Nutzungsausfallentschädigung über einen längeren Zeitraum
Hallo,
zunächst Happy New Year!!!
Nun zur Sache:
ich war vor zwei Wochen (am 20.Dezember, kurz vor Weihnachten) in einen Unfall verwickelt. Die Schuld liegt zu 100% bei einem anderen Fahrer.
1. Anfang Dezember habe ich einen Kaufvertrag Neuwagen abgeschlossen. Die Lieferung sollte 5. KW (Ende Januar - Anfang Februar) 2013 erfolgen.
2. am 20.12.2012 passierte der Unfall. Totalschaden. Am diesen Tag wurde das Auto in eine Werkstatt abgeschleppt. Die Werkstatt war schon zu.
3. am 21.12.2012 wurde das Gutachten beantragt.
4. erst am 04.01.2013 kam per Post das Gutachten vom 02.01.2013.
Für wie viel Tagen kann ich die Nutzungsausfallentschädigung geltend machen?
Vielen dank im Voraus.
Michael
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Es ist sehr erfreulich zu sehen, dass es bei MT sogar Hellseher gibt.Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
Richtig, und ich sehe hier sehr gute Chancen für den TE. Jetzt mal ehrlich - für 2-3 Wochen ein Auto kaufen? Wie weltfremd ist das denn?Die wissen zwar nicht einmal, welches Fahrzeug sich jemand bestellt hat, können aber bereits jetzt und an dieser Stelle mit Bestimmtheit sagen, dass es bei der Lieferung des Neufahrzeuges keinerlei Verzögerungen geben wird.
Es schmeichelt mir wirklich sehr, welche Zauberkräfte du mir zuschreiben möchtest, aber hellsehen kann ich dann leider doch nicht. Aber man kann sich halt nicht an irgendwelche hypothetischen Szenarien festklammern, sondern muss von der aktuellen Sachlage ausgehen.
Geld gibts im Endeffekt klar erst, wenn der Wagen auch wirklich da ist. Aber hier geht es doch unter anderem auch darum, ob sich der TE ein Interimsfahrzeug kaufen muss. Und das würde ich in dem Fall sicher nicht, selbst wenn sich der Liefertermin um 1-2 Monate verschieben würde.
P.S.: Eine etwas weniger herablassende Art zu schreiben würde deinen Beitragen auch ganz gut stehen.
34 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Wenn ich lese, dass hier Fragestellern schlechte Ratschläge gegeben werden, die diese viel Geld kosten können, dann ist ggf. auch eine deutlichere Schreibweise angesagt.Denn ganz speziell in diesem Forum hier, kann es ganz schnell um viel Kohle gehen!
Ich hoffe nur für dich, du gehst im realen Leben anders mit deinen Mitmenschen um. Das kann man auch alles völlig anders sagen und kommt dann immer noch beim Gegenüber an.
Achso, den verbindlichen Liefertermin wirst du unter Garantie nicht vom Händler bekommen, da er das eben nicht garantieren KANN. Er kann vielleicht sagen, dass zu 99% nichts mehr dazwischen kommt. Aber nach deiner Argumentation bringt ihm das ja nichts.
Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
Achso, den verbindlichen Liefertermin wirst du unter Garantie nicht vom Händler bekommen, da er das eben nicht garantieren KANN.
Genau so ist es.
Was schreibe ich denn hier die ganze Zeit?!
Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
Er kann vielleicht sagen, dass zu 99% nichts mehr dazwischen kommt.
Was immerhin eine Aussage ist, mit welcher man etwas anfangen kann und mit welcher man argumentativ vor Gericht im Falle eines Falles auftreten kann.
Es stärkt nämlich im Zweifelsfall die eigene Position, wenn man vor Gericht nachweisen kann, dass man sich wenigstens um Klärung bemüht hat.
Wenn man aber - deinem "Ratschlag" folgend gar nichts macht und denkt, dass schon alles gut gehen wird (Verzögerungen bei Neuwagenlieferungen gibt es ja nicht), wird man sich in einem Prozess genau diese Untätigkeit (Stichwort: Verstoss gegen die Schadenminderungspflicht) entgegenhalten lassen müssen.
Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
Aber nach deiner Argumentation bringt ihm das ja nichts.
Wenn du meinen Ausführungen nicht folgen kannst, ok - aber dann unterlasse es wenigstens, mir hier Dinge zu unterstellen, die so in keiner Weise geschrieben wurden.
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Wenn du meinen Ausführungen nicht folgen kannst, ok - aber dann unterlasse es wenigstens, mir hier Dinge zu unterstellen, die so in keiner Weise geschrieben wurden.Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
Aber nach deiner Argumentation bringt ihm das ja nichts.
