Nutzungsausfall Tagessatz für Golf 7
Hallo Experten,
Mein Golf 7 bekam nach einem kleinen Parkplatzunfall (Lackschaden) eine neue Stoßstange und stand dafür 4 Tage beim Unfallinstandsetzer/Lackierer .
Einen Schuldigen gibt es dafür auch (hat freundlicherweise ein Zettel dagelassen), der Unfallinstandsetzer hat direkt mit der Haftpflicht des Verursachers abgerechnet.
Der Instandsetzer gab beim Abholen noch eine Bestätigung mit, in der steht, dass mein Auto jetzt 4 Tage zur Reparatur dort war und nicht genutzt werden konnte.
Fragen:
1. Wie hoch ist der Tagessatz für den Nutzungsausfall eines Golf 7 Limousine BJ 2013 den man von der gegnerischen Haftpflicht für die Dauer der Reparatur einfordern kannn?
2. Warum findet man solche Listen nicht öffentlich im Internet? Ich habe jetzt 20 Minuten gesucht und nur Hinweise auf "EurotaxSchwacke" gefunden, aber eine aktuelle Liste davon ist nicht zu finden?
Danke!
18 Antworten
Das wird die Versicherung aber nicht an der Kürzungsorgie hindern, ganz im Gegenteil die werden denken, da haben wir einen Dummen gefunden, mit dem wir es machen können. Das Theater kenne ich von der Generali, die knickten auch erst ein, als die Klage wegen 80€ zugestellt wurde.
Zitat:
@keksemann schrieb am 18. November 2023 um 07:57:03 Uhr:
Zitat:
@wolfgangpauss schrieb am 17. November 2023 um 22:30:37 Uhr:
...
-> Manchmal sind die Versicherungen auch so frech und kürzen das auf die Vorhaltekosten zusammen. Das machen die gerne bei einem Zweitwagen. Das darf man sich nicht gefallen lassen@wolfgangpauss
Könntest Du das mal bitte erklären?
Also ich meine den Fakt "Zweitwagen" in Zusammenhang mit der Kürzung und was sind "Vorhaltekosten"?
Vorhaltekosten sind die Kosten, die erforderlich sind ein Auto bereit zu halten.
D.h. die fixen Unterhaltskosten.
Sie betragen ca. 1/3 des Nutzungsausfalls.
Zitat:
@keksemann schrieb am 18. November 2023 um 07:57:03 Uhr:
@wolfgangpauss
Könntest Du das mal bitte erklären?
Also ich meine den Fakt "Zweitwagen" in Zusammenhang mit der Kürzung und was sind "Vorhaltekosten"?
Wenn du den Zweitwagen (Cabrio zum Bleistift) nicht nutzen kannst, entsteht dir im Herbst/Winter kein Nachteil, weil du vermeintlich eh dein anderes Fahrzeug nutzen wirst.
Vorhaltekosten: Steuer und Versicherung, Stellplatzmiete etc. anteilig auf die Tage gerechnet.
Zitat:
@beachi schrieb am 17. November 2023 um 23:44:03 Uhr:
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 17. November 2023 um 21:23:54 Uhr:
Zitat:
@beachi schrieb am 17. November 2023 um 23:44:03 Uhr:
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 17. November 2023 um 21:23:54 Uhr:
Danke! überlesen... 😉
Nicht verwirren lassen. Wir haben tatsächlich zwei Golf 7.... ein 1.4 tsi Variant aus 2014 über den ich zum Thema Ölverbrauch und Motorschaden hier schon viel geschrieben habe, und einen "normalen" Golf 7 1.2 tsi aus 2013.
Der Haftpflichtschaden um den es hier geht war am 1.2 tsi Golf 7 aus 2013.
Danke für die Antworten hier.