Nummernschilddiebstahl vorbeugen?
Mir wurde vor gut 2 Wochen mein vorderes Nummernschild geklaut. Mitten am Tag auf einem öffentlichen Famila-Parkplatz. Das hintere war lose, aber noch vorhanden, als ich das ganze bemerkte.
Anzeige bei der Polizei, bla blubb neues Kennzeichen 75€
75€? WTF?
Erster Gedanke - Die neuen Nummernschilder setz ich unter Strom und gratuliere demjenigen, der als erstes Zuckend neben meinem Auto liegt.
Nach ein paar Minuten des kopfzerbrechens über eventuelle Bestrafungsmaßnahmen der dreisten Flachwichser, die es auf mein personalisiertes Kennzeichen abgesehen haben (siehe Avatar) ist mir blöderweise eingefallen, das Selbstjustiz verboten ist oder irgendwas in der Richtung.
Ist das denn überhaupt Selbstjustiz?
Ich schwöre mir fliegen grade 51097 Gedanken durch den Kopf, wie man das so darstellen könnte, das es keine Selbstjustiz oder ähnliches ist. Aber ich krieg sie nicht niedergeschrieben ...
Gibt es (legale) Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung des Kennzeichendiebstahles?
Beste Antwort im Thema
Wie groß ist die Chance, dass einem die Kennzeichen geklaut werden? Und wie hoch die Chance, dass es gleich zweimal derselben Person passiert?
Meiner Meinung nach ist jedes Vorgehen dagegen verschwendete Zeit oder verschwendetes Geld oder beides.
102 Antworten
Es gibt Länder auf dieser Welt, da würdest Du für dein Mundwerk einen Waffenschein benötigen!
Keine weitere Kommentare!
P.S. warum vor 30 Jahren, was war da.....deine Geburt jedenfalls nicht! Die war 1984! 😉
Ich hoffe ihr merkt BEIDE, dass ihr den größten Blödsinn schreibt. Sowohl was Eigentum und Besitz von Schildern und Fahrzeugbriefen betrifft als auch menschenverachtende Anwendung von Gewalt. Ich überlege grad ernsthaft, ob man nach diesen Falschinfos den Thread überhaupt noch braucht...
So, so..Blödsinn bezüglich Eigentum und Besitzer/Nutzer...warum? Menschenverachtende Gewalt gebe ich Dir voll recht!
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Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
So, so..Blödsinn bezüglich Eigentum und Besitzer/Nutzer...warum?
Weil weder ZB II noch Schilder Eigentum des Staates sind...
Na, das sind ja schwere Argumente!😉
Kann es sein, dass Du meine Beiträge nicht vollständig gelesen hast. Schrieb Brief alter Art...etc. Und der dingliche Begriff des Eigentum"s wird hier zu wörtlich aus dem allgemeinen Sprachgebrauch genommen...aber egal....mach zu!
Schönen Abend noch...🙂
P.S. bedauerlich und nicht die feine Art das Blödsinn zu benennen! Bei den menschverachteten Beiträgen aber nicht adäquat handeln.....
@ wazzup
Zu deinem Geschreibe fällt mir echt nichts mehr ein. Sollte man als Mahnmal zur Veranschaulichung menschlicher Abgründe oben hinpinnen.
Wenn man von Strafrecht und Ermittlungen keine Ahnung hat, sollte man sich schwachsinnige Aussagen sparen.
Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Für den Jaguar E-Type gab es zu Zeiten der alten DIN-Kennzeichen reflektierende selbstklebende Folien, auf die das amtl. Kennzeichen gedruckt wurde. Ob es die als EU- Kennzeichen noch gibt, weiss ich nicht.
Die waren wie die Zulassungssiegel, nicht ohne zu zerbröseln, vom Fahrzeug abzuziehen.
Der Kennzeichendiebstahl war, ist, unmöglich.
Ob die Kennzeichen gestohlen werden, oder nicht doch verloren gingen, da die Plastikhalter mehr versprechen, als sie halten, ist nicht immer zu klären.
Was sicher hält, als Verschraubungen, sind Nieten in allen 4 Ecken.
klebekennzeichen MIT eu schild gibts immernoch. allerdings ist deren erwerb MIT stempel so eine gewisse "grauzone" 😉 und das nichtnur beim e type.
@tecci
gibts den eine bundeweit einheitliche regelung für diese klebekennzeichen oder ist das auch wieder kreissache?
@261er
der wazzup is schon fit. der legt immer einspruch ein wen er mal wieder n ticket bekommt und bekommt natürlich IMMER recht, wen den die "bullen" anhalten dann kuschen die immer vor seiner durchlaucht weil sie angst vor seinem anwalt haben und ausserdem sind alles schwätzer ausser er 😉
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Antrag auf Ausnahme § 70 StVZO.....😉
Schon wieder Blödsinn, aber das darf man ja nicht schreiben 🙄 Ok, es ist schlicht falsch...
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
@tecci
gibts den eine bundeweit einheitliche regelung für diese klebekennzeichen oder ist das auch wieder kreissache?
Die Regelung ist bundeseinheitlich. Oder sagen wir so: sollte so angewendet werden. Klebekennzeichen sind nicht zulässig, das ergibt sich aus der FZV und der entsprechenden DIN, da gibts auch keine Grauzone 😉 Daher bringt auch eine Ausnahme nach StVZO gar NICHTS, wie einige behaupten wollen, weil völlig falscher Bezug.
