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Nutzungsausfall ab Unfall? fragen

Themenstarteram 5. August 2008 um 17:57

moin leute,

hatte freitag nen unfall,

gestern war der gutachter da und hat meinen astra als nicht fahrbereit bewertet (abgase kommen in den innenraum

aber der wagen steht bei mir vor der tür. warte jetz auf die reperaturfreigabe der gegnerischen versicherung

is die frage ob ich ab unfalltag bzw. gutachter den nutzungsausfall abrechnen kann, da das fahrzeug ja gebraucht wird jeden tag, aber nicht bewegt werden darf

Beste Antwort im Thema

Zitat John.Robie:

"..Man musss sich auch mal fragen, warum es für viele notwendig ist, sich bei Unfällen an einen Anwalt zu wenden, selbst wenn es nur Sachschäden sind!?

..."

Dies kann durch eine kleine Rechnung veranschaulicht werden.

Eine (kleinere) Versicherung kürzt 50.000 fiktive Abrechnungen um durchschnittlich 300€.

Macht ein Volumen von 15 Millionen.

45.000 Betroffene nehmen diese Kürzung hin.

Die restlichen 5000 gehen JETZT ERST zum Anwalt.

Bei 4.500 kommt der Anwalt zu dem Ergebnis : "Klagen lohnt nicht"

500 klagen und gewinnen den Prozeß was der unterlegenen Versicherung geschätzte 2.000€ pro Fall kostet. Macht insgesamt 1 Million an Rechtsaufwendungen.

So können durch einbehaltene Schadensbestandteile 14 Millionen € auf die Habenseite transferiert werden, was durchaus im ergebniswirksamen Bereich liegen dürfte.

Das funktioniert natürlich nur, solange die meisten Geschädigten auf ihr Recht auf anwaltliche Beratung und Regulierung verzichten.

Deshalb ist das Abdrängen der Geschädigten von der Inanspruchnahme freier Sachverständiger und Verkehrsanwälte so beliebt.

 

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Zitat:

Original geschrieben von John.Robie

 

Nutzungsausfall gibt es für die Zeit, in der man das Fahrzeug nicht nutzen konnte, weil es nicht mehr fahrbereit oder in Reparatur war. Es sei denn man hätte es eh nicht nutzen können oder fährt jeden Tag nur wenige Km.

Ich hab Verständnis für Versicherungen, aber ich kann auch nur jedem raten, der sich im Straßenverkehr bewegt: Eine Rechtsschutzversicherung abschließen und bei jedem Haftpflichtschaden sofort zum Anwalt, der regelt das und man kann sich viel Stress ersparen.

Einer der besten Ratschläge hier in diesem Forum. Dafür wirst Du aber von der Versicherungsfraktion kräftig Haue bekommen.:D

Zitat:

Original geschrieben von runabout

Zitat:

Original geschrieben von John.Robie

 

Nutzungsausfall gibt es für die Zeit, in der man das Fahrzeug nicht nutzen konnte, weil es nicht mehr fahrbereit oder in Reparatur war. Es sei denn man hätte es eh nicht nutzen können oder fährt jeden Tag nur wenige Km.

Ich hab Verständnis für Versicherungen, aber ich kann auch nur jedem raten, der sich im Straßenverkehr bewegt: Eine Rechtsschutzversicherung abschließen und bei jedem Haftpflichtschaden sofort zum Anwalt, der regelt das und man kann sich viel Stress ersparen.

Einer der besten Ratschläge hier in diesem Forum. Dafür wirst Du aber von der Versicherungsfraktion kräftig Haue bekommen.:D

Ja, so mag es sein. Aber das Problem sollte nicht sein, dass sich rechtliche Laien an einen Beistand wenden, um ihre berechtigten Ansprüche zu erfahren und diese durchzusetzen, sondern dass die Unfälle passieren. Das gilt es doch zu verhindern. Man musss sich auch mal fragen, warum es für viele notwendig ist, sich bei Unfällen an einen Anwalt zu wenden, selbst wenn es nur Sachschäden sind!?

Bei Personenschäden stellt sich die Frage gar nicht. Selbst leichte Verletzungen machen die Schadensberechnung häufig so kompliziert, dass nur der Anwalt helfen kann.

 

Zitat John.Robie:

"..Man musss sich auch mal fragen, warum es für viele notwendig ist, sich bei Unfällen an einen Anwalt zu wenden, selbst wenn es nur Sachschäden sind!?

..."

Dies kann durch eine kleine Rechnung veranschaulicht werden.

Eine (kleinere) Versicherung kürzt 50.000 fiktive Abrechnungen um durchschnittlich 300€.

Macht ein Volumen von 15 Millionen.

45.000 Betroffene nehmen diese Kürzung hin.

Die restlichen 5000 gehen JETZT ERST zum Anwalt.

Bei 4.500 kommt der Anwalt zu dem Ergebnis : "Klagen lohnt nicht"

500 klagen und gewinnen den Prozeß was der unterlegenen Versicherung geschätzte 2.000€ pro Fall kostet. Macht insgesamt 1 Million an Rechtsaufwendungen.

So können durch einbehaltene Schadensbestandteile 14 Millionen € auf die Habenseite transferiert werden, was durchaus im ergebniswirksamen Bereich liegen dürfte.

Das funktioniert natürlich nur, solange die meisten Geschädigten auf ihr Recht auf anwaltliche Beratung und Regulierung verzichten.

Deshalb ist das Abdrängen der Geschädigten von der Inanspruchnahme freier Sachverständiger und Verkehrsanwälte so beliebt.

 

Sehr interssant.

Vielleicht verrätst Du uns irgendwann

einmal, welcher Versicherer Dich mit diesem internen Zahlenmaterial  versorgt, das Du so gerne verbreitest. Kommt schließlich nicht jeder dran.

Oder sollte wirklich alles nur Deiner seltsamen Fantasie entspringen, was Du uns hier als gesichert verkaufst ("Deshalb ist es so beliebt" blabla)?

 

 

 

 

Themenstarteram 8. August 2008 um 8:53

langsam wird mir diese versicherung unsympatisch....

der gutachter hat gestern ein fax rausgeschickt mit dem gutachten... protokoll: erfolgreich

heut morgen da angerufen und schon angemault wurden das noch keine post da is... okay... "wir haben ja auch nen fax rausgeschickt".... 2min später.... "kein fax da, tut mir leid"

naja juht, das gutachten müsste heut auch per briefpost bei denen angekommen sein... und wenn sich bis montag nix regt bei denen (man bedenke das mein auto dann schon fertig is) dann kommt ein herr mit schwarzer robe ins spiel

Themenstarteram 11. August 2008 um 11:00

soo... am mittwoch oder donnerstag is der astra wieder fertig... nach 2 wochen standzeit... herrlich... das war mein urlaub :(

ich mache nutzungsausfall ab gutachten geltend... da der astra "...nur noch trnsport und schlepptauglich" war offiziell...

 

voll geil... 2 wochen für ne 4 tage reperatur gebraucht... die versicherung bekommt noch genug zu tun denk ich mal... *visitenkarte vom anwalt such*

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