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Nutzungsausfall bei Unfall, Fahrzeug ohne TÜV

Themenstarteram 1. Juni 2014 um 19:25

Hallo,

ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:

Hatte letzte Woche einen Unfall mit meinem alten 7er BMW Bj. 94. Ergebnis, wirtschaftlicher Totalschaden, Auto ist lt. Gutachten noch fahrbereit und verkehrssicher. Allerdings habe ich anläßlich des Unfalls bemerkt, dass er seit Januar keinen TÜV mehr hat. Neuer TÜV (Arbeiten dafür sind erforderlich) lohnt wegen des Unfallschadens jedoch nicht mehr.

Muß ich den jetzt noch ohne TÜV fahren bis der neue Wagen da ist oder kann ich den sofort stehen lassen und Nutzungsausfall beanspruchen? Die Wiederbeschaffungszeit lt. Gutachten beträgt 12-14 Tage.

Vielen Dank für Eure Infos!

Beste Antwort im Thema
am 4. Juni 2014 um 21:53

Du hast zwei Probleme:

Du hast keine Ahnung wofür die Nutzungsentschädigung gedacht ist.

Dein Anwalt hat genau so wenig Ahnung oder möchte halt nur an dir verdienen.

Aber du machst das schon.

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am 4. Juni 2014 um 17:46

Zitat:

Original geschrieben von Autofahrer2014

Und wenns nichts gibt auch gut, für mich ist dass auch dann die richtige Variante. Also Thema erledigt.

Ich glaube das Thema ist für ihn durch; er wollte eine Meinung - die hat er bekommen. Er schenkt uns keinen Glauben und will sich anwaltlich beraten lassen - sein gutes Recht (auch wenn es m.E. herausgeworfenes Geld ist, da auch die Rechtschutz hier mangels Erfolgsaussicht die Deckung versagen wird).

Insofern sollten wir jetzt nicht anfangen ihm immer wieder das zu sagen, was eigentlich klar. Die letzten drei Posts beinhalteten eigentlich nur das was schon gesagt wurde;

gruß phaeti

Themenstarteram 4. Juni 2014 um 17:55

@Elchsucher

Ich will eben keine 2 Autos besitzen, deswegen habe ich den Unfallwagen ja verkauft und suche mir aktuell was neues.

Lt. meinem Anwalt gibt es übrigens sehr wohl Nutzungsausfall. Nicht weil der alte kaputt ist, sondern weil ich zur Ersatzbeschaffung aufgrund des Unfalles berechtigt bin. Und für die Zeit der Wiederbeschaffung lt. Gutachten ist das ok. Wie ich schon vermutet habe, muß ich keineswegs dauerhaft mit einem wirtschaftlichen Totalschaden rumfahren, auch wenn er aktuell fahrbereit und verkehrssicher ist. Auch muß ich eben nicht warten, bis der neue da ist. Wenn ich dann nämlich für eine Überschneidungszeit doppelte Kosten wg. Vers. und Steuer habe würden diese mit dem Hinweis auf die Schadensminderungspflicht nicht bezahlt.

am 4. Juni 2014 um 21:53

Du hast zwei Probleme:

Du hast keine Ahnung wofür die Nutzungsentschädigung gedacht ist.

Dein Anwalt hat genau so wenig Ahnung oder möchte halt nur an dir verdienen.

Aber du machst das schon.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Du hast zwei Probleme:

Du hast keine Ahnung wofür die Nutzungsentschädigung gedacht ist.

Dein Anwalt hat genau so wenig Ahnung oder möchte halt nur an dir verdienen.

Aber du machst das schon.

DANKE! Das dachte ich mir auch:(! Ich weis noch bei meinem Opa der hatte auch keine Nutzungsausfall entschädigung erhalten, eben weil noch Verkerhrsicher und Fahrtauglich!

Ich frage mich nur, warum Leute was Fragen, wenn sie es eh immer besser wissen!

@ TE: Der Name sagt uns schon wann wir dieses Geld erhalten, NUTZUNGSAUSFALLentschädigung!

Dein Fahrzeug war noch verkehrsicher und fahrbereit also: Nutzbar!

Den Verkauf kannst du natürlich sofort abwickeln, aber das ist in deinen Fall kein Ausfall der auf den Unfall zu beziehen ist!

ot on:

Burn my money burn

ot off:

Zitat:

Original geschrieben von Autofahrer2014

 

Lt. meinem Anwalt gibt es übrigens sehr wohl Nutzungsausfall. Nicht weil der alte kaputt ist, sondern weil ich zur Ersatzbeschaffung aufgrund des Unfalles berechtigt bin.

Das ist schlicht und ergreifend Unsinn.

Solange Dein Fahrzeug fahrbereit und verkehrssicher ist, kann es genutzt werden. Solange es genutzt werden kann, entsteht Dir kein Schaden.

Wenn Du keinen Schaden durch den Wegfall der Gebrauchsmöglichkeit hast, gibt es auch keinen Schadensersatz.

Beste Grüße an den "Anwalt": 6! Setzen!

Zitat:

Und für die Zeit der Wiederbeschaffung lt. Gutachten ist das ok.

Und nochmal Unsinn.

Zitat:

Wie ich schon vermutet habe, muß ich keineswegs dauerhaft mit einem wirtschaftlichen Totalschaden rumfahren, auch wenn er aktuell fahrbereit und verkehrssicher ist.

Natürlich musst Du das nicht.

Du bekommst nur kein Geld dafür, wenn Du es nicht tust.

Zitat:

Auch muß ich eben nicht warten, bis der neue da ist. Wenn ich dann nämlich für eine Überschneidungszeit doppelte Kosten wg. Vers. und Steuer habe würden diese mit dem Hinweis auf die Schadensminderungspflicht nicht bezahlt.

Das ist nun wirklich der erste richtige Satz. Die Unterhaltskosten gehören, so oder so, nicht zum geschuldeten Schadensersatz.

Ansonsten gibt es nur eine einzige Möglichkeit, dass Du Nutzungsausfall für ein fahrbereites Fahrzeug bekommst:

Der Sachbearbeiter hat viel zu tun und liest das Gutachten nicht richtig.

Einer versteht´s nie, der Andere noch später.

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