nur für Anlieger ?

VW Vento 1H

Moin, moin,
fahre bei gutem Wetter manchmal ins Grüne und nehme meinen Hund mit. Dabei muß ich in so einen Feldweg einfahren, um an meinen "Standardplatz" zu gelangen. Letzte Woche hat sich einer beschwert.

Am Anfang des Weges ist ein rundes Schild zu sehen. Dieses zeigt in der Mitte einen LKW (Symbol für 7,5 t ?) und hat außen einen roten Rand. Darunter ist noch ein zusätzliches Viereckiges Schild mit dem Hinweis "Anlieger und Landwirtschaftlicher Verkehr frei".
Darf ich nun mit meinem Gölfchen und meinem Hundi diese Straße befahren ?
Danke für die Infos
mfg.

30 Antworten

Sagt ist das so schwer zu verstehen?

Die Straße hält maximal eine Belastung von 3,7t aus.
Generell dürfen also nur Fahrzeuge unter 3,7t durchfahren.

Genau diese Fahrzeuge dürfen außerdem nur ANWOHNER und deren Besucher sowie Landwirtschaft sein.

Die Schilder bedeuten verknüpft nicht ENTWEDER, ODER sondern UND. Also beide Schilder verknüpfen und Schlußfolgerung ziehen.

Ein anlieger muss nicht dort wohnen:

Anlieger
sind Personen, die mit Bewohnern oder Grundstückseigentümern in eine Beziehung treten wollen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Beziehung zustande kommt; die Absicht ist ausreichend. Erkennt der Anlieger bei Vorbeifahrt am betreffenden Grundstück (was auch eine Baustelle mit Bauarbeitern sein kann), dass der Gesuchte nicht erreichbar ist, kann er ohne anzuhalten weiterfahren und bleibt Anlieger. Selbst unerwünschte Besucher eines Anliegers sind zum Einfahren berechtigt (BayObLG VRS 33,457).
Und mehr habe ich ja nicht gesagt.
Aber einig sind wir uns ja darüber, dass er auf jeden fall dort rein darf!

D.h. wenn da jetzt zusätzlich der Zusatz "6 - 22h" drunter stehen würde, dürften die Anwohner also nachts gar nicht mit ihrem Auto auf ihr Grundstück, oder wie?

Wenn da ausser den Anwohnern keiner rein dürfte, würde
da das Verkherszeichen 250 stehen ("Verbot für Fahrzeuge aller Art"😉. Und dann mit einem entsprechenden Zeichen für das maximale Gewicht.

Und wenn die Straße nur eine bestimmte Last trägt steht da eher Zeichen 262.

das darf ja wohl hier nicht wahr sein.
ihr werdet ja wohl ALLE hoffentlich wissen dass es sich bei dem schild "anlieger frei" um die "bezeichnung" der anwohner handelt und NICHT um leute die durchfahren dürfen weil sie EIN anliegen haben,... mann mann mann, manchmal.. 🙄

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@HenrikP

so wie du das meinst fehlt noch ein schild.

einmal ist das LKW verboten schild da - das bedeutet das keine LKWs reindürfen - außer sie haben ein Anliegen!!!
(z.b. parkplatz säubern o.ä.)

wenn auch der golfi nicht rein drüfte müsste noch ein schild mit roten kreis ohne LKW dabei hängen was ein generellen einfahrverbot bedeutet.

mfg
ck222

wie kommt ihr immer auf dieses anliegen (=wunsch)? es geht bei diesem schild um anlieger(=anwohner)!

Ach fahrt doch alle durch und kassiert eure Knöllchen :-)

Ich bin dafür, dass der Threadersteller es drauf ankommen lässt und der polizei dann seine Meinung geigt. Danach soll er ehrlich posten, was sie ihm geantwortet hat und was es gekostet hat 😉

weisses-rundes Schild mit rotem Rand = Verbot für LKW und Fahrzeuge über 7,5t
weisses-eckiges Schild dadrunter = Verkehr nur für Landwirtschaft und Anwohner (sowie Besucher für die Anwohner =Freunde, Postbote etc.)

du darfst diese Straße/diesen Weg nicht benutzen um deinen Hund "auszufahren"

@Kabydeluxe

Dann erklär mir mal folgende Schilderkombination die hier in Kiel an einer Kreuzung steht:
Weisser Pfeil der gerade aus zeigt und das zu einer der nach links zeigt, auf blauem Grund.
So eins.

