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Nutzungsausfall bei repariertem Totalschaden möglich ?

Themenstarteram 16. November 2010 um 15:42

Hallo,

letzte Woche ist mir jemand in die Seite gefahren.

Es liegt ein Totalschaden vor, nicht nur wirtschaftlich sondern ein echter Totalschaden.

Ich habe vor, das Auto reparieren zu lassen. Steht mir nach einer sach- und fachgerechten Reparatur ein Nutzungsausfall zu?

Besten Dank.

Beste Antwort im Thema

Die Wiederbeschaffungsdauer beginnt dann, wenn der Geschädigte weis, dass ein Totalschaden vorliegt.

 

Also nach Eingang des Gutachten.

 

Im übrigen darf ich hier noch mal anmerken, dass die Wiederbeschaffungsdauer nicht nur das "loslaufen und neues Auto kaufen" beinhaltet. 

 

Es gibt nämlich auch noch sowas wie einen Überlegungzeitraum und der eine oder andere muss sich ja vieleicht auch erst einmal ein bisschen Geld besorgen.

 

Es hat nun mal nicht jeder die 1000er Euro Scheine unter dem Kopfkissen liegen um das "allgemeine Lebensrisiko", hier den  Unfallschaden abzufedern.

 

So etwas geht nun mal nicht jetzt auf sofort.

 

In diesem Zusammenhang darf man hier mal darauf hinweisen, dass die Schadenregulierung gut und gerne 4 Wochen (und länger) in Anspurch nehmen kann. 

 

Gruß an alle, auch die Moralprediger, Zeugen Jehovas, und alle anderen komischen Vögel, die hier Ihren Senf abgegeben haben und noch abgeben werden.........:rolleyes:

 

Delle

 

 

26 weitere Antworten
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Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Die Wiederbeschaffungsdauer beginnt dann, wenn der Geschädigte weis, dass ein Totalschaden vorliegt.

danke.

ich wusste doch, dass ich auch eine vernuenftige antwort bekommen kann.

Zitat:

danke.

ich wusste doch, dass ich auch eine vernuenftige antwort bekommen kann.

Gerne Harry :)

 

must nur nicht zu unchristlichen Zeiten hier spazieren gehen.

 

Da kann es schon mal pasieren, das dir der eine oder andere Vollmann über den Weg läuft und dich vollsülzt......:D

 

Gruß

 

Delle

am 20. November 2010 um 11:27

Ob die Wiederbeschaffungsdauer 7 oder 10/12/14 Tage beträgt, sagt im Einzelfall nicht unbedingt etwas über den Nutzungsausfall aus. Wie schon oft genug geschrieben, gibt es den Nutzungsausfall nicht automatisch - den Ausfall muss man beweisen (sofern es der Versicherer verlangt).

 

U.U. entsteht kein Ausfallschaden, wenn das beschädigte Fahrzeug fahrbereit ist und bis zur Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges auch genutzt wird.

 

Das war aber nicht die Frage des TE - er möchte sein Fahrzeug reparieren lassen und für die Dauer der Reparatur Anspruch auf Nutzungsausfall beanspruchen.

 

@TE

Setzt dich nach der Reparatur deines Fahrzeuges mit dem Sachverständigen in Verbindung. Er wird dir bestätigen, dass eine Reparatur an deinem Fahrzeug durchgeführt wurde und dabei eine reparturbedingte Standzeit von x Tagen (hier bis max. 5 Tage für eine fachgerechte Reparatur in einer Werkstatt) bestätigen. Dies wird die Versicherung anerkennen und für den bestätigten Zeitraum den Nutzungsausfall erstatten.

 

Ob die Reparatur letztlich sach- und fachgerecht nach Maßgabe des Gutachtens vorgenommen wurde, ist dabei völlig unerheblich.

Und deswegen sollte man auch im Totalschaden ab und zu mal eine Angabe zur Reparaturdauer im Gutachten machen, wie schon mal hier geschrieben....:D

 

Gruß

 

Delle

am 20. November 2010 um 11:56

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Und deswegen sollte man auch im Totalschaden ab und zu mal eine Angabe zur Reparaturdauer im Gutachten machen, wie schon mal hier geschrieben....:D

 

Gruß

 

Delle

Wer damit täglich zu tun, weiss das auch (oder sollte das zumindest wissen), zumal auch nicht jeder Totalschaden gleichbedeutend mit der "Beerdigung eines Fahrzeuges" einhergeht. Da kann auch schon mal bei einem alten 5er eine dicke Beule im Seitenteil zu einem Totalschaden führen :D

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Da kann auch schon mal bei einem alten 5er eine dicke Beule im Seitenteil zu einem Totalschaden führen :D

Joh.......:D

 

Und zu einen Restwert von 30 Euro.....:rolleyes:

 

Zumindest bei so einigen "Kollegen"....

