Nutzungsausfall, kompliziert..

Hallo Leute,

ich habe ein dickes Problem...

Ich hatte ein Unfall, unverschuldet, das war am 22.06.2011.

Nach 2 Tagen kam der von mir bestellte Gutachter und digostizierte einen Totalschaden. Restwert 200 Euro, Zeitwert 4.800 Euro, Schaden über 10.000 Euro. Der Gutachter meinte gleich: Anwalt nehmen, die gegnerische Verischerung ist kompliziert und trickst.

Also zum Anwalt etc. Der hat am eine Frist gesetzt bis zum 14.07. Diese wurde von der Verischerung nicht eingehalten. Ein Sachbearbeiter wurde mir allerdings schon zugeteilt, aber da müht sich jetzt mein Anwalt mit ab.

Die Frage die ich mir stelle ist folgende: Ich habe ja anspruch auf Nutzungsausfallgeld. Laut Gutachten sind es 11 Tage Wiederbeschaffungszeit + die Tage vom Unfall bis Gutachtenerstellung. Mein Problem ist folgendes: ich bin Auszubildender und hab mimentan kein Auto, fahre das von meinen Eltern oder Fahrgemeinschaft um zur Arbeit zu kommen. Ich kann mir erst ein anderes Auto kaufen wenn ich das Geld von der Versicherun erhalten habe. Besteht die Möglichkeit das ich Nutzungsausfallgeld bekomme bis ich das Geld der Versicherung erhalten habe ? Weil realistisch gesehen ist dies die Zeit in der ich kein Auto haben kann, da kein Geld vorhanden ist. Oder sehe ich das falsch ?

Autos bin ich schon als am suchen, nur erklärt mal einem Verkäufer er soll mir das auto reservieren bis das geld von meiner Versicherung da ist. Wer zu erst kommt malt zuerst.

Wär super wenn mir jemand nen Tipp geben könnte... mein Anwalt ist da leider ne Schnarchnase..

Beste Grüße vom Edersee

David Rudolph

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von understatement



Das Geld, das man u.U. mehr bekommt, ist der Verdienst dafür, dass man quasi von der Versicherung genötigt wird, als Autohändler aufzutreten. Orginalton: "Wenn sie einen Käufer haben..."

Es ist immer das selbe Spiel:

- Der erste Gutachter legt einen Restwert fest, zu dem notfalls jeder das Auto kaufen würde. Die Versicherung hat auch niemanden, der ihn für mehr haben will, sost würden sie das sofort äußern und den Vielzahler vorbeischicken 😉

- Wenn man sich dann die Arbeit gemacht hat und jemanden für mehr findet, wittern sie Morgenluft und setzten den Restwert hoch ...aber nicht zu hoch, damit man den Deal nicht abbläst.

Ich würde auf die 400,- Euro scheißen und mal gucken, ob sie ihn für die 1350,- Euro auch wirklich vermitteln können. Wenn das dann nicht pronto geht, würde ich ihnen Zinsen berechnen (nur um sie zu f....), denn das Geld vom selber gefundnen Käufer hättest Du ja schon auf dem Konto!

Gruß!

Irgendwie süß, was Du Dir immer so alles vorstellst...

Aber die Frage, ob hier irgendwas "pronto geht" oder die "ihn auch wirklich vermitteln können", stellt sich nun wirklich nicht, denn der Anspruchsteller bekommt nicht nur die Info, dass es vielleicht irgendwo auf der Welt jemanden gibt, der eventuell 400 EUR mehr zahlen würde, sondern eine konkrete Käuferanschrift.

Die völlig verdrehte Denke hat xAKBx ja inzwischen aufgezeigt:

Jetzt reicht schon der zu geringe Restwert aus dem Parteigutachten nicht mehr, nein, man will noch ein paar Hunderter mehr abzocken und ist beleidigt, wenn die Versicherung da nicht mitmacht.

Und dann wundert sich hier noch jemand über restriktive Regulierung?

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Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Zitat:

Original geschrieben von Mimro


Versuche, dass Du den Sachbearbeiter ans Telefon bekommst (was widerum bei einigen Gesellschaften, sowohl für Dich, als auch für Deinen RA nicht einfach sein dürfte) und er Dir trotz Anwalt entgegenkommt, wobei ich als SB mich nur noch mit dem RA herumschlagen würde, auf dessen Konto ja vermutlich auch die Entschädigung bezahlt wird, was dann widerum im besten Fall zwei Tage Zeit kostet bis Du Deine Kohle hast.
Weist du, was der sagen wird der Sachbearbeiter?

