein Hellseher bei MT davon abgeraten hat, sich im Vorfeld zu erkundigen und ggf. seine Handlungsweise darauf einzustellen.

Wie weltfremd ist das denn?

Zitat:

Original geschrieben von twelferider



Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix



Richtig, und ich sehe hier sehr gute Chancen für den TE. Jetzt mal ehrlich - für 2-3 Wochen ein Auto kaufen? Wie weltfremd ist das denn?
Es ist sehr erfreulich zu sehen, dass es bei MT sogar Hellseher gibt.

Die wissen zwar nicht einmal, welches Fahrzeug sich jemand bestellt hat, können aber bereits jetzt und an dieser Stelle mit Bestimmtheit sagen, dass es bei der Lieferung des Neufahrzeuges keinerlei Verzögerungen geben wird.

Es schmeichelt mir wirklich sehr, welche Zauberkräfte du mir zuschreiben möchtest, aber hellsehen kann ich dann leider doch nicht. Aber man kann sich halt nicht an irgendwelche hypothetischen Szenarien festklammern, sondern muss von der aktuellen Sachlage ausgehen.

Geld gibts im Endeffekt klar erst, wenn der Wagen auch wirklich da ist. Aber hier geht es doch unter anderem auch darum, ob sich der TE ein Interimsfahrzeug kaufen muss. Und das würde ich in dem Fall sicher nicht, selbst wenn sich der Liefertermin um 1-2 Monate verschieben würde.

P.S.: Eine etwas weniger herablassende Art zu schreiben würde deinen Beitragen auch ganz gut stehen.

Dass hier über Rechtsprechung von ähnlichen Fällen diskutiert wird ist ja schön und gut, hilft dem TE aber auch nicht wirklich weiter.

Bis er ein Urteil hat geht mit Sicherheit mehr Zeit ins Land, als bis der neue Wagen geliefert wird (auch, wenn er nicht "pünktlich" kommt).
Von daher geht es maximal darum, im Nachhinein Geld zurück zu bekommen, mobil hält ihn das ganze jetzt nicht.

Zumal es mitunter schon etwas vermessen ist, für 300-600€ (je nach Fahrzeugklasse und Ausfalldauer kann das natürlich noch variieren) einen Rechtstreit vom Zaun zu brechen.
Das steht in keinem Verhältnis, da übersteigen die Kosten für Anwälte, Richter, etc. den Streitwert mitunter um ein Vielfaches..

Ich würde deshalb folgendes machen:
1.: Den Nutzungsausfall für die komplette (voraussichtliche) Dauer geltend machen. Wenn es klappt: super! Wenn nicht: schade, aber da "muss man durch".
2.: Mit dem Händler reden, ob er dich nicht (im Idealfall kostenlos oder zumindest "subventioniert"😉 mobil halten kann.

Je nachdem, wie gut man mit dem Händler zurecht kommt und wie kundenfreundlich er ist gibt es hier sicher Möglichkeiten dir für überschaubare Zeit einen Ersatzwagen zu geben.

Das gleiche Problem wie beschrieben hatten meine Eltern vor einigen Jahren im übrigen auch.
Neues Auto bestellt, in der Zwischenzeit unverschuldeter Totalschaden des alten Wagens. Für 2 Wochen gabs Ausfallentschädigung durch die Versicherung, danach mussten sie es selbst tragen. Der neue Wagen kam übrigens nicht pünktlich. Allerdings hat sich bei denen der Händler auch sehr kulant gezeigt und sie zumindest in der Zeit zwischen angekündigtem und tatsächlichem Liefertermin kostenlos über Vorführer mobil gehalten.

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix


Aber man kann sich halt nicht an irgendwelche hypothetischen Szenarien festklammern, sondern muss von der aktuellen Sachlage ausgehen.

Die akutelle Sachlage ist die, dass ein Neufahrzeug bestellt wurde und im Kaufvertrag ein unverbindlicher Liefertermin festgelegt wurde, von welchem man nicht weiss, ob er letztlich auch eingehalten werden kann.

Und genau von diesem Umstand wird u.U. sehr viel abhängen.

Genau deswegen auch mein Tipp an den TE, sich alsbald darüber Klarheit zu schaffen, ob der Liefertermin auch eingehalten werden kann, bevor man weitere Schritte einleitet.

Wenn diesem Tipp entgegengehalten wird, man solle lieber gar nichts tun, da ja Neuwagen immer pünktlich geliefert werden, dann grenzt das schon an Fahrlässigkeit gegenüber dem Fragesteller.

Da rät man nämlich einem Fragesteller zum Nichtstun mit der Begründung des rein hypothetischen Szenarios, dass ein Neuwagen auch garantiert pünktlich zum (unverbindlich) vereinbarten Termin geliefert wird.

Und dieser (schlechte) Ratschlag kann richtig in die Hose gehen - für den Fragesteller nämlich.

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix


Aber hier geht es doch unter anderem auch darum, ob sich der TE ein Interimsfahrzeug kaufen muss. Und das würde ich in dem Fall sicher nicht, selbst wenn sich der Liefertermin um 1-2 Monate verschieben würde.

Nein, es geht darum, wie weit bzw. über welchen Zeitraum ggf. ein Anspruch auf Nutzungsausfall bestehen würde.

Und wenn sich der Liefertermin tatsächlich um "1-2 Monate" verschiebt, dann kann es ganz schnell so sein, dass hier tatsächlich die Anschaffung eines Interimsfahrzeuges angesagt wäre um den Ausfallschaden im Zuge der Schadenminderungspflicht möglichst gering zu halten.

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix


P.S.: Eine etwas weniger herablassende Art zu schreiben würde deinen Beitragen auch ganz gut stehen.

Wenn ich lese, dass hier Fragestellern schlechte Ratschläge gegeben werden, die diese viel Geld kosten können, dann ist ggf. auch eine deutlichere Schreibweise angesagt.

Denn ganz speziell in diesem Forum hier, kann es ganz schnell um viel Kohle gehen!

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