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Nutzungsausfall - von wann bis wann? - Abmeldung?

Themenstarteram 3. Juni 2016 um 7:18

Hallo,

ich steh zurzeit ziemlich auf dem Schlauch da ich viele verschiedene Meinungen höre. Ich hoffe hier kann mir nun endlich einer eine vernünftige Antwort darauf geben.

Mir ist hinten einer ungebremst rein gefahren, die Folge: wirtschaftlicher Totalschaden, fahrbereit aber nicht verkehrssicher laut Gutachten.

Meine Hauptfrage ist, von wann bis wann gilt eine Nutzungsausfallentschädigung und ist sie an gewisse Dinge wie die Ab & Anmeldung gebunden?

Mir sagen Leute, ich soll mein Auto so schnell wie möglich abmelden, weil nur die Zeit zwischen Abmeldung des Unfallwagens und Anmeldung des Neufahrzeugs gilt. Ich lese aber auch das die Zeit vom Unfall bis zum erhalt des Gutachtens + Zeit zum Beschaffen des Neufahrzeuges gilt.

Ich habe das Gutachten erst nach 2-3 Wochen erhalten, wieso weiß ich nicht. Dort steht drin das ich 14 Tage zum wiederbeschaffen benötige.

Das Auto ist noch angemeldet. Grund: langes warten auf Gutachten, und ohne Geld der Versicherung kann ich kein neues holen, deshalb warte ich bis ich endlich meine Entschädigung habe um dann das alte zu verkaufen und ein neues zu holen.

Was nun? Soll ich es nun abmelden und ein neues holen und mit den Belegen den Ausfall beantragen? Was ist mit der Zeit davor?

Versteht mich nicht falsch, ich will nicht so viele Tage wie möglich da rausholen, mir reichen die 14 Tage vollkommen.

Habe ich bereits Anspruch auf diese oder soll ich mein Fahrzeug nun nach 2-3 Wochen nach Unfall tatsächlich abmelden und es gilt ab dann nur die Zeit bis ich ein neues Fahrzeug habe?

Wäre von Papierkram zwar dann sehr übersichtlich und korrekt, aber eigentlich totaler Schwachsinn das ich seit 1 Monat kein Auto habe und dann erst anfangen kann ein neues zu holen und auch nur diese Zeit zählt..

Hoffe ihr könnt mir da ein wenig Klarheit verschaffen. Wie gesagt ich möchte nicht etliche Tage Nutzungsausfall beantragen, die 14 Tage aus dem Gutachten wären schon optimal. Wenigstens eine kleine Entschädigung.

Mfg

Beste Antwort im Thema

Ach, da gibt es auch ziemlich verpeilte Mandanten. Besserwisser, Schwarzmaler und Tatsachenverschweiger haben ganz überdurchschnittlich oft sehr schlechte Erfahrungen mit Anwälten. Man muss halt alle Fakten auf den Tisch legen und wenn man merkt, dass es bereits zwischenmenschlich einfach nicht passt, dann sollte man eben zu einem anderen Anwalt gehen. Ist auch keiner sauer deswegen. ;)

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Themenstarteram 11. Juni 2016 um 15:30

Okay ich danke euch. :)

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