Da drunter steht dann zusätzlich noch "Anlieger Frei".

Wenn ich deine Logik richtig verstehe müssten jetzt alle die nicht zu einem Anlieger wollen vor der Kreuzung wenden, oder?

links? der Pfeil zeigt doch nach rechts oder bin ich deppert?

'Das heisst, dass keiner links abbiegen darf, außer du bist Anlieger.

immer dieser SChilderwald in good old germany, da blickt doch wie man sieht keiner mehr durch.

Lol, meinte natürlich rechts. 🙂

Jo, und ich meine auch das ausser Anliegern dort keiner links abbiegen darf.

Aber das beisst sich dann ja mit der Definition die hier teilweise von "Anlieger Frei" genannt wird. 😉

@ HenriP

Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse!

Anleiger frei:
Diese Auslegung steht so nicht in der Straßenverkehrsordnung, sondern hat sich schon vor langer Zeit in der Rechtsprechung durchgesetzt. Deshalb lohnt es auch nicht, mit irgendwelchen Sprachkonstruktionen im Hinterkopf nach anderen Möglichkeiten zu suchen.

Gerne legt man sich für alle Fälle eine Ausrede zurecht, um doch irgendwie als Anlieger zu gelten, für den Fall dass man in eine Verkehrskontrolle gerät. Dann heißt es immer wieder »... ich habe doch ein Anliegen«, und es werden fadenscheinige Gründe zur Erheiterung der Beamten erläutert (musste Stau umfahren, Zigarettenautomat steht nur hier, suche den letzten freien Parkplatz, hier war früher ein Supermarkt usw. usw.)

Allerdings haben Anlieger und Anliegen gar nichts miteinander zu tun, man vergleiche dazu die beiden Begriffe im Duden. Aus den Nachrichten kennt man den Ausdruck »Anliegerstaaten« und meint damit die Länder, die sich um eine bestimmte Region gruppieren. In unserem Zusammenhang dürfen also nur die Fahrzeuge in die Straße hinein, deren Insassen (mindestens einer davon) selbst Anwohner oder Besucher eines Anwohners sind.

was haltet ihr von der Idee, dass der Threadsteller das Schild mal fotografiert, und dann könne wir besser urteilen.

Das Schild mit dem Laster bedeutet: "Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem Zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse"

So wenn da Anliger frei druntersteht, dann dürfen Fahrzeuge die normaler Weise verboten sind durchfahren, da Sie zu einem Grundstück müssen, welches in dieser Straße liegt.
Es gibt bei uns auch einige kleine Straßen, da steht das Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art dran und drunter Anlieger frei, das heisst, wenn ich jemanden besuchen will darf ich hinfahren, wenn nicht dann nicht.

Jip mach mal ein Bild und ich werde dann mal meine Mum schauen lassen die ist Fahrlehrerin!

so wie ich das kenne, kann man das schild in der pfeife rauchen, ist eins der überflüssigsten schilder überhaupt

ich wohne in einer strasse mit dem anlieger frei schild und dem auto, man würde also vermuten, nur anliger dürfen reinfahren.....

da es sehr wenige parkplätze bei uns gibt und jeden tag ein kfz aus einer anderen stadt vor meiner tür parkt , habe ich das ordnungsamt angemailt.......und ratet mal was die gesagt haben:

das schild bedeutet nicht, dass der fremde hier nicht parken darf, auch nicht unbedingt dass er nicht durchfahren darf, falls er ein anliegen hat (also hier parken ist ein amliegen) darf er auch durchfahren......angeblich wurde das schild nur aufgestellt um den schleichverkehr zu unterbinden....

das alles hat mir ein verkehrsoberfuzzy geschrieben, ich wollte ihm zwar antworten warum die umwelt mit unnützen schildern zugepflastert wird, wernn sie eh nichts aussagen, aber eine noch unlogischere antwort wollte ich mir ersparen

also seitdem ich die mail von dem herrn habe fahre ich gelassen in anlieger strassen und parke dort, zur not habe ich ja eine verbindliche aussage vom ordnungsamt LOL

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