"Es tut mir leid, aber Sie sind anwaltlich verteten. Ich kann und darf Ihnen daher keine Auskünfte erteilen"

Gruß

Delle

Ein Schadensachbearbeiter kann und darf einem Geschädigten telefonisch Auskünfte erteilen. Wenn er es dennoch nicht tut, hat er dafür einen Grund, der wahrscheinlich in der Anwaltsbeauftragung liegt und ihm doppelte Arbeit verschafft 😁

Hallo,

jetzt gibts mit der Versicherung wirklich richtige Probleme.

Die Versicherung erkennt das Gutachten, welches von der Dekra gemacht wurden ist, nicht an.

Außerdem hat die R+V Versicherung den Restwert um 1150 € hochgesetzt auf nunmehr 1350€.
Ich habe einen Käufer für 1750€ an der Hand, ich würde jetzt theoretisch "nur" 400 Euro für mein Auto raus bekommen und das wird dann ja vom neuen Zeitwert abgezogen. Vorher waren es 1550€ die ich bekommen hätte. Die Wollen jetzt also noch ein Gegengutachten machen. Ich finds ne Sauerrei.

Das Gegengutachten soll dann wohl zur Dekra geschickt werden. Diese muss dann wohl Stellung zu den Gutachten beziehen. So wurde es mir zumindestens von meinem Anwalt mitgeteilt.

Wie würdet Ihr mir empfehlen vor zu gehen ?

Liebe Grüße und vielen Dank für jeden Tip!

David Rudolph

Zitat:

Original geschrieben von Ederseefreak



Wie würdet Ihr mir empfehlen vor zu gehen ?

So, wie es dir dein Anwalt auch raten wird.

Du bist anwaltlich vertreten - der Anwalt ist der Ansprechpartner für deine Fragen und Probleme - mit diesem ist das weitere Vorgehen abzustimmen und nicht mit dem Forum hier.

Zitat:

Original geschrieben von Ederseefreak


Hallo,

jetzt gibts mit der Versicherung wirklich richtige Probleme.

Die Versicherung erkennt das Gutachten, welches von der Dekra gemacht wurden ist, nicht an.

Außerdem hat die R+V Versicherung den Restwert um 1150 € hochgesetzt auf nunmehr 1350€.
Ich habe einen Käufer für 1750€ an der Hand, ich würde jetzt theoretisch "nur" 400 Euro für mein Auto raus bekommen und das wird dann ja vom neuen Zeitwert abgezogen. Vorher waren es 1550€ die ich bekommen hätte. Die Wollen jetzt also noch ein Gegengutachten machen. Ich finds ne Sauerrei.

Das Gegengutachten soll dann wohl zur Dekra geschickt werden. Diese muss dann wohl Stellung zu den Gutachten beziehen. So wurde es mir zumindestens von meinem Anwalt mitgeteilt.

Wie würdet Ihr mir empfehlen vor zu gehen ?

Liebe Grüße und vielen Dank für jeden Tip!

David Rudolph

Korrigier mich, wenn ich hier was falsch verstanden haben sollte:

Du beschwerst dich, dass du anstatt 1.550 Euro "nur" 400 Euro mehr bekommst, als dir eigentlich zustehen sollte !

Viel Spaß bei dem Rechtsstreit mit der Versicherung.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx



Zitat:

Original geschrieben von Ederseefreak


Außerdem hat die R+V Versicherung den Restwert um 1150 € hochgesetzt auf nunmehr 1350€.
Ich habe einen Käufer für 1750€ an der Hand, ich würde jetzt theoretisch "nur" 400 Euro für mein Auto raus bekommen und das wird dann ja vom neuen Zeitwert abgezogen. Vorher waren es 1550€ die ich bekommen hätte.
Korrigier mich, wenn ich hier was falsch verstanden haben sollte:
Du beschwerst dich, dass du anstatt 1.550 Euro "nur" 400 Euro mehr bekommst, als dir eigentlich zustehen sollte !
Viel Spaß bei dem Rechtsstreit mit der Versicherung.

Das Geld, das man u.U. mehr bekommt, ist der Verdienst dafür, dass man quasi von der Versicherung genötigt wird, als Autohändler aufzutreten. Orginalton: "Wenn sie einen Käufer haben..."

