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Nur Linienverkehr (Schikane?)

Themenstarteram 16. Juni 2015 um 21:21

Hallo,

mir ist etwas echt dummes passiert.

Ich bin blind dem Navi hinterhergefahren. Das durchfahrt Verboten Schild hatte ich gesehen, dachte aber dort würde Anlieger frei stehen. Dann hatte ich mich noch gewundert was diese Schikane (oder wie nennt man das?) da für eine Aufgabe hat.

Und dann hat es auch schon laut gequietscht.

Ich bete gerade das die Schrammen an der Schikane nicht nur von mir sind..

Bin jetzt vorsichtig nachhause. Von unten sieht alles noch normal aus. Muss ich nur ein paar Kratzer befürchten oder ist es gefährlich damit morgen zur Arbeit zu fahren? (Irgendwas wichtiges beschädigt..)

 

Beste Antwort im Thema

Alle Wetter - ein Navi, dass mich derart auf sich fixiert, dass ich DIESEN Ömmes nicht sehe und drüberfahre, nennt man normalerweise einen

PORNO

:D :D :D

Interessantweise ist da anscheinend schon so mancher Bürger drübergebügelt. Akute Schäden sollten nicht mehr drohen - zieh Dein Fahrzeug mal auf eine Bühne, Unterbodenschutz und Träger nachsehen.

Und beim nächsten Mal - nicht so viel Porno äääähhhhh Navi gucken :D

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am 23. Juni 2015 um 19:51

Zitat:

@Tand0r schrieb am 23. Juni 2015 um 21:43:11 Uhr:

Zitat:

@marrot schrieb am 23. Juni 2015 um 21:24:29 Uhr:

und von 10 Schadensersatzforderungen würden geschätzt 3 mit einer Quote durchgehen, sagen wir mal 25% auf Kosten der Stadt für ne neue Ölwanne,

Ich denke das du hier recht hast.

Das heißt aber auch das der Kläger dann 75% des Schadens an der Schikane bezahlen muss.

Und die Ausbesserung von so einem Ding kostet ein vielfaches von einer Ölwanne.

Im Endeffekt bleibt also der Kläger der Dumme.

Vom nachträglichen Bußgeld mal abgesehen..."Zerstörung öffentlicher Einrichtungsgegenstände", "Unfallflucht", Schadensersatz, "Durchfahrt verboten" missachtet usw.

Zitat:

 

Verkehrssicherungspflicht besteht nur dort, wo man auch langfahren darf.

Wenn du auf den Acker gurkst, dann wird die Stadt dafür auch nicht aufkommen.

Es hat einfach mal Grenzen und die ist definitiv erreicht, wenn du wo lang fährst, wo du nicht hin gehörst.

Nunja, auch wenn die Straße nicht für den Durchgangsverkehr freigegeben ist, so erweckt sie doch den Anschein einer Straße und nicht den eines Ackers.

Was kommt als nächstes? Selbstschussanlagen an durchgezogenen Linien? Flammenwerfer von einer auf rot umspringenden Ampel herab? Nagelbretter auf Sperrflächen?

Ich finde, das Augenmaß der Stadt in Sachen Sanktion ist hier überschritten oder zumindest grenzwertig. Wenn hier die Durchfahrt unterbunden werden soll, dann sollen sie einen vom Ordnungsamt abstellen oder einen Starenkasten hinstellen der alle blitzt und dann wird das ausgewertet. Aber nicht einen Betonklotz auf die Fahrbahn schrauben die einem die Karre aufschlitzt. Was soll der Mist?

Aber so bewegt sich die Stadt in meinen Augen in einem Grenzbereich.... ein guter Tag mit einem guten Zivilrichter und es gibt ne Klatsche.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 22. Juni 2015 um 19:35:38 Uhr:

Ich weiß ja nicht, wieviel Verkehr auf der Hauptstraße ist. Vielleicht ist eine ÖPNV-Ampel die einzige Möglichkeit, dass der Bus seinen Fahrplan einhalten kann. Wer hält schon, um einen lahmen Bus vorzulassen. Und eine richtige Ampel lohnt ja nicht - Durchfahrt für Fahrzeuge aller Art - Ausnahme Linienverkehr - verboten.

Genau das ist auch der Grund für die Ampel dort :) Über die Hauptstraße führt der Durchgangsverkehr zwischen Potsdam, Teltow und Teile Berlins, die Straße ist innerhalb Stahnsdorfs meist 4-spurig (bis vor kurzem ging die bis nach Potsdam 4-spurig weiter, wurde zurück gebaut wegen neuer Umgehungsstraße zwischen Potsdam und Schönefeld). Tagsüber hat man es als Auto schon schwer, rüber zu kommen. Die Busse biegen an der Stelle nach Links ab, müssen also über die Straße rüber. Die Busse, die nach Rechts weiter fahren fahren über die andere Kreuzung (Link von der Situation hatte ich ja schon gepostet).

am 23. Juni 2015 um 20:11

Was da auf der Straße ist, sollte doch vollkommen egal sein, du darfst mit einem PKW nicht da durch. Was ist da so schwer dran zu verstehen?

Ich finde, die Selbstgefälligkeit der Autofahrer, welche das noch anfechten wollen, ist überschritten

am 23. Juni 2015 um 20:28

Zitat:

@Tand0r schrieb am 23. Juni 2015 um 21:43:11 Uhr:

Ich denke das du hier recht hast.

Das heißt aber auch das der Kläger dann 75% des Schadens an der Schikane bezahlen muss.

Und die Ausbesserung von so einem Ding kostet ein vielfaches von einer Ölwanne.

Im Endeffekt bleibt also der Kläger der Dumme.

Nein, man darf auch auf 25% klagen. Wenn das am Ende bei rum kommt, bekommt man vollumfänglich recht.

Niemand zwingt einen auf 100% zu klagen.

Zitat:

@marrot schrieb am 23. Juni 2015 um 21:58:57 Uhr:

 

Nunja, auch wenn die Straße nicht für den Durchgangsverkehr freigegeben ist, so erweckt sie doch den Anschein einer Straße und nicht den eines Ackers.

Was kommt als nächstes? Selbstschussanlagen an durchgezogenen Linien? Flammenwerfer von einer auf rot umspringenden Ampel herab? Nagelbretter auf Sperrflächen.

Dein Empfinden ist irrelevant!

Was siehst du als geeignete Maßnahme an, damit nur der Linienverkehr da durch rollt?

Mehr als zwei mal warnen bzw. verbieten ist einfach nicht nötig. Dazu optisch eine klare Schwelle. Was willst du mehr?

am 23. Juni 2015 um 20:44

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 23. Juni 2015 um 22:28:54 Uhr:

Nein, man darf auch auf 25% klagen. Wenn das am Ende bei rum kommt, bekommt man vollumfänglich recht.

Niemand zwingt einen auf 100% zu klagen.

Deshalb hat die Stadt doch trotzdem ein Recht darauf das ihre Schwelle repariert wird.

Ob das nun getrennt geregelt wird oder im gleichen Verfahren ändert an der Sache doch nichts.

Bin allerdings nur juristischer Laie.

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