Nur Linienverkehr (Schikane?)

Hallo,

mir ist etwas echt dummes passiert.

Ich bin blind dem Navi hinterhergefahren. Das durchfahrt Verboten Schild hatte ich gesehen, dachte aber dort würde Anlieger frei stehen. Dann hatte ich mich noch gewundert was diese Schikane (oder wie nennt man das?) da für eine Aufgabe hat.
Und dann hat es auch schon laut gequietscht.
Ich bete gerade das die Schrammen an der Schikane nicht nur von mir sind..

Bin jetzt vorsichtig nachhause. Von unten sieht alles noch normal aus. Muss ich nur ein paar Kratzer befürchten oder ist es gefährlich damit morgen zur Arbeit zu fahren? (Irgendwas wichtiges beschädigt..)

Beste Antwort im Thema

Alle Wetter - ein Navi, dass mich derart auf sich fixiert, dass ich DIESEN Ömmes nicht sehe und drüberfahre, nennt man normalerweise einen

PORNO

😁 😁 😁

Interessantweise ist da anscheinend schon so mancher Bürger drübergebügelt. Akute Schäden sollten nicht mehr drohen - zieh Dein Fahrzeug mal auf eine Bühne, Unterbodenschutz und Träger nachsehen.

Und beim nächsten Mal - nicht so viel Porno äääähhhhh Navi gucken 😁

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Zitat:

@marrot schrieb am 22. Juni 2015 um 19:55:57 Uhr:


Sehe hier gute Chancen die Stadt zu verklagen auf Schadensersatz.

Nur das Schild als Warnung reicht keinesfalls. Man könnte das Ding schon fast als Straßenverkehrsgefährdung bezeichnen, zumindest als Schikane mit der man nicht zu rechnen hat. Es handelt sich hier um eine breite normale Straße die den Anschein erweckt, der Weg sei sicher bzw. die Verkehrssicherungspflicht ist erfüllt.

Sachschaden bei der Stadt einklagen, mit einer Rechtsschutzversicherung im Rücken würde ich das durchprozessieren!

Mit welchem Rechtskonstrukt würdest du die Klage

konkret

unterfüttern? 😕

Zitat:

@Drahkke schrieb am 22. Juni 2015 um 19:59:46 Uhr:



Zitat:

@marrot schrieb am 22. Juni 2015 um 19:55:57 Uhr:


Sehe hier gute Chancen die Stadt zu verklagen auf Schadensersatz.

Nur das Schild als Warnung reicht keinesfalls. Man könnte das Ding schon fast als Straßenverkehrsgefährdung bezeichnen, zumindest als Schikane mit der man nicht zu rechnen hat. Es handelt sich hier um eine breite normale Straße die den Anschein erweckt, der Weg sei sicher bzw. die Verkehrssicherungspflicht ist erfüllt.

Sachschaden bei der Stadt einklagen, mit einer Rechtsschutzversicherung im Rücken würde ich das durchprozessieren!

Mit welchem Rechtskonstrukt würdest du die Klage konkret unterfüttern? 😕

Schadensersatz nach § 823 BGB

Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

Sowas habe ich in 25 Jahren Autofahren nocht nie gesehen.
Das ist ja kein Hindernis wo es mal kurz "hüpft und wackelt", sondern eines wo man sich seinen Karren kaputtfährt.

Was ist wenn da ein Radfahrer fährt und dagegenfährt und stürzt?

Mit sowas muss man einfach nicht rechnen mitten auf der Straße in längsrichtung.

Zitat:

@marrot schrieb am 22. Juni 2015 um 20:05:26 Uhr:



Schadensersatz nach § 823 BGB
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

Sowas habe ich in 25 Jahren Autofahren nocht nie gesehen.
Das ist ja kein Hindernis wo es mal kurz "hüpft und wackelt", sondern eines wo man sich seinen Karren kaputtfährt.

Was ist wenn da ein Radfahrer fährt und dagegenfährt und stürzt?

Mit sowas muss man einfach nicht rechnen mitten auf der Straße in längsrichtung.

Durch das allgemeine Fahrverbot (Linienverkehr frei) ist der Verkehrssicherungspflicht genüge getan.