Es ist immer das selbe Spiel:

- Der erste Gutachter legt einen Restwert fest, zu dem notfalls jeder das Auto kaufen würde. Die Versicherung hat auch niemanden, der ihn für mehr haben will, sost würden sie das sofort äußern und den Vielzahler vorbeischicken 😉

- Wenn man sich dann die Arbeit gemacht hat und jemanden für mehr findet, wittern sie Morgenluft und setzten den Restwert hoch ...aber nicht zu hoch, damit man den Deal nicht abbläst.

Ich würde auf die 400,- Euro scheißen und mal gucken, ob sie ihn für die 1350,- Euro auch wirklich vermitteln können. Wenn das dann nicht pronto geht, würde ich ihnen Zinsen berechnen (nur um sie zu f....), denn das Geld vom selber gefundnen Käufer hättest Du ja schon auf dem Konto!

Gruß!

Zitat:

Original geschrieben von understatement



Das Geld, das man u.U. mehr bekommt, ist der Verdienst dafür, dass man quasi von der Versicherung genötigt wird, als Autohändler aufzutreten. Orginalton: "Wenn sie einen Käufer haben..."

Es ist immer das selbe Spiel:

- Der erste Gutachter legt einen Restwert fest, zu dem notfalls jeder das Auto kaufen würde. Die Versicherung hat auch niemanden, der ihn für mehr haben will, sost würden sie das sofort äußern und den Vielzahler vorbeischicken 😉

- Wenn man sich dann die Arbeit gemacht hat und jemanden für mehr findet, wittern sie Morgenluft und setzten den Restwert hoch ...aber nicht zu hoch, damit man den Deal nicht abbläst.

Ich würde auf die 400,- Euro scheißen und mal gucken, ob sie ihn für die 1350,- Euro auch wirklich vermitteln können. Wenn das dann nicht pronto geht, würde ich ihnen Zinsen berechnen (nur um sie zu f....), denn das Geld vom selber gefundnen Käufer hättest Du ja schon auf dem Konto!

Gruß!

Irgendwie süß, was Du Dir immer so alles vorstellst...

Aber die Frage, ob hier irgendwas "pronto geht" oder die "ihn auch wirklich vermitteln können", stellt sich nun wirklich nicht, denn der Anspruchsteller bekommt nicht nur die Info, dass es vielleicht irgendwo auf der Welt jemanden gibt, der eventuell 400 EUR mehr zahlen würde, sondern eine konkrete Käuferanschrift.

Die völlig verdrehte Denke hat xAKBx ja inzwischen aufgezeigt:

Jetzt reicht schon der zu geringe Restwert aus dem Parteigutachten nicht mehr, nein, man will noch ein paar Hunderter mehr abzocken und ist beleidigt, wenn die Versicherung da nicht mitmacht.

Und dann wundert sich hier noch jemand über restriktive Regulierung?

Zitat:

Original geschrieben von Ederseefreak


Hallo Leute, 
ich habe ein dickes Problem... 

Wär super wenn mir jemand nen Tipp geben könnte... mein Anwalt ist da leider ne Schnarchnase.. 
Beste Grüße vom Edersee 
David Rudolph

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Leider bist Du Opfer Deiner Unerfahrenheit geworden, als Azubi hat man halt noch viel zu lernen.

Da Du Deinen Schaden nicht selbst beziffern konntest, hast Du richtigerweise einen Kfz.-Sachverständigen mit der Erstellung eines Schadengutachten beauftragt.

Gemäß Deiner Zahlen handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden, wenn ich unterstelle, dass Du mit „Schaden über 10 T€“ die Reparaturkosten und mit dem „Zeitwert 4.800.- €“ den Wiederbeschaffungswert Deines Autos gemeint hast.
Der SV hat für Dein unfallbeschädigtes Fahrzeug einen Restwert von 200.- € ermittelt und auch so dokumentiert.

Grundsätzlich darf man sich auf die Gutachtenzahlen berufen und entscheiden.