Ohne Worte... ich versuche auf einer sachlichen Ebene mit dir zu sprechen und dann kommt sowas. Was soll das?!? Habe ich dich irgendwie angegriffen? Ich sehe hier nur, dass du ständig versuchst zu provozieren. Warum? Bist du nicht in der Lage, dich auf einer sachlichen Ebene zu unterhalten?
@flosen23
Und das einfach so zu akzeptieren ist sicher auch keine Lösung. Schließlich hat der TE ja jetzt eindeutig einen finanziellen Nachteil, da er bis zur Auslieferung des Fahrzeuges irgendetwas unternehmen muss.
Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
ich versuche auf einer sachlichen Ebene mit dir zu sprechen....
(...)
Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
Ich hoffe nur für dich, du gehst im realen Leben anders mit deinen Mitmenschen um.
Das ist keine sachliche Ebene, sondern eine persönliche.
Zur Sache selbst dürfte vorerst das Wichtigste gesagt sein, persönliche Animositäten gehören nicht hierher.
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- editiert -
MFG
Moin,
ich hab hier einen Beitrag entfernt welcher wohl nur gedacht war die schon angespannte Stimmung weiter an zu heizen....
Ich bitte auch alle anderen zu versuchen diese Spannungen wieder etwas raus zu nehmen.
Danke.
Grüße
Steini
schade , das hier so zensiert wird, war hier nicht zum Stimmung anheizen gedacht sondern einfach mal den hier vielfach unfreundlichen Umgangston aufzuzeigen, aber scheint ja nicht für alle zu gelten, denn einige dürfen das ja offensichtlich
Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
@flosen23
Und das einfach so zu akzeptieren ist sicher auch keine Lösung. Schließlich hat der TE ja jetzt eindeutig einen finanziellen Nachteil, da er bis zur Auslieferung des Fahrzeuges irgendetwas unternehmen muss.
Die Frage ist doch: Hat er die finanziellen Reserven, den Weg zur Not bis zum Ende zu gehen?
Holt sich unser TE einen Mietwagen für die komplette Dauer, muss er diese auch erst einmal bezahlen und seine "Ansprüche" dann bei der Versicherung geltend machen.
Stellt sich diese erst einmal quer und er zieht mit der Angelegenheit vor Gericht, kommen weitere Kosten (die höchstwarscheinlich noch deutlich höher sind als die reinen Mietwagenkosten) hinzu.
Diese muss er ebenfalls erst einmal vorstrecken (sofern keine RS vorhanden; falls vorhanden bleibt nur der eventuelle SB).
Zumal auch die Rechtschutz-Versicherung u.U. die Deckungszusage verweigern kann, wenn die Chancen auf einen positiven Ausgang des Verfahrens zu gering sind.
Dann kommt es irgendwann zur Verhandlung, wo er im Prinzip dem Wohlwollen des Richters ausgeliefert ist.
Quasi 50% Chance, dass er gewinnt und die entstandenen Kosten erstattet bekommt.
Genau so liegt aber auch die Chance, dass er den Rechtsstreit verliert und die Kosten trotzdem selbst tragen muss.
Allerdings hat er sich in diesem Fall dann deutlich mehr Kosten an's Bein gebunden als nötig gewesen wäre.
Bis ein Urteil vorliegt kann es gut und gerne einige Monate dauern, vielleicht zieht sich die Angelegenheit sogar übers ganze Jahr.
Natürlich würde ich sämtliche Kosten, die durch den Fahrzeugausfall entstehen bei der Versicherung geltend machen.
Ich würde es aber in diesem Fall niemals auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, sofern ich keine RS hätte (oder mir diese keine Deckungszusage erteilt).
Da wäre mir persönlich das Risiko und der Aufwand einfach zu groß..
Also die Situation nochmal ganz nüchtern betrachtet:
Als erstes würde ich mal nochmal beim Autohaus nach dem Liefertermin fragen - da bin ich mit twelferider noch völlig einer Meinung. Selbst wenn es nicht viel nutzt, schaden tut es garantiert nicht.
Sollte sich der Termin bestätigen, muss man dann schauen, was man machen will (falls man unbedingt auf das Fahrzeug angewiesen ist) - Ersatzfahrzeug kaufen oder Mietwagen für die Zeit nehmen. Und das völlig unabhängig vom Ausgang eines Gerichtsverfahrens. Wenn er ein Auto braucht, werden unweigerlich Kosten enstehen.
Sollte sich der Termin verschieben, muss er immer noch schauen, wie er sich mobil hält. Da muss man dann eben mit dem neuen Lieferdatum kalkulieren und schauen, ob es sich für die Zeit rechnen könnte, ein Fahrzeug zu kaufen.