Der Linienbus kommt locker drüber

Zitat:

@marrot schrieb am 22. Juni 2015 um 19:55:57 Uhr:


[...] Mit sowas muss jedenfalls kein normaler klar denkender Autofahrer (der meinetwegen noch ein Augenblicksversagen begeht beim Schilderübersehen) rechnen. [...]

Dann übersieht man aber auch den auf der Straße gestürzten Senioren und fährt 'rüber ...

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Zitat:

@marrot schrieb am 22. Juni 2015 um 19:55:57 Uhr:


Sehe hier gute Chancen die Stadt zu verklagen auf Schadensersatz.

Sachschaden bei der Stadt einklagen, mit einer Rechtsschutzversicherung im Rücken würde ich das durchprozessieren!

Damit würde er schlafende Hunde wecken, denn spätestens dann würde die Verkehrsunfallflucht aktenkundig. Sich wegen einer verbeulten Ölwanne ein Strafverfahren einzuhandeln, ist auch mit einer Rechtschutzversicherung im Rücken

kein

guter Deal.

Verkehrsunfallflucht? Du zeigst dich auch selbst an, wenn du die Tür an den Bordstein schlägst oder mit der Frontschürze oder Felge am Randstein hängen bleibst. Jeder wie er will.

Bei Schäden ist´s natürlich richtig es zu melden, aber ein Kratzer an einem Kantstein?

Natürlich macht das niemand, aber wenn man sich hier so weit aus dem Fenster hängen will, daß man die Stadt verklagt, dann kommen logischerweise alle Fakten auf's Tablett.

Dann muß man nämlich nachweisen, daß der Schaden gerade hier passiert ist und sich anschließend fragen lassen, warum der Vorfall bei der Polizei nicht aktenkundig wurde.

Zitat:

@marrot schrieb am 22. Juni 2015 um 19:55:57 Uhr:


Habe mir das gerade mal angesehen auf dem Foto.

Wo genau ist das?
Was für eine Frechheit!

Sehe hier gute Chancen die Stadt zu verklagen auf Schadensersatz.

Nur das Schild als Warnung reicht keinesfalls. Man könnte das Ding schon fast als Straßenverkehrsgefährdung bezeichnen, zumindest als Schikane mit der man nicht zu rechnen hat. Es handelt sich hier um eine breite normale Straße die den Anschein erweckt, der Weg sei sicher bzw. die Verkehrssicherungspflicht ist erfüllt.

Mit sowas muss jedenfalls kein normaler klar denkender Autofahrer (der meinetwegen noch ein Augenblicksversagen begeht beim Schilderübersehen) rechnen.

Sachschaden bei der Stadt einklagen, mit einer Rechtsschutzversicherung im Rücken würde ich das durchprozessieren!

Moin,

endlich mal jemand, der eine ähnliche Meinung hat 😁

schönen Gruß

Die Meinung ist ja hier auch nicht das Problem, sondern deren Umsetzung in der gelebten Rechtspraxis. Da wird man dann ganz schnell wieder auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt. 😉

Zitat:

@trouble01 schrieb am 22. Juni 2015 um 04:59:12 Uhr:



Zitat:

@testmal schrieb am 21. Juni 2015 um 21:40:30 Uhr:


Moin,

ich habe mal den google routenplaner benutzt,
und siehe da, kein Problem, da kannst Du durchfahren!
Streetview geht da nicht, scheint eine unwichtige Gegend zu sein?

das wird also anderen, ortsunkundigen, auch passieren!

schönen Gruß

Und auch zufällig mal gelesen was auf dem screenshot unten links steht?
Moin,

Jo, jo, mit meiner Äußerung habe ich nicht behauptet,
daß alle mit google unterwegs sind,
ich hatte vorher schon meinen Mißmut gegenüber Navis geäußert,
-weil es genügend Leute gibt, die sich blind darauf verlassen!
ich benutze nur selten so ein Teil, stelle meist die Französin ab,
man guckt ja doch nicht aufs Navi,
mein Ziel einmal eingeprägt, reicht.

schönen Gruß

das reicht!