Damit hättest Du die Möglichkeit gehabt, Dein Auto sofort zu verkaufen, gemäß Deiner Schilderung lag Dir auch ein Angebot eines Freundes vor. Der Mehrerlös wäre voll und ganz zu Deinen Gunsten entstanden.
Aber, es ist anders gekommen, Dein Auto war noch nicht verkauft und das ist der springende Punkt, in diesem Zeitraum – wo das Auto noch zu disponieren war – unterbreitet Dir die R+V ein Käuferangebot zu einem weit über dem Restwert liegenden Preis, den Dein Kfz.-SV ermittelt hat.
Wenn Du jetzt dieses Angebot ignorierst, was Du grundsätzlich auch darfst, kannst Du gesichert davon ausgehen, dass Du Dich in einen Rechtsstreit begibst, mit einem eher für Dich nachteiligen Ergebnis.

Im Übrigen, die Parteien können sich gegenseitig jetzt Urteile bis zum Ermatten vorhalten, hättest Du Dein unrepariertes Unfallfahrzeug sofort mit einem Mehrerlös verkauft, hättest Du jetzt nicht das Problem des anrechenbaren Mehrerlöses, erzielbar durch den von der R+V benannten Käufer. (Selbstverständlich kann jeder immer einen Rechtsstreit beginnen).

Einige Beiträge hier im Thread, berücksichtigen einseitig Versichererinteressen mit gegenseitiger Userzustimmung, was nicht unerlaubt ist, man sollte es aber bitte bei der Wertung beachten, dass das z. T. nur Rechtsauffassungen sind. Nicht jeder, der auf die Richtigkeit eines Gutachten vertraut, sollte daher der Abzockerei verdächtigt werden.

Der VN bzw. der Geschädigte ist nicht der Erfinder des aktuellen Schadenregulierungsverfahrens, er muss es nur gelten lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


...denn der Anspruchsteller bekommt nicht nur die Info, dass es vielleicht irgendwo auf der Welt jemanden gibt, der eventuell 400 EUR mehr zahlen würde, sondern eine konkrete Käuferanschrift.

...so so, erzähl das mal dem Fuhrpark-Manager unserer Firma. Der hat gerade das Problem mit einem 2008er Passat Firmenwagen (wirt.) Totalschaden. Der wurde auch erst etwas niedriger angesetzt und dann kam die Vers. mit einem Restwertaufkäufer ...der kam angewackelt ...und ging wieder, ohne das Auto mitzunehmen. Er war davon ausgegeangen, dass er einen 2,0 TDI CR Motor ausschlachten könne, weil der Wagen EZ Ende 2008 hat ...Flottenfahrzeuge sind aber auch gerne mal Haldenwagen und dieser war wohl eher Anfang 2008 gebaut und den PD Motor will er nicht ...jedenfalls nicht zu dem Preis ...also alles zurück ...und dann noch die Leasingbank, die das auch alles in den falschen Hals kriegt...

Eine Privatperson würde schon wieder die Kretze mit der Versicherung bekommen!

Gruß!

@understatement

...dann war das wahrscheinlich aber kein verbindliches Käuferangebot mit einer Bindungsfrist,
oder?

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod


@understatement

...dann war das wahrscheinlich aber kein verbindliches Käuferangebot mit einer Bindungsfrist,
oder?

Vermutlich nicht (ich denke, dass weiß unser Fuhrpark Mensch auch nur ansatzweise und nur die Versicherung, die ihn schickte, genau)

...und weißt Du was: einem privaten Normalo wäre das scheiß egal (*), er hat einfach nur Streß mit der Versicherung!

Gruß!

(*) Oder glaubst Du ernsthaft, dass ein normaler Geschädigter Deine Frage auch bei der Versicherung vorher hinterfragt?

Zitat:

Original geschrieben von understatement



Zitat:

Original geschrieben von Beukeod


@understatement

...dann war das wahrscheinlich aber kein verbindliches Käuferangebot mit einer Bindungsfrist,
oder?

...und weißt Du was: einem privaten Normalo wäre das scheiß egal (*), er hat einfach nur Streß mit der Versicherung!

Gruß!

(*) Oder glaubst Du ernsthaft, dass ein normaler Geschädigter Deine Frage auch bei der Versicherung vorher hinterfragt?

.

...kann ich schlecht einschätzen, da müßte man normal sein 😉

Spass beiseite, ein Interessent unterscheidet sich jedoch von einem Kaufangebot mit Bindefrist.
(Vermute mal, der Angucker in der Firma war an kein Angebot gebunden, warum auch immer)

Grüße
Beukeod

Die Aufkäufer halten sich an das, was in der Börse an technischen Daten angegeben wird. Und das sind die Daten aus dem Gutachten.

Also stimmten offenbar die tatsächlichen Umstände nicht mit den Angaben in der Börse / im Gutachten überein.

