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Nutzungsausfall

Bescheid, also doch , es gibt es immer noch den gewisse unterschied.

Musste feststellen das man als Behinderter Mensch zweiter klasse ist . auch wenn es beim PKW ist.

Abgelehnt .Erhöten Nutzungsausfall...

mfg fritz

Beste Antwort im Thema

Auch wenn Fritz es gerne hätte, und sich wieder mal benachteiligt sieht.
Im Schadensfall gibt es einheitliche Entschädigungen nach Tabelle.
Und das bezieht sich auf das betreffende Fahrzeug, und nicht auf den der es nutzt bzw. es in dem Zeitraum nicht nutzen kann.

Und Nein, ich habe nichts mit Versicherungen zu tun.
Und Ja, als Mehrfachbehinderter bin ich auch "benachteiligt". 😛

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Hallo,

behindertengerecht Autos gibt es auch bei AVIS. Sind aber nur Standard umbauten, Gas, Bremse und Lenkraddrehknauf.

MfG

Hallo,

behindertengerechte Leihwagen bietet AVIS an. Die haben eine Kooperation mit Paravan.

Hatte vor kurzem gerade das Problem auf ein Leihwagen umsteigen zu müssen. Mein eigenes Auto war weg Unfallinstandsetzung in der Werkstatt und ohne wäre ich nicht auf Arbeit gekommen.
Mit dem Leihauto von PARAVAN war die Sache gelöst. Die bringen Dir sogar das Auto an deinen Wohnort und holen es wieder ab, da der Fuhrpark solcher Fahrzeuge natürlich nicht unerschöpflich ist und somit der Standort des Leihfahrzeuges nicht unbedingt in Wohnnähe ist.

Hallo,

dir steht Nutzungsausfall oder die Kostenübernahme eines Mietwagens zu.

Mit meiner 10 Tage alten B-Klasse ist mir jemand reingefahren. Schaden 23000€ Da das Auto erst 400 KM gelaufen war wollte ich es nicht mehr. Die Versicherung zahlte mir den Betrag von 50€ je Tag der auch im Gutachten stand und das für fast ein halbes Jahr lang. Das waren ca 8000€

Viele Grüße

Ludwig

[Von Motor-Talk aus anderem Thread überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von Cabrio67


Hallo,

dir steht Nutzungsausfall oder die Kostenübernahme eines Mietwagens zu.

Mit meiner 10 Tage alten B-Klasse ist mir jemand reingefahren. Schaden 23000€ Da das Auto erst 400 KM gelaufen war wollte ich es nicht mehr. Die Versicherung zahlte mir den Betrag von 50€ je Tag der auch im Gutachten stand und das für fast ein halbes Jahr lang. Das waren ca 8000€

Viele Grüße

Ludwig

[Von Motor-Talk aus anderem Thread überführt.]

Und warum so lange?

Hat die Lieferung des Neuwagens so lange gedauert?

Da ich von Nord nach Süd in Behandlung bin brauche ich halt mal einen wagen.

MHH Hannover -- Bad Neustadt an der Saale , und halt uni klink Giessen . denn vor Ort bei mir in Hamm

und umgehbung schreiben die nur Rechnungen , Nur machen können die nichts.

Zuviel vor Schäden heist das dann immer. Aber vorher einen Dicke Lippe , wir machen dann

mal ebend .

Und es ist auch jedesmal mit einer Übernachtung !

Habe den C-Max jetzt 3 Jahre, davon habe ich selber

ca 80000 km Gefahren , und das nur für Ärzte und Krankenhaus Aufenthalte.

das sind im schnitt 2200 km im Monat. je nach dem mal mehr mal weniger..

Und jetzt hat man mal so ein problem , und keiner kann helfen

MFG Fritz

Ich klink mich hier mal ein weil ich´s grad irgendwie passend finde.

Ich hatte im Februar 2014 einen unverschuldeten VU mit Totalschaden. Linksabbieger hat mich auf freier, gerader Strecke bei guten Sichtverhältnissen übersehen. In meinem Auto war ein behindertengerechter Umbau fest verbaut. Die gegnerische Versicherung hat nun nur den Zeitwert des Autos ersetzt. Nicht jedoch den Umbau.

Nun stellt sich mir die Frage, muss die Versicherung den Umbau ebenfalls ersetzen, obwohl dieser durch einen Rehaträger 1997 gezahlt wurde?

Die Versicherung ist der Auffassung das sie diesen nicht zahlen muss, da mir dadurch ja kein weiterer Schaden entstanden ist, da ich den Umbau nicht selber gezahlt habe. Aber mein Rechtsempfinden ist, egal wer diesen gezahlt hat, Schaden ist Schaden und muss demnach auch ersetzt werden. Hat da jemand Erfahrung darin. Versicherung hat mir auch schon vorgeschlagen das ich mir einen Gebrauchten Umgebauten kaufen soll. Was aber ja der Markt nicht hergibt.

Und ja die Sache läuft schon über den Anwalt.

Der Umbau muß ganz klar durch die Versicherung ersetzt werden. Der Geschädigte muß so gestellt werden, als wäre kein Schaden entstanden. Als das neue (gebrauchte ) Fahrzeug hat den Umbau nicht, also ist keine gleichstellung gegenüber dem 1. Fahrzeug.
Umbaukosten müssen bezahlt werden. Sollte der Gutachter Deines Vertrauens aber wissen.

Hallo,

persönliche Erfahrung:

Vor drei Monaten fuhr jemand auf unseren Tourneo mit Heckausschnitt und Rollstuhlrampe auf, Hecktüren, Stosstange und Halterung der Rampe beschädigt, zum Glück war kein Rollifahrer drinnen, die Rampe hat es mit der Oberkante gute 20cm nach innen gedrückt, so viel zum Sicherheitsaspekt.

-Gutachter braucht erstmal eine Woche um die Schadenshöhe zu ermitteln da die Umbaufrima erst die Kosten der Teile ermitteln mußte

-Ich frage bei Versicherung an wegen Leihwagen, können mir keinen Verleiher nennen, soll selbst einen suchen und Angebot einreichen.

-Kein regulärer Verleiher hat solch ein Fzg., Umbaufirma bietet einen Vorführwagen für 150€ täglich (50kn/Tag inklusive) an

-Angebot an Versicherung, abgelehnt weil zu teuer, soll andere Angebote einholen.

-Ich rufe Sachbearbeiter an, frage wo ich denn ein solches Angebot einholen soll, der weiß es auch nicht, soll nochmal mit Umbaufirma einen günstigeren Wochenmitpreis aushandeln.

-Ich handele einen Scheissdreck, sage, die Frima will 150€/Tag oder es gibt kein Auto, Sachbearbeiter gibt nach.

-Reparatur dauert 22 Arbeitstage, da der Wagen mehrfach zwischen Umbauer und Ford hin und her muß, Teile bestellt und lackiert werden müssen usw.

-Unser nächster Rollitransporter wird ein Kleinbus mit möglichst wenig Umbau, der Sicherheit und dem Ärger im Schadensfall wegen

Grüße

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