Wir sind ja nicht in Amerika.
Also mal ehrlich, wer da rüberblockert, der registriert im Straßenverkehr auch nix anderes mehr.
Als Richter würde ich dann gleich noch einen Idiotetest anordnen. 😉

Gruß Metalhead

Zitat:

@marrot schrieb am 22. Juni 2015 um 20:05:26 Uhr:



Zitat:

@Drahkke schrieb am 22. Juni 2015 um 19:59:46 Uhr:



Mit welchem Rechtskonstrukt würdest du die Klage konkret unterfüttern? 😕
Schadensersatz nach § 823 BGB
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

Sowas habe ich in 25 Jahren Autofahren nocht nie gesehen.
Das ist ja kein Hindernis wo es mal kurz "hüpft und wackelt", sondern eines wo man sich seinen Karren kaputtfährt.

Was ist wenn da ein Radfahrer fährt und dagegenfährt und stürzt?

Mit sowas muss man einfach nicht rechnen mitten auf der Straße in längsrichtung.

lol, jetzt verklagen wir die Stadt, weil wir keine Verkehrsschilder kennen?

Hätte da ein Haus gestanden, hätte ich auch nicht durchs Wohnzimmer fahren können, weil ich zu dumm für den Verkehr bin.

Sackgasse heißt schon: Irgendwann ist die Straße zuende und ich muss zurück.

"Durchfahrt verboten" in Verbindung mit dem "Linienverkehr frei" heißt auch bestimmt, da dürfen untalentierte mit ihrem Auto durch und es kaputt fahren, um die Stadt verklagen.

Eine fette Bodenwelle auf dem Boden wird mal ignoriert, irgendwie kommt man ja da drüber.

Alleine für den Fall, das dort ein Autofahrer eine Klage einreicht, sollte er zur MPU müssen.

Wäre da ein Loch in der Erde würde ich auch nicht denken "Mal sehen, ob ich durch ein 40cm tiefes Loch komme, ohne etwas kaputt zu machen."
Langsam verstehe ich, wieso in den USA auf Senftuben steht "Nur der Inhalt zum Verzehr geeignet" usw. 😁

Wenn da ein Haus steht, kann man die Stadt erst recht verklagen.

Oder bei Kanten. Oder Schlaglöchern. Oder Unebenheiten. Google mal nach Urteilen zur Verkehrssicherungspflicht.

Jedenfalls ist so ein Teil nicht typisch für eine Straße, egal ob Sackgasse (die übrigens bautechnisch nicht verwirklich ist) oder Durchfahrt verboten, und von 10 Schadensersatzforderungen würden geschätzt 3 mit einer Quote durchgehen, sagen wir mal 25% auf Kosten der Stadt für ne neue Ölwanne, wenn der Richter gut drauf ist. Und das sind einige, glaub mir, ich hab mit denen täglich zu tun. ;-)

Und die haben mit MPU nix zu tun, das sind Zivilrichter die sich um Schadensersatzklagen kümmern. Die interessiert das herzlich wenig.

Gute Nacht :-)

Zitat:

@marrot schrieb am 23. Juni 2015 um 21:24:29 Uhr:



Oder bei Kanten. Oder Schlaglöchern. Oder Unebenheiten. Google mal nach Urteilen zur Verkehrssicherungspflicht.

Verkehrssicherungspflicht besteht nur dort, wo man auch langfahren darf.

Wenn du auf den Acker gurkst, dann wird die Stadt dafür auch nicht aufkommen.

Es hat einfach mal Grenzen und die ist definitiv erreicht, wenn du wo lang fährst, wo du nicht hin gehörst.

P.S.:
Dein erster Satz war gut, den habe ich erst vermutlich missverstanden. Da dachte ich, wenn du abseits der Straße gegen ein Haus fährst, dann kannst du die Stadt verklagen ... denn einfach so ein Haus aufstellen, das geht doch nicht! 😉

Zitat:

@marrot schrieb am 23. Juni 2015 um 21:24:29 Uhr:


und von 10 Schadensersatzforderungen würden geschätzt 3 mit einer Quote durchgehen, sagen wir mal 25% auf Kosten der Stadt für ne neue Ölwanne,

Ich denke das du hier recht hast.

Das heißt aber auch das der Kläger dann 75% des Schadens an der Schikane bezahlen muss.

Und die Ausbesserung von so einem Ding kostet ein vielfaches von einer Ölwanne.

Im Endeffekt bleibt also der Kläger der Dumme.

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