Eine Ausnahme von der FZV, sprich von der Kennzeichenausgestaltung, müsste dann, so sagts der § 47 FZV, entweder vom Bundesverkehrsministerium kommen oder vom jeweiligen Landesverkehrsministerium. Diese Ausnahme wird aber keiner machen, behaupte ich jetzt mal so. Sicher sagen kann ich es nach Recherche nur für Bayern. Auch für nen E-Type, auch da gibts genug Möglichkeiten, ein reguläres Kennzeichen anzubringen, daher würde ich vermuten, dass es auch andere Länder so machen. Früher war vermutlich einfach viel mehr möglich, weil weniger Dummfug oder gar Illegales damit getrieben wurde. Kann man heute ja nun nicht mehr behaupten 😁
Gruß Tecci
Stimmt geht nicht! Puuh, bin froh noch menschliche Züge zu besitzen, da ich auch noch Fehler mache....😉
@Tecci6N
Dass, Du aber als Moderator, quasi eigentlich in einer Vorbildfunktion, behaarlich spitze, unnötige Bemerkungen machst....nervt mich nicht nur, sondern ich wundere mich über dein mehr als peinliches Verhalten!
Ich behaupte Klebekennzeichen sind grundsätzlich verboten! Auch wenn das Schild längere Zeit auf einer Haube des E-Types geklebt hatte....😉, kann die Behörde das entfernen verlangen und das Anbringen eines Normschild verlangen....so er noch damit fahren möchte!
Dein OhnMachtkampf nun beendet...😉
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Auch wenn das Schild längere Zeit auf einer Haube des E-Types geklebt hatte....😉,
nichtnur da. ich sehe öfters rallye fahrzeuge im amateursport die klebekennzeichen haben. schon etwas seltsam 😉
Wieso seltsam? Kannst Du wenigsten meine Texte richtig lesen?
Die Behörde kann das Entfernen verlangen und eine richtige Kennzeichnung verlangen! Ich schrieb nicht das die Behörde es tut oder immer tut....bla bla bla.... .
Ralleyfahrzeuge die im öffentlichen Straßenverkehr auch fahren dürfen? Oder sind das lediglich Show-Kennzeichen....?
So, wer, was trotzdem hat, wer nicht etc...mir echt scheißegal...wir reden über gesetzeskonforme Angelegenheiten!
Aber typisch Forum! Die einen verlangen für jeden Furz einen Nachweis, die anderen behaupten das Gegenteil von X und erbringen null, nada.....
Viel Spaß noch....
Moin,ist der Diebstahl von Kennzeichen nicht versichert 🙄Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Wieso seltsam? Kannst Du wenigsten meine Texte richtig lesen?Die Behörde kann das Entfernen verlangen und eine richtige Kennzeichnung verlangen! Ich schrieb nicht das die Behörde es tut oder immer tut....bla bla bla.... .
Ralleyfahrzeuge die im öffentlichen Straßenverkehr auch fahren dürfen? Oder sind das lediglich Show-Kennzeichen....?So, wer, was trotzdem hat, wer nicht etc...mir echt scheißegal...wir reden über gesetzeskonforme Angelegenheiten!
Aber typisch Forum! Die einen verlangen für jeden Furz einen Nachweis, die anderen behaupten das Gegenteil von X und erbringen null, nada.....
Viel Spaß noch....
Der Nachweis ist doch ohne Probleme gegeben und anerkannt!
schönen Gruß
Ohne da nun eine Zulassungsstellen- und Nummernschilddiskussion lostreten zu wollen, aber es sitzen auf den Ämtern ja auch nur Menschen. Und wenn etwas nicht definitiv geregelt ist, bleibt möglicherwiese eine Grauzone der Legitimität, wenngleich nicht legal.
Selbst erlebt habe ich:
Krad, Zulassungsbezirk Zollernalbkreis.
In Hechingen habe ich ein einzeiliges Kennzeichen mit fetter Engschrift haben wollen und es wurde mir für meinen Eigenbau verweigert. Wenige Stunden später in Hechingen erhielt ich es ohne Probleme. Auch Polizeikontrollen in erheblicher Anzahl und TÜV hielt es vier Jahre lang stand.
Krad, Zulassungsbezirk GroßGerau:
Mein erster Eigenbau, ich erhielt ein sog. Achzigerlnummernschild, Maße 140mm x 240mm in der Zulassungsstelle Rüsselsheim geprägt und gestempelt. Erst nach mehr als einem Jahr und einigen Polizeikontrollen wurde es mirnach einer Kontrolle durch einen rheinlandpfälzischen Kradpolizisten vom TÜV Mainz entstempelt mit der Begründung einer ungesetzlichen Stempelung. Schlechtes Karma.....
Pkw, Zulassungsbezirk Trier:
Beim Umstempeln meines bisherigen auf ein selbstleuchtendes Nummernschild sagte die Dame, daß sie noch nie ein SLN gesehen hätte. Nachdem sie es begeistert gesehen hatte, hätte ich auch ohne weiteres ein vorderes SLN gestempelt bekommen, wenn ich ihre Uninformiertheit ausgenutzt hätte.
Klar: Unwissenheit (der Zulassungsstelle) schützt (den Fzg-Halter) vor Strafe nicht, aber....
Seid froh, daß in D nicht alles so streng gehandhabt wird, wie es in irgendwelchen tiefen Gesetztestexten steht und daß es zwischen HU und Hölle noch die kleine Freude einzelner Fahrzeugenthusiasten giibt.
In der Diktatur der ehemaligen neuen Bundesländern mußte dem Vernehmen nach sogar das D-Schild der Devisenbringer in einer exakten Ausrichtung aufgeklebt sein.