Wird wohl nur der Fuhrparkmanager oder der Sachverständige wissen, wie es dazu kommen konnte.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Die Aufkäufer halten sich an das, was in der Börse an technischen Daten angegeben wird. Und das sind die Daten aus dem Gutachten.

Naja man hat ja nunmal EZ, Hubraum und KW und auch andere Angaben im Gutachten. Aber häufig reicht das einfach nicht aus bzw. der Aufkäufer denkt sich "EZ, KW, Hubraum stimmt, könnte ein CR sein".

Hallo zusammen,

ich habe mir die Beiträge in diesem Thread mal durchgelesen und komme nochmal auf das eigentliche Thema, dem Schaden von Ederseefreak zurück...

Ich bin ein bisschen entrüstet über die Aussagen die hier getroffen wurden.
Allem vorran der anfänglichen Aussage des "vereidigten" Sachverständigen, der hier auf Grund irgendwelcher, vermutlich privater Erfahrungen mit dem beteiligten Versicherer hier die Aussage getroffen hat, dass man da unbedingt einen RA braucht, denn der Versicherer wird sich auf jeden Fall quer stellen. Er ist also mehr Hellseher als Sachverständiger oder was soll ich davon halten?

Wenn die Sachlage klar ist, dann ist der direkte Weg immer der beste, denn jede Instanz die dazwischen hängt, kostet vor allem Zeit und Geld. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann hat der Geschädigte in diesem Fall vor allem letzteres ja nicht und ist auf eine schnelle Regulierung angewiesen.
Die durchreicherei der Unterlagen zwischen RA, seinen Angestellten und dem Versicherer verhindert dieses aber.
Selbstverständlich ist es nicht schlecht einen RA einzuschalten wenn die Sachlage unklar ist und noch schwere Personenschäden entstanden sind. Aber hier halte ich das für völlig unsinnig.

Darüber hinaus gibt es klare Rechtsprechungen wie hoch der Nutzungsausfall für das betroffene Kfz zu sein hat und über welchen Zeitraum er bezahlt wird. Daran ändert auch der RA nichts.

Grüße

Zitat:

Zitat:
Original geschrieben von SidewaysDriver
Hallo zusammen,
 
ich habe mir die Beiträge in diesem Thread mal durchgelesen und komme nochmal auf das eigentliche Thema, dem Schaden von Ederseefreak zurück...
 
Ich bin ein bisschen entrüstet über die Aussagen die hier getroffen wurden.
Allem vorran der anfänglichen Aussage des "vereidigten" Sachverständigen, der hier auf Grund irgendwelcher, vermutlich privater Erfahrungen mit dem beteiligten Versicherer hier die Aussage getroffen hat, dass man da unbedingt einen RA braucht, denn der Versicherer wird sich auf jeden Fall quer stellen. Er ist also mehr Hellseher als Sachverständiger oder was soll ich davon halten?
 

Der einzige "Hellseher" bist im Moment wohl eher du. Oder woher nimmst du die Weisheit, das der SV der das Gutachten erstellt hat vereidigt ist?

Und zu deinen Unterstellungen hier in deinem Beitrag möchte ich auch noch mal etwas loswerden. Selbverständlich verfügt jemand der tagtäglich im Schadengeschäft tätig ist über "private Erfahrungen"

Und aus meinen "privaten Erfahrungen" kann ich dir sagen, dass längst nicht immer und in jedem Schadensfall das bezahlt wird, worauf der Geschädigte eingentlich einen Anspruch hat. Und das liegt ganz sicher nicht immer am Sachverständigen so wie du das hier versuchst zu suggerieren. Durch dieses Raster fallen nämlich auch die qualifizierten Gutachter, da die Versicherungen hier keine Unterschiede machen.      

Es mag und kann jeder für sich entscheiden, ob er einen RA einzuschalten oder nicht. Aber wenn jemand meint aufgrund einer "klaren Rechtsprechnung" alles selber geregelt zu bekommen, soll er hinterher nicht rumjammern wenn Geld fehlt.

Die Geschädigen, die meinen sowieso alles besser zu Wissen sind nämlich genau die, welche hinterher losheulen, wenn Sie mit Ihren ergoogelten Juristenwissen das nachsehen haben. 

Auch eine "private Erfahrung" von mir aus einigen Jahren Berufspraxis.  

In diesem Sinne, schönes WE. 🙂

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