Nutzung von Kurzzeitkennzeichen in der Praxis? Auslegung von Testfahrt, usw

Hallo Zusammen,

Wie sind eure Erfahrungen mit Kurzzeitkennzeichen und der Polizei?

Mein Auto kommt am Montag zum Tüv, habe einiges daran gemacht in den letzten Tagen. Wenn ich jetzt mit nem Auto voller Freunde übers Wochenende damit in die Berge fahre, wie wird sowas in der Praxis geregelt?

Dass es ein Missbrauch ist, ist im Grunde wohl eher klar. Aber wird das so auch gehandhabt?

Wenn ja, was sind die Folgen, 50€ und drei Punkte und ich darf weiter fahren, oder 50€ und drei Punkte und ich muss das Auto 300km weit weg von Daheim stehen lassen?

Bitte um Erfahrungen

Liebe Grüße

NN

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 20. Dezember 2014 um 00:47:08 Uhr:



Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 20. Dezember 2014 um 00:12:49 Uhr:


Nein, ist kein Mißbrauch. Sehr selbstbewusste Aussage.

Die KZK sind gültig für 5 Tage, zu welchen Zweck ist egal. Richtig und falsch

Nur ins Ausland fahren besser nicht, da gibt es hier schone einige Threads über das Thema. Gilt nur innerhalb Deutschlands

Aber TÜV Prüfung bzw kein abgelaufener TÜV ist notwendig. Auch falsch, HU und Au sind nicht notwendig.

Steht alles in den Links.

Wie willst Du der Rennleitung erklären, die Dich am WE anhält, wenn das KFZ keinen TÜV hat (vielleicht schon seit mehreren Jahren nicht) und somit im Straßenverkehr nicht zu betreiben ist, dass Du auf einer Fahrt zum TÜV bist ????

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Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 20. Dezember 2014 um 14:03:02 Uhr:


Naja, zum TÜV die Fahrt auf direktem Weg sollte schon erlaubt sein.

Dafür benötigt man kein KZK.

Zitat:

@Qnkel schrieb am 23. Dezember 2014 um 00:33:00 Uhr:



Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 20. Dezember 2014 um 14:03:02 Uhr:


Naja, zum TÜV die Fahrt auf direktem Weg sollte schon erlaubt sein.
Dafür benötigt man kein KZK.

Sondern?

Dafür reicht das letzte, entstempelte Kennzeichen und eine KFZ-Haftpflichtversicherung.

Zitat:

@Qnkel schrieb am 23. Dezember 2014 um 02:15:18 Uhr:


Dafür reicht das letzte, entstempelte Kennzeichen und eine KFZ-Haftpflichtversicherung.

Danke,

habe wieder was gelernt.
Ich war bisher im Glauben, dass das nur für Fahrten zu Zulassungsstelle gilt.
Du hast aber recht, das gilt auch für Fahrten zur HU:
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/PflichtVers12.php

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