Nächster Schritt wäre für mich, mich mal mit der gegnerischen Versicherung kurzzuschließen. Da kann man dann direkt schon erfahren, ob sie das so akzeptieren werden oder eben nicht. Je nachdem kann man sich dann den Gang zum Anwalt sowieso sparen.
Und dann muss man schauen, ob man sich auf ein Gerichtsverfahren einlässt. Ohne RS würde ich mich dabei allerdings auch unwohl fühlen, weil eben die Kosten für das Verfahren immer irgendwo im Hinterkopf sind.
Wobei dem Threadersteller so oder so zusätzliche Kosten entstehen werden - entweder durch das Interimsfahrzeug oder durch den Mietwagen. Von daher wird die Versicherung da nicht umhin kommen, zumindest mal einen Teilbetrag zu erstatten. Sonst würde dem TE hier ein finanzieller Nachteil enstehen und das darf nicht sein.
@TheRealRaffnix:
Siehste, mit den letzten Ausführungen kann ich auch gut leben😉
Klar ist, dass hier Kosten entstehen werden, welche auch ohne jede Frage von der Gegenseite zu tragen sind.
Die Frage ist nur, wie geht man damit um bzw. wie lässt sich schon im Vorfeld eine evtl. gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden (die ja auch nur zumindest Zeit und Nerven kostet, vom finanziellen Risiko ohne Rechtsschutzversicherung ganz abgesehen) - ohne auf die eigenen berechtigten Ansprüche zu verzichten natürlich.
Wichtig ist es jetzt auf jeden Fall (ich weiss nicht, ob das schon erwähnt wurde) die gegnerische Versicherung von den vorliegenden Umständen in Kenntnis zu setzen.
Ggf. kann man auch eine Bestätigung unter Verweis auf die Rechtsprechung von der Versicherung über die Übernahme der Kosten einfordern.
Ist ein Zwang zur Mobilität gegeben, kommt ggf. auch eine längerfristige Fahrzeuganmietung in Frage oder ich lasse mir einfach von der Versicherung einen Mietwagen vermitteln - dann bleibe ich ebenfalls mobil und hinterher gibt es keinen Streit über die Höhe der Kosten.
Möglichkeiten sind also mehrere vorhanden - nur, wenn man gar nichts tut, dann ist im Nachhinein der Streit oder Ärger schon fast vorprogrammiert.
Vielen Dank an alle!
Ich werde am Montag mal die Versicherung anrufen und mal checken, ob sie meine Anforderungen akzeptieren. Wenn ja, schicke ich die Anforderungen zur Nutzungsausfallentschädigung über den kompletten Zeitraum schriftlich. Sonst gehe ich sofort zum Anwalt (die Rechtsschutzversicherung habe ich). Eine Frage noch: muss die Versicherung die 16 Tagen der Gutachtenerstellung bedienungslos akzeptieren (20.12.2012 bis 04.01.2013). Oder gibt es hier irgendwelche Einschränkungen?
Ich werde Euch auf dem Laufenden halten, da diese Thema interessant ist und anderen helfen könnte.
Gruß
Michael.
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass das Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit war bzw. ist.
Dann steht es natürlich im Risiko des Schädigers, wenn er dein Fahrzeug direkt vor Weihnachten in diesen Zustand versetzt.
Du hast direkt am nächsten Tag das Gutachten in Auftrag gegeben, somit liegt auch deinerseits kein zeitlicher Verzug vor.
Folglich erstreckt sich auch der Ausfallschaden über die Weihnachtsfeiertage und Silvester/Neujahr.
Ab dem Tag der Kenntnis des Totalschadens deinerseits (also ab Zugang des Gutachtens) läuft dann die im Gutachten angegebene Frist für die Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeuges.
Nur dass hier eben noch (die bereits ausführlich diskutierte) Besonderheit der Neuwagenbestellung dazukommt.
Wenn es nur noch einige Wochen bis zur Lieferung des Neuwagens sind, zeigt sich das Autohaus, bei dem man das neue Auto kauft, eventuell auch kulant, einen kostengünstigen Mietwagen für die Zeit bis zur Lieferung bereitzustellen.
Ich kenne z. B. persönliche Fälle, bei denen der Leasingvertrag ausgelaufen ist und das Auto zurückgegeben werden musste und das neue Leasingfahrzeug (gleiche Marke aber anderes Autohaus) noch einige Wochen auf sich warten lassen hat. In der Übergangszeit hatten dann die Leasingnehmer ein Mietfahrzeug des Autohauses gestellt bekommen, was pro Monat nur so viel wie die Leasingrate des Neuwagens gekostet hat.
Also wenn der Threadersteller sich nicht gerade einen Dacia gekauft hat und der Liefertermin nunmehr verbindlich absehbar ist, kann evtl. auch das Autohaus weiterhelfen (wenn es nicht zu klein ist).