 

Gruß

 

Delle

Hallo,

gut wenn man es so sieht es sicherlich nicht falsch auch die Reparaturdauer mit anzugeben.

Ich bin halt der Meinung dass man nicht unbedingt dem Geschädigten nahelegen soll zu reparieren.

Versteht mich nicht falsch, aber es gibt ja so Experten die machen beispielsweise die komplette Achshälfte vorne rechts neu, das Lenkgetriebe lassen sie aber drinnen.

Bei do it yourselfer wäre ich da sehr vorsichtig.

Dann kommt der SV, übersieht vielleicht (ich weis das darf nie passieren) das das Lenkgetriebe eben nicht erneuert wurde, hält in seiner Reparuturbestätigung fest dass das Fahrzeug gemäß Gutachten repariert wurde.

Dann nach 3 Wochen baut der Geschädigte einen Unfall aufgrund eines klemmenden Lenkgetriebes.

Was ist dann?

Dann hänge ich auch da mit drin.

Ist ein wenig an den Haaren herbeigezogen, aber die Problematik dass einige Sachen erneuert werden und andere Sicherheitsrelevante Teile eben nicht denke ich gibt es öfters.

du sollst ja auch keine Reparaturbestätigung im "vorbeigehen" erstellen.

 

Wenn dein Auftraggeber eine Reparaturbestätigung wünscht machst du einen Termin an deinem Geschäftsitz.

 

Auto in die Prüfhalle, auf der Bühne hochfahren und schauen.

 

Ist da nichts neu wird das vermerkt. Auch zur Reparturqualität nimmst du Stellung.

 

Das ganze Berechnest du nach Aufwand und kassierst direkt nach der Untersuchung. 

 

In der Regel sind das so um die 100 bis 120 Euro.

 

Das erklärst du dem Kunden schon im Vorfeld, damit es nicht zu Missverständnissen kommt. 

 

Wenn er das nicht möchte, wünsche ihm ein schönes Leben  noch .....:D

 

Gruß

 

Delle

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Die Wiederbeschaffungsdauer beginnt dann, wenn der Geschädigte weis, dass ein Totalschaden vorliegt.

Also nach Eingang des Gutachten.

Im übrigen darf ich hier noch mal anmerken, dass die Wiederbeschaffungsdauer nicht nur das "loslaufen und neues Auto kaufen" beinhaltet. 

Es gibt nämlich auch noch sowas wie einen Überlegungzeitraum und der eine oder andere muss sich ja vieleicht auch erst einmal ein bisschen Geld besorgen.

Es hat nun mal nicht jeder die 1000er Euro Scheine unter dem Kopfkissen liegen um das "allgemeine Lebensrisiko", hier den  Unfallschaden abzufedern.

So etwas geht nun mal nicht jetzt auf sofort.

In diesem Zusammenhang darf man hier mal darauf hinweisen, dass die Schadenregulierung gut und gerne 4 Wochen (und länger) in Anspurch nehmen kann. 

Gruß an alle, auch die Moralprediger, Zeugen Jehovas, und alle anderen komischen Vögel, die hier Ihren Senf abgegeben haben und noch abgeben werden.........:rolleyes:

Delle

Moin Dellenzaehler!

Komm doch einfach etwas von deinem hohen Ross runter,

oder bist Du der Gott über alle,die anders denken als Du.

Du hast mein Mitleid auf deiner Seite,wenn Du

hier weiter versuchst dich zu produzieren.

Ist Dir schon in den Sinn gekommen,das Du

durch deine Zeilen auch die Rohrdommel schlau machst?

Was ist eine Rohrdommel?

Ein komischer Vogel...

@alrock01

 

Auf dein Mitleid verzichte ich gerne.

 

Und wen ich hier schlau mache oder nicht, überlässt du gefälligst mir.

 

Ist das angekommen?

 

Es wäre wirklich mal schön, wenn du hier im nüchternen Zustand schreiben würdest.

 

und vor allen Dingen mal etwas mit Sinn und Sachverstand.

 

Und wenn du das nicht kannst -weil dir einfach das Wissen dazu fehlt-dann halte dich zurück oder unterhalte deine Kumpel am Tresen in deiner Stammkneipe mit deinen albernen Parolen.

 

Die findest das eventuell lustig was du so absonderst.

 

Hier will deine "Weisheiten" keiner wirklich lesen

Themenstarteram 21. November 2010 um 16:10

OK, danke für die Antworten. Reparabel ist das Auto allemal, 2 neue Türen und den Schweller instandsetzen.

Dann bekommst du die Reparaturdauer, wenn er reapariert ist, aöso die 5 Tage die in deinem Gutachten stehen.

 

So wie xAKBx das hier schon richtig beschrieben hat :)

 

Gruß

 

Delle

 

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